Sanktionen
Angriff der USA auf das internationale Recht
Online shoppen, Hotels buchen oder überhaupt am digitalen Zahlungsverkehr teilnehmen – was für viele Menschen zum Alltag gehört, ist für Nicolas Guillou schier unmöglich geworden. Seitdem der Franzose als verantwortlicher Richter am Internationalen Strafgerichtshof den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu verurteilt hat, wird er von den USA mit Sanktionen belegt. US-Firmen dürfen keine Dienstleistungen mehr für ihn ausführen, und da beim digitalen Zahlungsverkehr auch in Europa wenig ohne sie läuft, mangelt es Guillou an Alternativen. Die Sanktionen der Trump-Regierung treffen ihn hart.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag stellt seit 2002 Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression vor Gericht. Gegründet wurde er von der internationalen Gemeinschaft als Reaktion auf die Völkermorde Mitte der 1990er-Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien – in der Hoffnung, zu verhindern, dass sich Täter*innen und Verantwortliche wie hochrangige Amtsträger*innen ihrer Strafe entziehen.
Nun wird der IStGH offen von den USA attackiert: Außenminister Marco Rubio droht, den Gerichtshof „zerschlagen“ zu wollen. Zu seinen Waffen gehören Sanktionen, Visa- und Einreisebeschränkungen für Personen, die für den IStGH arbeiten, sowie diplomatischer Druck auf Staaten, die den Strafgerichtshof weiter unterstützen.
Bereits im Februar 2025 hatte US-Präsident Donald Trump ein Dekret erlassen, das Sanktionen gegen IStGH-Mitarbeiter*innen, Richter*innen und weitere Personen ermöglicht, die an Verfahren wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt sind. Begründet wurde die Maßnahme damit, der IStGH habe „ohne legitime Grundlage“ Ermittlungen gegen US-Personal und Verbündete der USA eingeleitet, und dieses „bösartige Verhalten“ bedrohe die Souveränität der USA und untergrabe ihre nationale Sicherheit.
Zum Zeitpunkt des Erlasses lief aber gerade nur das Verfahren zu Palästina, das Ende 2024 zur Anordnung von Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie drei inzwischen getötete Hamas-Führer geführt hatte. Die USA verhängten Sanktionen gegen Staatsanwält*innen und Richter*innen wie Nicolas Guillou, die sich mit Israels Vorgehen in Gaza beschäftigten, sowie gegen die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas, Francesca Albanese, und drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen.
Das Dilemma von Sanktionen
Die Attacke der USA ist ein Angriff auf die internationale Gerichtsbarkeit, wie es ihn bisher noch nicht gab. Und das besonders Irritierende: Die Vereinigten Staaten haben das Römische Statut, jenen völkerrechtlichen Vertrag, der die rechtliche Grundlage für den IStGH bildet, nicht ratifiziert. Sie sind daher formell nicht einmal an den IStGH gebunden.
Das Vorgehen der Trump-Regierung ist auch deshalb außerordentlich, weil sie ein Instrument nutzt, das die UN selbst einsetzen, um auf die Einhaltung von Völkerrecht zu drängen: Sanktionen. Die USA bringen sie in Anschlag, um die völkerrechtliche Rechtsprechung zu untergraben.
Werden Sanktionen von internationalen Organisationen wie den UN verhängt, können sie zur Friedenssicherung beitragen. Dem diplomatischen Dienst der EU zufolge sind sie ein „friedliches Instrument, um das Völkerrecht zu verteidigen“ und um „internationale Sicherheit und Frieden zu stärken“. Werden Sanktionen dagegen von einzelnen Staaten verhängt, um deren Eigeninteressen durchzusetzen, sind sie oft nicht so mächtig.
Anders ist das bei den USA: Deren Sanktionen sind besonders schmerzhaft, weil ihre Wirkung weit über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinausreicht. Involviert sein können zahlreiche wichtige Finanzdienste wie PayPal, Visa oder Mastercard, aber auch Tech-Konzerne wie Google oder Amazon. Von den Sanktionen betroffene IStGH-Richter*innen wie Nicolas Guillou berichteten etwa von Problemen mit Kreditkarten, Bankkonten und digitalen Konten. Wer einmal von der US-Regierung als Feind markiert wurde, kann wie bei einem Dominoeffekt weitere sekundäre Sanktionen von Firmen im eigenen Land erleben, die aus Angst vor der US-Regierung einknicken. Im Fall der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese kündigte ihr etwa auch ihre italienische Bank.
Kritik an US-Sanktionen
Die Sanktionen der USA gegen den IStGH haben vehemente Kritik hervorgerufen. Der deutsche Straf- und Völkerrechtler Kai Ambos kritisierte sie im Verfassungsblog als „fundamentalen Angriff auf die Gewaltenteilung und die Arbeit der Justiz“. Ambos analysiert, die Trump-Regierung vernichte die bürgerliche Existenz der betroffenen Vertreter*innen des Strafgerichtshofs. „Unabhängige Staatsanwälte und Richter werden mit Terroristen, organisierten Kriminellen und korrupten Diktatoren gleichgestellt“, kritisiert Ambos.
Ein Ende der Sanktionen ist derzeit allerdings nicht in Sicht. Im Gegenteil: Im August kündigten die USA Sanktionen gegen die japanische IStGH-Präsidentin Tomoko Akane und den senegalesischen Ankläger Abdoulaye Seye an. Der IStGH bezeichnete die Ankündigungen als „eklatanten Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen juristischen Institution“.
Völkerrechtler Ambos meint, es gehe der US-Regierung bei der Attacke auf den IStGH ausschließlich um den Schutz eigener und befreundeter (israelischer) Staatsangehöriger, nicht aber um die Verfahren oder die Tatvorwürfe an sich. „Solange diese sich gegen Gegner und Feinde der USA (Taliban) oder Israels (Hamas) richten, hat die US-Regierung kein Problem mit dem angeblichen „overreach“ des IStGH. Wenn aber gegen die USA oder deren Freunde das Recht durchgesetzt werden soll, wird der Gerichtshof selbst zum Feind“, analysiert Ambos.
Ein Bündnis aus US-Menschenrechtsorganisationen klagt nun gegen den Angriff der USA auf die internationale Justiz. Das American Friends Service Committee, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch und das Open Society Institute reichten im August 2026 vor einem US-Bundesgericht Klage ein, um die Sanktionen anzufechten. „Wenn Marco Rubio ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof „Stein für Stein“ abzutragen, dann müssen wir das Völkerrecht Stein für Stein verteidigen“, sagt auch Andreas Schüller, Co-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Gegen autoritäre Machtpolitik helfen nur internationale Kooperation, politisches Rückgrat und rechtsstaatliche Integrität.“
Quelle
Sonja Peteranderl ist Journalistin und Gründerin von BuzzingCities Lab, einem Thinktank, der sich mit digitaler Innovation, Sicherheit und organisierter Kriminalität beschäftigt.
euz.editor@dandc.eu