Entwicklung und
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Völkerrecht

„Wer Zivilgesellschaft stärkt, stärkt das Völkerrecht“

Das Völkerrecht erlebt derzeit heftige Angriffe von verschiedenen Seiten: Russlands Krieg gegen die Ukraine und der Krieg der USA gegen den Iran sind nur zwei Beispiele. Die USA haben zudem eine der wichtigsten völkerrechtlichen Institutionen offen angegriffen, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Dennoch habe das Völkerrecht nicht ausgedient, argumentiert der Straf- und Völkerrechtsprofessor und Richter Kai Ambos. Im Interview erklärt er, wie es sich auf staatlicher und internationaler Ebene stärken lässt.
Der IStGH in Den Haag sitzt über Individuen zu Gericht, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. picture alliance / imageBROKER / Daniel Schoenen
Der IStGH in Den Haag sitzt über Individuen zu Gericht, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden.

Kai Ambos im Interview mit Eva-Maria Verfürth

Seitdem der IStGH im November 2024 Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu, den früheren israelischen Verteidigungsminister und den Hamas-Militärchef erließ, belegt die Trump-Regierung Richter*innen, den Chefankläger und zuletzt auch die Präsidentin mit empfindlichen Sanktionen. US-Außenminister Marco Rubio drohte sogar offen, den IStGH „zerschlagen“ zu wollen. Wie erklären Sie sich diesen Angriff auf das internationale System?

In den USA ist die Situation extrem. US-Regierungen waren zwar schon immer skeptisch gegenüber Völkerrecht und jeder Beeinflussung des nationalen Rechts. Die aktuelle Regierung tritt aber aktiv aus internationalen Organisationen aus, schafft die Entwicklungsbehörde USAID ab und hat dem IStGH quasi den Krieg erklärt. Ich sehe den Angriff als ideologischen Kreuzzug gegen jede Art von Kontrolle exekutiver Gewalt. Auch im Inland greift die Trump-Regierung ja die Justiz an und akzeptiert eigentlich nur Entscheidungen des Supreme Court. 

Die Schwächung der unabhängigen Justiz und unabhängiger Medien, bei gleichzeitiger Ausweitung der Immunität der Exekutive, das alles kennen wir auch hierzulande als rechtspopulistisch-autoritäre Strategie. Rational lässt sich der Angriff gegen den IStGH jedenfalls nicht erklären, denn es gibt dort derzeit kein Verfahren gegen US-Amerikaner*innen, und es ist auch keines zu erwarten. Natürlich will die Trump-Regierung Israel schützen, aber wegen eines Verfahrens ein ganzes Gericht zerschlagen? Und eines zudem, das es ohne den – maßgeblich von den USA betriebenen – Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gar nicht gäbe?

Welche konkreten Auswirkungen hat diese Haltung der USA auf die internationale Strafgerichtsbarkeit?

Mehrere Staaten erwägen, den IStGH zu verlassen. Der angekündigte Austritt Venezuelas war der erste, den die US-Regierung als Erfolg verbuchen kann und der sicherlich auf ihren Druck zurückzuführen ist. Auch Tschad hat inzwischen den Austritt erklärt. Weitere Austritte stehen zu befürchten – ich denke etwa an Kolumbien mit dem neuen Präsidenten Abelardo de la Espriella und Peru mit Keiko Fujimori, der Tochter des früheren Präsidenten Alberto Fujimori. 

Allerdings muss man auch sehen: Der politischen, aber rechtlich irrelevanten Ankündigung eines Austritts folgt nicht immer der notwendige formelle Schritt der Hinterlegung der Austrittserklärung beim UN-Generalsekretär. Das kann auch innerstaatliche Gründe haben, etwa das Erfordernis einer Verfassungsänderung oder parlamentarischen Zustimmung. Es kann auch zivilgesellschaftlichen Widerstand geben. Im Fall von Militärregierungen wie Niger, Mali und Burkina Faso hingegen wurde der Austritt auch formal zügig erklärt. Die Austritte werden allerdings erst nach einem Jahr wirksam und lassen vor dem Wirksamwerden des Austritts begangene Taten unberührt. Deshalb läuft zum Beispiel derzeit das Verfahren gegen den ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo ­Duterte, obwohl die Philippinen den IStGH mit Wirkung zum 17. März 2019 verlassen haben. Ein anderes Beispiel ist Ungarn: Ex-Premierminister Viktor Orbán hatte zwar die Austrittserklärung mit parlamentarischer Zustimmung schon übermittelt, aber da der Austritt noch nicht wirksam war, konnte sein Nachfolger Péter Magyar die Entscheidung problemlos rückgängig machen.

Wer kann sich in dieser Situation noch gegen den destruktiven Einfluss der US-Regierung stellen?

Eigentlich nur die Europäische Union. Sie muss dafür aber über Lippenbekenntnisse hinausgehen und diplomatischen Gegendruck erzeugen. Das hat sie schon einmal getan, kurz nachdem das Römische Statut, die rechtliche Grundlage für den IStGH, 2002 in Kraft getreten war: Damals drängte die US-Regierung unter George W. Bush Drittstaaten dazu, über bilaterale Verträge zuzusichern, dass sie keine US-Bürger*innen oder von den USA angestelltes Personal an den IStGH überstellen würden (sogenannte „impunity“ oder „immunity agreements“). Die EU hielt damals dezidiert dagegen, was unter anderem einige osteuropäische Staaten dazu bewogen hat, solche Abkommen nicht abzuschließen. 

Der IStGH verfolgt die schwersten internationalen Verbrechen. Sie haben im Laufe der Jahre verschiedene solcher Prozesse begleitet. Welche Veränderungen bewirken sie vor Ort?

Ehrlich gesagt ist der Effekt von Straftribunalen manchmal kaum spürbar, und auch an der Überzeugungskraft völkerstrafrechtlicher Urteile kann man Zweifel haben. Nehmen wir den Tod des bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladić als jüngstes Beispiel: Er wurde vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, dennoch wurde er in Serbien mit militärischen Ehren beigesetzt und von Tausenden wie ein Held gefeiert. In Serbien wird der gerichtlich festgestellte Srebrenica-Völkermord auch überwiegend nicht anerkannt. Die ­Berufungskammer des Jugoslawientribunals stellt rechtskräftig einen Völkermord fest, die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschließt einen Gedenktag – und bei der Verabschiedung der Gedenktags-Resolution setzt sich der serbische Präsident Aleksandar Vučić mit der serbischen Fahne in die Generalversammlung. Oder nehmen Sie die Reaktionen auf die am 16. September 2026 ergangene Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des ­Kosovo, Hashim Thaçi, und anderer Führer der kosovarischen Befreiungsbewegung KLA: überwältigende Ablehnung in den kosovarischen Medien, obwohl das Urteil noch gar nicht veröffentlicht ist und es nur um die individuelle Verantwortlichkeit der Angeklagten ging, nicht um eine Bewertung des Abwehrkampfs gegen die Serben.

A coffin draped with a flag stands inside an Orthodox church; six soldiers stand around the coffin, and a crowd of people is gathered in the church.
picture alliance / SIPA / SIPA
Der frühere bosnisch-serbische Armeechef Ratko Mladić wurde wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom UN-Kriegsverbrechertribunal verurteilt und starb in einem UN-Gefängnis. Dennoch wurde er in Serbien mit militärischen Ehren beigesetzt.

Aber wie ist es mit den Menschen, an denen Verbrechen verübt wurden?

Das ist eine wichtige Frage, denn eigentlich sind die Opfer die Hauptadressaten der völkerstrafrechtlichen Tribunale. Die Opfervereinigungen in diesen Ländern sind in der Regel froh, dass etwas passiert. Zumindest im Sinne von ­„accountability“, also der Feststellung und Übernahme von Verantwortlichkeit, auch wenn es oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Es ist auch nicht so, dass die Urteile keine Wirkung hätten. Deutlicher messbar ist der Effekt von internationaler Gerichtsbarkeit beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), bei dem genau nachverfolgt wird, welche Länder die Urteile umsetzen. Aber auch da gibt es Länder wie die Türkei, die immer wieder Urteile ignorieren. So wurde die Türkei mehrfach, zuletzt im August 2026, wegen der Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavala verurteilt, hat ihn aber bis heute nicht freigelassen. Manche Staatsführungen zeigen sich von den Urteilen internationaler Gerichte schlicht unbeeindruckt, und schlimmer noch, auch die Bevölkerung erkennt das Festgestellte nicht immer an.

Ganz anders in Kolumbien 2016, bei den Friedensverhandlungen zwischen der Regierung von Präsident Juan Manuel Santos und der FARC-Guerilla. Hier wurde bei den Verhandlungen darauf geachtet, die IStGH-Vorgaben möglichst einzuhalten. Sie selbst waren an diesem Prozess beteiligt und sind nun Berater (amicus curiae) der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden. Weshalb war den Parteien das Völkerrecht so wichtig?

Damals war die Weltlage noch eine andere. Und gerade in Lateinamerika existiert mit dem interamerikanischen Menschenrechtssystem – der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in Washington D.C. in den USA und dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in San José in Costa Rica – ein wichtiges Instrument gegen Straflosigkeit. Während der Friedensverhandlungen saß der IStGH gewissermaßen immer mit am Tisch, es wurde immer geprüft, ob eventuelle Regelungen mit dem Römischen Statut vereinbar sind. Deshalb wurden beim Amnestiegesetz auch Völkerrechtsverbrechen ausgenommen, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, aber auch Einzeltaten wie das Verschwindenlassen oder Vergewaltigungen. In der heutigen geopolitischen Großwetterlage und angesichts der aktuellen US-Regierung würde der Verhandlungsprozess wohl nicht mehr so laufen.

Sie haben an anderer Stelle betont, wie wichtig es ist, dass sich Staaten klar zur Verletzung völkerrechtlicher Normen positionieren. Das fiel der EU und Deutschland zuletzt schwer – etwa bei den Angriffen auf Venezuela oder Iran. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, er wolle Wege finden, den IStGH-Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu nicht zu vollstrecken, sollte dieser nach Deutschland kommen. Wieso sind klare Bekenntnisse so wichtig?

Völkerrecht hat das grundsätzliche Problem, dass es keine zentrale Durchsetzungsinstanz gibt – wie grundsätzlich auf staatlicher Ebene in Form des Gewaltmonopols. Die Umsetzung hängt letztlich von der freiwilligen „compliance“ der Staaten ab oder muss – auch durch diese – dezentral erfolgen. Wenn nun aber normkonforme Staaten auf Völkerrechtsverletzungen nicht mit militärischen oder wirtschaftlichen Mitteln wie „Sanktionen“ oder „countermeasures“ reagieren können, dann müssen sie diese zumindest verbal verurteilen und sie nicht einfach beschweigen. 

Weshalb ist Schweigen so schädlich, wenn man doch praktisch ohnehin nichts machen kann?

Schweigen bedeutet im Völkerrecht etwas sehr Konkretes: Wenn Normverletzungen nicht benannt werden, beginnt die verletzte Norm zu erodieren. Sie wird ja nicht – zumindest verbal und kontrafaktisch – bestätigt. Beispielhaft: Wenn das Gewaltverbot immer wieder gebrochen wird und Staaten darauf mit Schweigen reagieren, dann ist das, was in der UN-Charta steht, kein gelebtes Recht mehr. Es bildet sich langfristig eine Gegennorm heraus, in unserem Beispiel die, dass Gewalt wieder zu einem legitimen Mittel der Außenpolitik wird. Wenn hingegen Staaten wie Deutschland oder Frankreich sagen: „Ihr habt die Norm verletzt“, dann stellen sie damit klar, dass diese Norm – trotz ihrer gerade erfolgten Verletzung und damit kontrafaktisch – weiter besteht. 

Wichtige Säulen im Völkerrecht sind das Gewalt- und das Interventionsverbot. In Iran haben die USA dieses Jahr dagegen verstoßen, wie Sie und andere Völkerrechtler*innen mehrfach ausgeführt haben. Das iranische Regime begeht aber selbst massive Verbrechen an der eigenen Bevölkerung und wurde bisher nicht gestoppt. Schützt das Völkerrecht letzten Endes die Falschen? 

Das Völkerrecht schützt nicht ein menschenrechtsverletzendes Regime wie das iranische, sondern sagt normativ ganz klar: Eine Regierung darf die Rechte ihrer Bevölkerung nicht verletzen und schon gar nicht diese massakrieren. Wenn sie dies gleichwohl tut, kann die internationale Gemeinschaft reagieren – bis hin zu militärischer Gewalt als letztes Mittel. Dieses letzte Mittel aber muss im kollektiven Friedenssicherungssystem der UN durch den Sicherheitsrat autorisiert werden. Davor gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt, die auch einzelne Staaten oder Staatenverbünde wie die EU gegen den Verletzerstaat einsetzen können. Das reicht von diplomatischen Möglichkeiten bis zu massiven wirtschaftlichen Sanktionen, auch gezielt gegen Einzelpersonen oder besonders gewalttätige Gruppen. 

Dieses abgestufte System hat seinen Grund in der Erkenntnis, dass militärische Gewalt, jedenfalls allein, keine Lösung für die betroffenen Menschen bringt. Der aktuelle Irankrieg ist das beste Beispiel dafür: Das Regime ist stabilisiert, die Opposition geschwächt, die Menschenrechtslage schlechter. Die weltwirtschaftlichen Verwerfungen spüren wir auch hier. Die Gefahr eines regionalen Flächenbrands ist keineswegs gebannt. Auch diejenigen, die damals sagten, der Zweck heilige die Mittel, räumen heute ein, dass dieser Krieg in jeder Hinsicht kontraproduktiv war und noch ist. 

Hinzu kommt das Problem der fehlenden Glaubwürdigkeit des sogenannten Westens wegen der bekannten Doppelstandards: Das Argument der Menschenrechte wird nur gegen Feinde wie Iran und heute Russland, nicht aber gegen befreundete Staaten wie Israel eingesetzt. Die gegenwärtige Trump-Regierung zählt ja sogar das nordkoreanische Regime – trotz Atombombe – zu ihren Freunden.

Wenn es kein Mandat des UN-Sicherheitsrats gibt: Sind Menschen dann ihren Unrechtsregimen schutzlos ausgeliefert?

Wie gesagt: Auch eine vom Sicherheitsrat autorisierte Gewaltanwendung garantiert ja keine Verbesserung der Lage der betroffenen Bevölkerung. Die historische Erfahrung und auch die Friedensforschung zeigen doch, dass militärische Gewalt allein keine Lösung ist und von außen erzwungene Regimewechsel nicht funktionieren. Es braucht einen Wandel von innen, der durchaus, wie etwa in Syrien, durch eine innerstaatliche militärische Bewegung gefördert oder herbeigeführt werden kann. Militärische Gewalt durch externe Mächte führt häufig nur zu einer weiteren Eskalation und trifft ja auch die zivilgesellschaftliche Opposition.

Anders gesagt: Gegen Unrechtsregime sollten wir stärker die Zivilgesellschaft unterstützen?

Ja, absolut. Wer Zivilgesellschaft stärkt, stärkt in der Regel die Demokratie und das Völkerrecht. Wenn Staaten in den Händen von Autokrat*innen sind, was bleibt uns dann noch? Dann brauchen wir die NGOs vor Ort sowie die multinationale Zivilgesellschaft: Human Rights Watch, Amnesty International und ähnliche Organisationen. Der Ansatz Völkerrecht „von unten“, also von der lokalen Zivilgesellschaft und Graswurzelbewegungen ausgehend, stammt von Vertreter*innen der Third World Approaches to International Law, denen es darum geht, das Völkerrecht aus postkolonialer Perspektive zu verändern. Das ist ein neues Völkerrechtsverständnis: weg von der Staatenzentrierung, hin zu den betroffenen Gesellschaften und Menschen.

In der aktuellen geopolitischen Konstellation sind im UN-Sicherheitsrat zu einigen großen Konflikten kaum Entscheidungen möglich. Wie wahrscheinlich ist es, dass sich hier in den nächsten Jahren etwas bewegt?

Der Sicherheitsrat ist dysfunktional und repräsentiert die Welt von 1945 mit den damaligen Machtverhältnissen. Darüber herrscht Konsens, auch in Diplomatenkreisen. Das Problem ist: Zur Reform des Sicherheitsrats braucht man den Sicherheitsrat selbst, und die ständigen Mitglieder werden nicht freiwillig auf ihren Sitz verzichten. Es gibt zwar viele konstruktive Reformvorschläge, etwa eine Erweiterung durch weitere ständige Mitglieder bei Erhaltung der bisherigen ständigen Mitglieder und Schwächung des Vetos. Aber in der jetzigen Zeit ist selbst solch eine Reform praktisch undenkbar. Dafür müssten sich nicht nur die großen Drei (China, Russland, USA), sondern auch Frankreich und Großbritannien bewegen. Aber auch in der jetzigen Form ist der Sicherheitsrat nicht völlig wertlos. Das sieht man schon daran, dass er bei Krisen ständig einberufen wird, selbst von der Trump-Regierung bezüglich Gaza oder des Irankriegs. Manchmal kommt es ja auch zu Beschlüssen, wie etwa bei der Verlängerung der Sanktionen gegen Sudan (die natürlich wenig bringt, wenn Staaten wie Deutschland mit einem der Hauptverantwortlichen für diesen Krieg – den Vereinigten Arabischen Emiraten – gute Geschäfte machen). 

Für wie resilient halten Sie das Völkerrechtssystem insgesamt?

Das Gesamtsystem der Vereinten Nationen mit seinen Sonderorganisationen und den wichtigen Standorten in New York, Genf, Wien und Nairobi funktioniert weitgehend gut. Auf der technischen Ebene wird heutzutage täglich Völkerrecht praktiziert: Grenzverträge, Migrationsabkommen, Verhandlungen zu autonomen Waffensystemen, internationales Wirtschafts-, See-, Luftrecht und so weiter. Auch zur Kontrolle der mit KI verbundenen Risiken werden ja aktuell eine völkerrechtliche Regulierung und Koordination gefordert. Generell muss man sich klarmachen, dass jede Regelung, die über das Territorium eines Staates hinauswirkt, Völkerrecht ist. Unser Leben wäre also ohne Völkerrecht völlig undenkbar. Das Problem ist, dass medial immer militärische Gewalt und die Verletzung des Gewaltverbots oder schwere Menschenrechtsverletzungen im Mittelpunkt stehen. Dahinter läuft das ganze andere Völkerrecht relativ geräuschlos und effizient weiter. Und selbst die Hauptspoiler der derzeitigen regelbasierten Order, die USA und Russland, bedienen sich – wie schon zuvor gesagt – der existierenden Mechanismen, insbesondere des UN-Sicherheitsrats. Das zeigt auch, dass es kein anderes und besseres Forum gibt, so reformbedürftig das geltende System auch ist. Hören Sie sich mal die Reden auf der diesjährigen UN-Generalversammlung an, wie viele Staatschefs da die Notwendigkeit einer völkerrechtlichen Ordnung und zwischenstaatlicher Kooperation beschworen haben. Die Alternative ist jedenfalls nicht eine Institution wie der Trumpsche Friedensrat oder eine unilaterale Gewaltanwendung. Das Völkerrecht ist „alive and kicking“: Ohne Völkerrecht geht es nicht.

Literatur

Ambos, K., und Scheybani, A., 2026: Völkerrecht und Frieden. In: Internationale Politik 4/2026.

Ambos, K., 2026: Staatsräson nach Gaza. Das deutsch-­israelische Verhältnis und das Völkerrecht. Beltz-Verlag, Weinheim.

Kai Ambos ist ord. Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Richter an den Kosovo Specialist Chambers in Den Haag und Berater (amicus curiae) der kolumbianischen Sondergerichtsbarkeit für den Frieden. 
kambos@gwdg.de

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