Israel/Palästina
Das Problem mit der „Staatsräson“
Begeht Israel in Gaza einen Völkermord oder nicht? Zu dieser Frage rief Südafrika Ende 2023 den Internationalen Gerichtshof in Den Haag an. Dies ist auch für Deutschland brisant: Im März 2024 leitete Nicaragua vor demselben Gericht ein Verfahren gegen die Bundesrepublik ein – wegen Beihilfe zum Völkermord aufgrund deutscher Waffenlieferungen an Israel. Das Ergebnis beider Verfahren ist noch offen.
Anders als Amnesty International, Human Rights Watch oder der israelische Holocaustforscher Omer Bartov überlässt Ambos die Frage, ob in Gaza ein Völkermord stattfindet, der Justiz. Dafür sei genozidale Intention nötig, welche aber schwer zu beweisen sei. Fest steht für ihn jedoch, dass Israel mit exzessiver Gewalt gegen das Völkerrecht verstößt. Die Kriegsverbrechen der Hamas rechtfertigten israelische Kriegsverbrechen allerdings ebenso wenig wie die historische Einzigartigkeit des Holocaust Israel über das Völkerrecht stelle.
Verfassungsrang des Völkerrechts
Das Grundgesetz erkennt, wie Ambos ausführt, ausdrücklich das Völkerrecht an: Dieses habe somit in der Bundesrepublik Verfassungsrang. Unbedingte Solidarität mit Israel wäre folglich allenfalls dann zulässig, wenn Israel sich an das Völkerrecht hielte. Das ist, wie Ambos detailliert ausführt, jedoch nicht der Fall. Vielmehr verletze dieser Staat wichtige internationale Normen, wenn er Menschen Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung vorenthalte oder in unverhältnismäßigem Maß zivile Infrastruktur vernichte. Ein Kriegsverbrechen sei obendrein auch der seit Jahrzehnten praktizierte Bau permanenter Siedlungen auf besetztem Boden.
Das Buch von Ambos trägt den Titel „Staatsräson nach Gaza“. Es kreist um den Begriff, mit dem Deutschlands unbedingte Solidarität mit Israel gemeinhin begründet wird, seit Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 in der Knesset sagte, „die Sicherheit Israels“ gehöre zur „Staatsräson“ Deutschlands.
Ambos hält die Wortwahl für unglücklich. „Staatsräson“ sei ein autoritärer Begriff aus vordemokratischen Zeiten und mit Rechtsstaatlichkeit im Kern unvereinbar. Er besage nämlich, eine souveräne Macht dürfe alles tun, was ihrem Staatserhalt diene, wobei unwichtig sei, ob Maßnahmen ethischen und rechtlichen Normen entsprächen.
Unbedingte Solidarität mit Israel im Namen der Staatsräson, so warnt Ambos, sei zudem systemwidrig. Israel sei kein enger Verbündeter Deutschlands und liege geografisch weit entfernt. Seine Sicherheit könne also nicht zu den eigennützigen Kernanliegen der Bundesrepublik gehören. Eine fremdnützige Konzeption ist aber in dem Begriff „Staatsräson“ nicht angelegt.
Wie Ambos ausführt, kennen weder das deutsche noch das internationale Recht ein Existenzrecht von Staaten. Geschützt würden vielmehr Grenzen. Weil Recht aber auf alle gleichermaßen anwendbar sein müsse, führe es auf Abwege, für den Einzelfall Israel eine Ausnahme zu machen.
Das Grundgesetz stellt, wie Ambos mehrfach betont, nicht die Würde des Staates an die erste Stelle, sondern die Würde des Menschen. Für akzeptabel hält der Rechtsprofessor deshalb allenfalls ein Verständnis von Staatsräson, das der Verfassung unterliegt – es darf aber nicht über ihr stehen. Solch einer demokratisch konzipierten Staatsräson entspreche zum Beispiel die deutsche Mitgliedschaft in der EU und der NATO, denn beide Bündnisse stärkten die Bundesrepublik, ohne deren Verfassungsprinzipien zu verletzen.
Missverstandene Staatsräson
Die missverstandene „Staatsräson“ hat aus Ambos’ Sicht bedenkliche Folgen – sowohl außen- als auch innenpolitisch. Deutschlands Glaubwürdigkeit leide, weil die Bundesregierung zwar grundsätzlich für die Einhaltung von Völkerrecht und Menschenrechten eintrete, aber vor Kriegsverbrechen Israels die Augen verschließe oder diese sogar rechtfertige. International werde die unbedingte Solidarität der Bundesregierung mit Israel vielfach als Mitverantwortung wahrgenommen.
Dem Juristen zufolge kann die Tatsache, dass Deutschland Israel trotz der Völkerrechtsverletzungen in Gaza Waffen geliefert habe, auch als Unterstützung der Straftaten gewertet werden. Möglicherweise hätten Spitzenleute deutscher Behörden und Unternehmen kriminell gehandelt, was aber Gerichte feststellen müssten.
Innenpolitisch problematisch findet Ambos unter anderem die Auswirkungen der Staatsräson auf die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Die pauschale Diskreditierung jeglicher pro-palästinensischer Forderungen, welche die Formulierung „vom Fluss bis an das Meer“ enthielten, sei beispielsweise fragwürdig. Sie könnten nämlich vielfach mit der von der Bundesregierung gewünschten Zweistaatenlösung kompatibel sein. Solche Slogans pauschal als Hassrhetorik zu ahnden, führe auf Abwege. Es müsse möglich sein, Israels Entstehung und Geschichte kritisch zu kommentieren, ohne staatliche Repressionen fürchten zu müssen.
Aus dem Holocaust und dem Vernichtungskrieg folgt für Ambos vor allem eine besondere Verpflichtung: das Völkerrecht einzuhalten und die Menschenrechte zu verteidigen. „Die Lehre aus Auschwitz ist universalistischer Menschenrechtsschutz“, schreibt er. Er findet, die Bundesregierung müsse ihre Politik ändern und sich für die Sicherheit und Rechte aller Menschen in Israel und Palästina engagieren.
Buch
Ambos, K., 2026: Staatsräson nach Gaza – Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht, Frankfurt a. M., Campus.
Hans Dembowski war von 2004 bis 2024 Chefredakteur von E+Z.
dembowski@posteo.de