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Regierungsberatung

Wegweiser zur „Green Society“

Um die globale Ökonomie auf eine nachhaltige Energieversorgung umzustellen, bedarf es mehr als vereinzelter Innovationen und Maßnahmen. Nötig ist ein grundlegend neuer Gesellschaftsvertrag, meint der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU). Gerade Entwicklungs- und Schwellenländer, die ihre Energieinfrastruktur noch aufbauen, sollten von Anfang an auf erneuerbare Quellen setzen.


Von Karin Boschert und Benno Pilardeaux

20 Jahre nach dem Erdgipfel von Rio de Janeiro von 1992 wird die Weltgemeinschaft im Mai nächsten Jahres abermals in Rio darüber beraten, wie die globale Ökonomie grüner werden kann – vor allem in Bezug auf Energie. Es geht um eine riesige Herausforderung. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) schätzt, dass spätestens um das Jahr 2020 eine Emissions-Trendwende erfolgen muss, weil die Gefahren des Klimawandels sonst unbeherrschbar werden.

In seinem aktuellen Gutachten, auf das sich dieser Aufsatz stützt, schlägt der WBGU vor, die natürlichen Lebensgrundlagen mit einem Gesellschaftsvertrag für Nachhaltigkeit zu sichern. Es geht – um mit Kant zu sprechen – um die „Bedingungen der Möglichkeit“ für den Wandel zur klimaverträglichen, nachhaltigen Gesellschaft. Die Analyse verbindet technische, soziale, ökonomische und rechtliche ­Aspekte und unterscheidet dabei Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer. Im Mittelpunkt steht die Umwandlung der Energiesysteme hin zu einer sicheren, umweltfreundlichen und bezahlbaren Versorgung. Dringenden Handlungsbedarf sieht der WBGU aber auch in den Bereichen Urbanisierung und Landnutzung.

Aus Sicht des WBGU greifen bisherige „Green Economy“-Konzepte meist zu kurz und erfassen die Größenordnung der notwendigen Veränderungen nicht. Ihm zufolge muss es einen epochalen Strukturwandel geben – einen tief greifenden, gesellschaftlichen Umbruch, vergleichbar mit der Neolithischen und der Industriellen Revolution. Nötig sei eine „Green Society“ mit einem gestaltenden Staat und einer aktiven Zivilgesellschaft, nicht nur eine „Green Economy“.

Da Infrastrukturen für Energieerzeugung äußerst langlebig sind, kommt es schon bei ihrer Entwicklung darauf an, die Weichen in Richtung Klimaschutz zu stellen. Deshalb sollten vor allem die dynamisch wachsenden Schwellenländer fossile Energietechnik vermeiden, die später nur mit hohen Kosten wieder überwunden werden kann. Die zentralen Aufgaben sind also der Umbau der bestehenden Energiesysteme und die Befriedigung der steigenden Energienachfrage in Entwicklungs- und Schwellenländern mit nachhaltigen Mitteln. Möglich wird das durch Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Quellen.

Einzelne Empfehlungen des WBGU

Ob eine weltweite Transformation hin zu einer Green Society schon bald erreicht werden kann, ist ungewiss. Damit die Möglichkeit besteht, müssen dem WBGU zufolge verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden.
Einspeisevergütung: Das Modell der Einspeisevergütung sollte ausgebaut werden. Es garantiert allen Firmen und Privatleuten, die Energie aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz einspeisen, eine angemessene Vergütung. Die International Feed-in Cooperation könnte das Kompetenzzentrum hierfür werden und müsste finanziell und personell gestärkt werden. Die Rio+20-Konferenz sollte zudem eine Initiative zur globalen Verbreitung von Einspeisevergütungen starten. Diese könnte auch strategische „Dekarbonisierungspartnerschaften“ zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern anregen, beispielsweise zwischen der EU und Nordafrika. Um Einspeisevergütungen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu finanzieren, sollte ein neuer Transfermechanismus geschaffen werden.
Grundversorgung mit nachhaltigen Energiedienstleistungen: Vor allem die Landbevölkerung und ­ärmere urbane Schichten leiden heute unter Energiearmut. Ihre Versorgung lässt sich relativ kostengünstig verbessern. Dabei sollten ineffiziente und nichtnachhaltige Praktiken von Anfang an vermieden werden. Moderne Bioenergienutzung könnte besonders im ländlichen Raum zur Armutsreduzierung beitragen. Jedenfalls sollte die Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau klimaverträglicher Energiesysteme stärker fördern. Alle relevanten Institutionen – wie etwa die Weltbank – müssen Umwelt- und Entwicklungsagenda miteinander verzahnen.
Institutionelle Reformen: Um eine nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik in den UN zu stärken, sollte die bisher institutionenübergreifende Informationsplattform UN-Energy auf die Ebene eines UN-Programms gehoben und das UN-Umweltprogramm (UNEP) zu einer UN-Sonderorganisation aufgewertet werden. Da in Entwicklungs- und Schwellenländern die Nachfrage nach Energie voraussichtlich stark steigen wird, muss dort die Infrastruktur ausgebaut werden. Bessere globale Energie- und Technologiekooperationen sollten dies unterstützen und begleiten. Die 2009 gegründete Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) könnte künftig eine wichtige Rolle für die Verbreitung einschlägiger Technik spielen und als „Transformationsbegleiter“ den Wissensaustausch mit armen Ländern und den Kapazitätsausbau dort unterstützen. Auch der G20 kommt eine wichtige Gestaltungsrolle zu.
Investitionsbedarf: Die UN Advisory Group on Energy and Climate Change schätzt, dass in Entwicklungsländern bis zum Jahr 2030 Investitionen in Höhe von im Schnitt 35 bis 40 Milliarden Dollar jährlich notwendig sind, um alle Menschen mit Energie zu versorgen. Zugleich muss der CO2-Ausstoß durch angemessene Preise teuer gemacht werden, wobei Subventionen für fossile Energieträger abzubauen sind. Außerdem sollten Entwicklungs- und Schwellenländer über die UN-Klimarahmenkonvention unterstützt werden. Deren Green Climate Fund sollte Klimaschutzmaßnahmen fördern, die zu umweltverträg­licher Entwicklung ­führen. ­Finanzmittel für Vermeidung, Technologietransfer und ­Kapazitätsaufbau dürfen nicht auf die bisherige Entwicklungshilfe angerechnet werden, sondern müssen zusätzlich fließen.
Green Economy Roadmap: Investoren brauchen ­Sicherheit. Das gilt auch, wenn es um zukunftsfähige Energie geht. Nur langfristige und stabile Vor­gaben schaffen Investitions­sicherheit. Nötig sind also ­Klimaschutzgesetze oder ­na­tionale Dekarboni­sierungsstrategien. Um die Transformation zu ­beschleunigen, sollte die internationale Staatengemeinschaft auf der Rio+20-Konferenz eine verbindliche „UN Green Economy Roadmap“ mit inhaltlichen und zeitlichen Zielvorgaben beschließen. Diese müssten bis 2030 in na­tionale Strategien mit überprüfbaren Indikatoren umgesetzt werden und sollten mit den nationalen Armutsbekämpfungsstrategien verknüpft werden.
Urbanisierung: Städte spielen eine Schlüsselrolle im Transformationsprozess, weil sie etwa 75 Prozent der globalen Endenergie nutzen. Die rasanten Urbanisierungsprozesse vor allem in Asien müssen in nachhaltige Bahnen gelenkt werden. Dabei wären regelmäßige Sachstandsberichte über die städtische Energienutzung nützlich. Institutionen wie die UN, die multilateralen Entwicklungsbanken und andere entwicklungspolitische Agencies sollten klimaverträgliche Technologien für Städte fördern.
Landnutzung: Knapp ein Viertel der globalen Treib­hausgasemissionen kommt aus der Landnutzung (Landwirtschaft und Entwaldung). Gleichzeitig steigt der Nutzungsdruck auf die Böden stark. Länder mit großen Wäldern sollten sich strategisch vernetzen, um die Entwaldung zu stoppen. Zudem sollte das UN-Programm „Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries“ (REDD) gestärkt werden. Auch die klimaverträgliche Landwirtschaft verdient in der internationalen Zusammenarbeit mehr Aufmerksamkeit.

Die skizzierten Empfehlungen versteht der WBGU als Teil eines umfassenden und dynamisch anzupassenden Maßnahmenbündels. Viele dieser Maßnahmen sind nicht neu. Wenn sie aber schneller und in größerem Maßstab umgesetzt (upscaling) und zudem stimmig in Paketen gebündelt werden (Synergien), erwartet der WBGU schnelleren Wandel. Das Gutachten spricht von einem „offenen Suchprozess“, der zwar konkrete Ziele habe, dessen Ausgang sich aber noch nicht bestimmen lässt.

Wettlauf in die Zukunft

Aktiv werden müssen alle Länder und Regionen. Aufgrund ihrer historischen Verantwortung stehen zwar zunächst die Industrieländer in der Pflicht. Doch ohne Engagement von Schwellen- und Entwicklungsländern kann globaler Klimaschutz nicht gelingen. Wenn einzelne Staaten emis­sionsintensive Wege beschreiten, behindert das Entwicklung weltweit.

Länder mit niedrigen Einkommen können grundsätzlich durch erneuerbare Quellen – insbesondere durch nachhaltige Bioenergienutzung – saubere, sichere und einfache Versorgung bewerkstelligen. Die meisten Entwicklungs-, aber auch manche Schwellenländer können den Wandel aber nicht aus eigener Kraft schaffen. Sie brauchen finanzielle und technische Unterstützung, Know-how und bessere Kapazitäten. Wenn sie es so schaffen, ihre Versorgung frühzeitig auf ­erneuerbare Energien auszurichten, können sie technologische Entwicklungsstufen überspringen und ­Armutsbekämpfung, Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Entwicklung und steigende Lebensstandards miteinander verbinden.

Viele Länder haben bereits begonnen, sich der Herausforderung zu stellen. Sie versuchen, die Wohlstandsmehrung von Treibhausgasemissionen zu entkoppeln – darunter China, Indien, Indonesien, Südkorea, Costa Rica, die EU und einige Bundesstaaten der USA.

Der nächste Innovationszyklus muss Ressourcen und das Klima schonen. Das haben auch viele Unternehmen erkannt. Der Wettbewerb um die Führungsrolle in einer neuen Gründerzeit hat bereits begonnen. Auch das bietet neue Chancen für Entwicklungs- und Schwellenländer.

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