Herausforderung Rechtspluralismus

In Ghana stiften verschiedene Gewohnheitsrechte Zweifel und Verwirrung. Ein Teil des Problems rührt daher, dass diese Rechte nicht schriftlich fixiert sind. Aber auch die Gerichte haben die Probleme verschärft.

[ Von Henrietta J.A.N. Mensa-Bonsu ]

Rechtlicher Pluralismus besteht dann, wenn eine Person an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit mehr als einem Rechtssystem unterworfen ist. In Afrika ist rechtlicher Pluralismus in der Regel eine Folge verschiedener, parallel bestehender Normensysteme. Einerseits gibt es das Gewohnheitsrecht, das in den Traditionen verschiedener Gemeinschaften wurzelt. Andererseits folgen anglophone Länder dem angelsächsischen Common-Law-Modell, während frankophone sich an den Code Civil anlehnen. Common Law stützt sich auf kodifizierte Gesetze einschließlich Präzedenzentscheidungen der Justiz. Die kontinentaleuropäische Rechtskultur setzt auf ein mehr oder weniger kohärentes Regelwerk, das vom Gesetzgeber beschlossen wird. Beide modernen Systeme vertragen sich schlecht mit gleichzeitig geltendem Gewohnheitsrecht.

Rechtlicher Pluralismus schafft Spannungen, weil immer wieder Normenkonflikte ausgefochten werden müssen. Besonders konfliktträchtig ist das Strafrecht. Auch die Durchsetzung von Rechten ist im Gewohnheitsrecht oft umstritten. In Ghana werden einige wichtige Bereiche vom Gewohnheitsrecht geregelt. Sie betreffen vor allem Landfragen und die Familie. Die Folge ist, dass die Bürger gleichzeitig ethnischen Traditionen und dem Common Law gehorchen sollen.

Das ghanaische Gerichtsgesetz (Courts Act) von 1993 definiert Gewohnheitsrecht als „Rechtsregeln, die in Ghana gewohnheitsrechtlich für bestimmte Gemeinschaften gelten“. Es handelt sich also nicht um ein einziges, einheitliches Regelwerk. Vielmehr setzt das Gewohnheitsrecht sich aus einer Vielzahl verschiedener Regelsysteme zusammen, die ebenso unterschiedlich und zahlreich sind wie die ethnischen Gruppen in Ghana. Das islamische Recht ist dabei nur ein wichtiges Element unter vielen. Angesichts dieser Vielfalt sollte man von mehreren Gewohnheitsrechten sprechen statt nur von einem Gewohnheitsrecht.

Inkompatible Einstellungen

Rechtlicher Pluralismus führt dazu, dass die Menschen zwischen den verschiedenen Rechtssystemen hin und her springen – je nachdem, welchen Vorteil sie bieten. Die Bürger machen sich verschiedene Rechtsansichten zu eigen und verpflanzen sie von einer Kultur in die andere. Oder aber, noch problematischer, sie entwickeln Einstellungen, die Elemente verschiedener Rechtskulturen mischen, wobei einzelne Elemente den rechtlichen Zusammenhängen, in denen sie angewandt werden, fremd bleiben. Zudem ist nicht garantiert, dass die einzelnen Regeln dieser Mischung miteinander kompatibel sind.

Leider haben nicht nur die Normalbürger mit dem Rechtspluralismus zu kämpfen. Selbst Fachleute wie Rechtsanwälte und Richter blicken nicht immer durch. Dabei spielen sie eine entscheidende Rolle, denn im modernen Staat sind sie es, die das Recht verstehen und interpretieren müssen. Gerichtsurteile sind verbindlich und sollten auch Menschen ohne rechtliche Fachkenntnisse überzeugen. Kurz: Die Juristen müssen die Philosophie und die Grundsätze des Rechts überblicken und beherrschen.

In ghanaischen Gerichten sollen die Juristen ihre Entscheidungen sowohl auf Gewohnheitsrecht als auch auf die Gesetzgebung stützen. Sie sind Teil der Gesellschaft, in der sie leben, geboren und aufgewachsen in einer rechtlich pluralen Kultur. Als Privatpersonen unterliegen sie so wie alle anderen dem Gewohnheitsrecht sowie anderen Rechtsformen. Oft werden Werte ausgetauscht oder übertragen und repräsentieren am Ende weder die Sichtweise der modernen Gesellschaft noch die der traditionellen Kultur.

Jeder Ghanaer unterliegt gewohnheitsrechtlichen Regeln, weil das Personenstandsrecht von der ethnischen Gruppe bestimmt wird, in die er hineingeboren wurde. Die Bestimmung des Personenstandsrechts ist jedoch keine einfache Angelegenheit: Einige Rechtssysteme sind matrilinear, das heißt, die Zugehörigkeit zu einer Familie bestimmt sich entlang der mütterlichen Linie, andere sind patrilinear (Bestimmung entlang der väterlichen Linie). Zusätzlich gilt in fast allen derzeit geltenden Rechtssystemen das Prinzip der unilinearen Abstammung, nach dem eine Person nur einer ethnischen Gruppe angehören kann. Bei interkulturellen Ehen führt das zwangsläufig zu Konflikten. Je nach Kultur können die Nachkommen plötzlich beiden oder aber gar keiner Kultur angehören. In solchen Fällen ist es schwierig zu entscheiden, welchem Gewohnheitsrecht eine Person unterliegt.

Weitere Probleme entstehen daraus, dass die verschiedenen ethnischen Kulturen Ghanas von jeher ohne Schrift auskamen. Entsprechend gibt es keine schriftlichen Zeugnisse, und es kann schwierig sein herauszufinden, welche traditionellen Gesetze in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen sollen. Manchmal kennen die Gerichte die geltenden Normen einfach nicht. Um einen Streitfall zu lösen, müssen sie dann zunächst den genauen Inhalt des Gewohnheitsrechts ermitteln.

Seit 1960 haben verschiedene ghanaische Gerichtsgesetze Regeln dafür definiert, wie die Justiz den Gehalt von Gewohnheitsrechten ermitteln sollte. Gegenwärtig haben die Gerichte in Zweifelsfällen zwei Möglichkeiten: Sie können
– während einer Gerichtsverhandlung anerkannte Quellen wie juristische Präzedenzfälle oder Fachbücher konsultieren, oder sie können
– eine Untersuchung einleiten und den Rat von Experten sowie schriftliche Meinungen von traditionellen politischen Autoritäten einholen.
Die Ergebnisse müssen dann angewendet werden.

Beide Herangehensweisen sind prinzipiell sinnvoll, sie schützen aber nicht vor Verwirrung. Ein Beispiel ist der Fall Avuugi gegen Abugri, in dem Anklage wegen Verführung erhoben wurde. Der Richter lehnte eine Untersuchung ab, weil er die traditionellen Gesetze unannehmbar fand. Damit wandte er jedoch einen Präzedenzfall der Akan in Südghana auf die Kusasi in Nordghana an, eine ganz andere ethnische Gruppe. Stattdessen hätte das Gericht ermitteln müssen, was das Gewohnheitsrecht der Kusasi über Verführung sagt.

Zwei Rechtsschulen

Allerdings stellt sich die Frage, ob Richter Gewohnheitsrecht überhaupt anwenden müssen, wenn sie ihren Inhalt geklärt haben. Es gibt zwei unvereinbare Ansichten dazu – die „konservative Schule“ und die „moderne Schule“. Die Richter der konservativen Schule sehen sich an alle ermittelten Regeln gebunden, auch wenn sie im Urteil ihr Unbehagen ausdrücken können. Sie argumentieren, dass es unrechtmäßig wäre, wenn Gerichte die Traditionen einer Gemeinschaft änderten. Richter sollten ihrer Ansicht nach allein durch Vorschläge an die Legislative zu Rechtsreformen beitragen.

Die moderne Schule dagegen argumentiert, dass die Gerichte in Gewohnheitsrechte eingreifen dürfen – und sogar sollten –, wenn sie zu Entscheidungen führen, die gemessen an den Anforderungen des modernen Lebens ungerecht erscheinen. Diese Richter sehen sich dazu ermächtigt, dem Gewohnheitsrecht bei Bedarf eine Dosis Modernisierung zu verabreichen.

Die Dimensionen dieses Dilemmas sind nicht zu unterschätzen, da sowohl der konservative als auch der moderne Ansatz Mängel haben. Wenn Richter versuchen, Gewohnheitsrecht zu modernisieren, was bleibt dann von der Tradition übrig? Die Gerichte übernehmen die Rolle des Gesetzgebers, wenn sie Recht setzen, statt es zu interpretieren. Aber auch der konservative Ansatz überzeugt nicht: Wenn Gerichte sich auf längst überholte Gesetze berufen, deren Legitimität fragwürdig ist, dann festigen sie diese zusätzlich.

Es muss anerkannt werden, dass einige gewohnheitsrechtliche Vorgaben auf Vorstellungen beruhen, die nicht mehr akzeptabel sind. Einige Gesetze beispielsweise lassen sich auf die Praxis der Sklaverei zurückführen, andere wurzeln in dem Glauben, dass eine Frau zum Besitz ihres Ehemanns gehört. Kein modernes Gericht kann solche Vorstellungen akzeptieren; richterliches Eingreifen in das Gewohnheitsrecht in solchen Fällen ist zweifellos gerechtfertigt. Jede andere Herangehensweise würde gegen Grundsätze der Verfassung und internationale Verpflichtungen verstoßen.
Gegenwärtig spielt das Gerichtsgesetz den Richtern den Ball zurück, indem es ihnen zugesteht, in ihren Urteilen „den Ansprüchen von Gerechtigkeit, Fairness und bestem Gewissen zu genügen“ oder nach dem Prinzip der Fairness und nach bestem Gewissen „Rechtsmittel zu übernehmen, zu entwickeln und anzuwenden, die wirksam erscheinen“. Die Gerichte sind also befugt, in Gewohnheitsrechte einzugreifen, nachdem sie geklärt haben, was das Gesetz der betroffenen ethnischen Gruppe in einem speziellen Fall sagt.

Dieser Ansatz entspricht im Grundsatz einer Regel der Kolonialjustiz, die es Richtern erlaubte, vom Gewohnheitsrecht abzuweichen. Ghana hat die Klausel nach der Unabhängigkeit abgeschafft, da sie dem Gewohnheitsrecht als eigenem Rechtssystem nicht genügend Respekt erwies. Durch die Abschaffung haben sich aber die Probleme nicht geändert, die von den Gerichten gelöst werden müssen. Wir stehen weiterhin vor der Herausforderung, einen Modernisierungsansatz zu finden, der es uns erlaubt
– die Authentizität traditioneller Kulturen zu erhalten,
– die nützlichen und sinnvollen Aspekte des Gewohnheitsrechts zu schützen und gleichzeitig
– diese gewohnheitsrechtlichen Normensysteme mit der Verfassung, internationalen Anforderungen und dem modernen Leben im Allgemeinen in Einklang zu bringen.

Schlussfolgerung

Drei Fragen jenseits der Bestimmung von Gewohnheitsrechten müssen beantwortet werden:
– Begründet jede Regel, die aus dem traditionellen System abgeleitet wurde, wirklich ein bindendes Gesetz?
– Wenn ja, ist es im Hinblick auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen immer noch relevant?
– Sollten Gerichte moderne Lebensstile respektieren, die außerhalb traditioneller Regeln entstanden sind, oder sollten Konventionen durchgesetzt werden, wie archaisch sie auch sein mögen?

Diese Fragen sind nicht nur von theoretischem oder kosmetischem Interesse. Sie sind für das Leben der Menschen und das Überleben ihrer Kulturen von großer Bedeutung. Selbst Richter, die verschiedene und konkurrierende Rechtsnormen sorgfältig untersuchen, gehen ständig das Risiko ein, Menschen zu benachteiligen, indem sie gegen bestimmte (traditionelle oder moderne) Normen entscheiden, an deren Gültigkeit die Betroffenen mit gutem Grund geglaubt haben.

Der gegenwärtige Zustand der verschiedenen Gewohnheitsrechte in Ghana ist häufig von Verwirrung und Zweifeln geprägt. Einige dieser Zweifel sind darauf zurückzuführen, dass die Gewohnheitsrechte nirgendwo niedergeschrieben sind, andere auf die Aktivitäten der Gerichte selbst. Das ghanaische Parlament muss sich mit diesen Problemen gründlich beschäftigen.