Unsere Sicht

Verstoß gegen Kinderrechte

In früheren Zeiten galten Kinder als nicht vollwertige Menschen und als Besitztum der Eltern. Seit dem 20. Jahrhundert hat sich die Sicht komplett verändert und moderne Gesellschaften sind zu der Erkenntnis gelangt, dass Kinder Individuen mit eigenen Rechten sind.
Schulkind in Burundi. Ton Koene/Lineair Schulkind in Burundi.

Mädchen und Jungen haben das Recht auf freie Entfaltung, Bildung, Gesundheitsversorgung, soziales Wohlergehen und Mitbestimmung. Dieses universelle Prinzip wurde durch die Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child) juristisch untermauert, die die UN-Vollversammlung 1989 verabschiedet hat. Bis auf einen einzigen Staat – die USA – haben alle Mitgliedsstaaten die Konvention ratifiziert. Sie ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Kinder.

Ob diese Kinderrechte umgesetzt werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dies ist in vielen Ländern sehr unterschiedlich. Ein Problem ist, dass es oft an Kontrolle mangelt und Verstöße gegen die Konvention, selbst wenn sie aufgedeckt werden, ohne rechtliche Folgen bleiben.

Dabei sticht ins Auge, dass eine Verletzung von Kinderrechten in vielen Fällen mit Armut einhergeht – sowohl in Ländern mit niedrigem als auch solchen mit hohem Einkommen. In vielen Entwicklungsländern ist es für arme Familien unerlässlich, dass Kinder auch durch schwere körperliche Arbeit zum Familieneinkommen beitragen. Auch die Verletzung von körperlicher und geistiger Unversehrtheit durch Frühverheiratung, Zwangsprostitution oder Versklavung von Mädchen und Jungen rührt aus prekären Verhältnissen. Die Familien verdienen oft so wenig, dass sie nicht alle Kinder ernähren und versorgen können, und sehen oft keine andere Chance, als ihre Töchter bereits im Kindesalter zu verheiraten oder ihre Söhne als Arbeitssklaven zu verkaufen.

Auch das Recht, zur Schule zu gehen, bleibt vielen Kindern aufgrund der Armut der Eltern verwehrt. Die Eltern können sich den Schulbesuch nicht leisten und schicken die Kinder lieber arbeiten. Besonders schwer haben es auch Flüchtlingskinder – ihre Rechte werden in vielen Bereichen massiv verletzt. 

Selbst in reichen Ländern wie Deutschland gibt es zahlreiche Verstöße gegen Kinderrechte. Die Sozialleistungen, die arme Familien erhalten, reichen beispielsweise nicht für eine ausgewogene Ernährung aus. Außerdem sind die deutschen Schulen dafür bekannt, dass sie Kinder von Einwanderern systematisch schlecht ausbilden. Es gibt ein Netzwerk von über 100 Organisationen, die sich die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zur Aufgabe gemacht haben. Sie stellen fest, dass vor allem Kinder aus benachteiligten Familien schlechtere Bildungschancen als andere Kinder haben und öfter Gewalt sowie Diskriminierung erfahren. Das beeinträchtige Leben und Wohlergehen der Kinder negativ. 

Die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention halten viele Experten  nicht für ausreichend. Deutschland hat die Kinderrechte noch immer nicht in seiner Verfassung – dem Grundgesetz – verankert, wie viele andere Staaten es gemacht haben.

Zu bemängeln ist auch, dass es weltweit wenig politische Beteiligung von Kindern gibt. Das Mindestwahlalter ist in vielen Ländern 18 Jahre, einzelne Länder wie Österreich und einige lateinamerikanische Länder setzten es immerhin auf 16 herab. Es fehlt aber an anderer politischer Teilhabe. Nötig wäre, dass Regierungen und Parlamente sich direkt mit Kindern und Jugendlichen austauschen und die Interessen der Jüngsten in den Entscheidungen und Gesetzen explizit berücksichtigen. Das ist gerade angesichts der Klimakrise unerlässlich.


Sabine Balk ist Redakteurin von E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit /D+C Development and Cooperation.
euz.editor@dandc.eu