Bericht
Handlungsempfehlungen des WBGU
Allen Maßnahmen voran müsse die Unantastbarkeit der Menschenwürde gewährleistet werden. Eng damit verknüpft ist die Sicherstellung des Gemeinwohls und eine nachhaltige Entwicklung. Oberstes Ziel müsse der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sein. Digitale Technologien, so die Autoren, sollten dafür genutzt werden, um Umweltgüter zu bepreisen. Steuern und Abgaben sollten auf Ressourcenverbrauch und Schädigung der Umwelt erhoben werden.
Die Digitalisierung sollte auch für die Dekarbonisierung und den Klimaschutz im Energiesektor genutzt werden. Dabei sei ein Umstieg auf erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz nötig. Im Sinn der Kreislaufwirtschaft sollten Elektrogeräte langlebig und reparaturfreundlich gebaut werden. In der Landwirtschaft sollte die Digitalisierung dazu eingesetzt werden, um den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu verringern. Außerdem sollte das Umweltbewusstsein der Menschen durch die Digitalisierung unterstützt werden.
Eine weitere Empfehlung des Gremiums ist die Nutzung digitaler Technologien zur Armutsbekämpfung und zu inklusiver Entwicklung. Die Entwicklungspolitik sollte sich zur Aufgabe machen, eine „digitalisierte Nachhaltigkeitsgesellschaft“ aufzubauen. Auch hier steht wieder der Klima- und Ressourcenschutz als Ziel an erster Stelle. Um dies mit Hilfe der Technik umsetzen zu können, müssten Kompetenzen aufgebaut werden. Dafür sei auch die Zusammenarbeit mit Schwellenländern wichtig.
Nötig sei aber auch die „analoge Basis“, an der es Entwicklungsländern häufig mangele. Gemeint sind Infrastruktur und Bildungssysteme. Die Kluft zwischen reicher und armer Welt müsse geschlossen werden.
Der WBGU hebt auch die nachhaltige Entwicklung der Städte und Kommunen hervor und sieht es dabei als essenziell an, dass die Gestaltungs- und Technologiehoheit bei den Verwaltungen bleiben müsse. Dazu gehört auch eine Gestaltung nachhaltiger Mobilität in den Städten.
Ein weiterer Punkt, den das Gutachten anspricht, ist das Thema Arbeit der Zukunft und Abbau von Ungleichheit. Da sich die Erwerbsarbeit und die Arbeitsmärkte tiefgreifend verändern, müssten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden. Der WBGU plädiert dafür, das Steuer- und Abgabesystem zu reformieren. So könnten Arbeitseinkommen geringer besteuert werden, wenn Umweltgüter dafür konsequent bepreist würden. Das Gremium fordert auch im digitalen Zeitalter die Sicherung und Förderung von Standards für Arbeitsschutz und soziale Absicherung der Beschäftigten.
Des Weiteren spricht sich der WBGU für neue Mechanismen der Verteilung der Einkommen und Unternehmensgewinne im Sinne eines Abbaus von Ungleichheit aus. Als Beispiele nennt der Bericht ein Grundeinkommen für alle Bürger oder die direkte Beteiligung an Unternehmensgewinnen. Dafür gelte es, Konzepte zu erarbeiten. Bewusst aufgewertet werden sollten Tätigkeiten, die zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen oder Teilhabe fördern, wie etwa ehrenamtliche Arbeit.
Wichtig findet der WBGU, Bildung mehr auf digitale Mündigkeit auszurichten. Das bedeute unter anderem, Schulen und Universitäten finanziell besser auszustatten, Lehrer zu qualifizieren und Curricula so zu gestalten, dass Digitalisierung verstanden wird und genutzt werden kann.
Der WBGU weist auf Fragen der Privatsphäre hin. Staaten müssten dafür sorgen, dass Nutzerdaten geschützt werden. Dafür schlägt der WBGU unter anderem eine neue UN-Konvention vor. Sie könne auch die Nutzung von Massendaten durch Algorithmen (Big Data) regeln. Regierungen müssten kriminelle Tätigkeiten, Manipulation und Missbrauch bekämpfen.
Da in der Global-Governance-Struktur eine Platform für Verständigung auf gemeinsames Handeln fehle, plädiert der WBGU dafür, einen UN-Gipfel zum Thema „Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter“ einzuberufen. Er solle dann eine Charta zu verabschieden. Das Thema Digitalisierung müsse zudem stärker im UN-System verankert werden. (sb)