Burundi

Opposition beklagt Rückschlag für Demokratie

Die Wähler in Burundi haben mit großer Mehrheit für eine Verfassungsänderung gestimmt, die es Präsident Pierre Nkurunziza ermöglicht, weitere 16 Jahre im Amt zu bleiben. Die Opposition, sowohl im Land als auch im Exil, erkennt das Ergebnis nicht an. Doch die Machthaber sind unbeeindruckt.
Ein Burundierin gibt ihre Stimme beim Verfassungsreferendum ab. picture-alliance/Photoshot Ein Burundierin gibt ihre Stimme beim Verfassungsreferendum ab.

Die Beteiligung an der umstrittenen Abstimmung am 17. Mai lag offiziellen Angaben zufolge bei 96 Prozent; 73 Prozent der Wähler stimmten demnach mit Ja. Die Oppositionskoalition Amizero y’Abarundi kritisiert das Referendum als weder frei noch transparent noch unabhängig – und schon gar nicht demokratisch. Der Chef der Gruppe, Agathon Rwasa, der auch Vizepräsident der Nationalversammlung ist, bezeichnet das Ergebnis als „fantasiert“ und beklagt zahlreiche Unregelmäßigkeiten. Er hat die staatliche Wahlkommission CENI dazu aufgerufen, ihre Neutralität unter Beweis zu stellen und die Wahl für ungültig zu erklären und einen neuen Abstimmungsprozess zu starten.

Auch die Oppositionspartei Sahwanya Frodebu lehnt das Ergebnis ab. Ihr stellvertretender Vorsitzender Léonce Ngendakumana bezeichnet das Referendum als Rückschlag für die Demokratie in Burundi. Der Kampf für eine Demokratisierung des Landes gehe indessen weiter. Ngendakumana beklagt auch eine Verfolgung von Mitgliedern von Oppositionsparteien, die sich dafür ausgesprochen hatten, die Verfassungsänderung abzulehnen.

Regimegegner im Exil, die von der Gruppe CNARED (Conseil National pour le Respect de l’Accord d’Arusha et l’instauration d’un État de Droit) repräsentiert werden, lehnen nicht nur das Ergebnis ab, sondern die gesamte Kampagne zur Verfassungsänderung. Ihr Vorsitzender Jean Minani sieht darin eine „Beerdigung des Arusha-Abkommens von 2000“, mit dem die Bürgerkriegsparteien in Burundi Frieden geschlossen haben. Ziel des Abkommens seien sozialer Zusammenhalt und eine Machtteilung gewesen. Stattdessen setze sich nun eine Diktatur fest.

Die Verfassungsänderung ebnet Präsident Nkurunziza den Weg in weitere Amtszeiten und ermöglicht ihm theoretisch sogar, bis 2034 im Amt zu bleiben. Denn statt wie bisher zwei Mal fünf Jahre darf der Staatschef nach der Reform sieben Mal fünf Jahre an der Macht bleiben. Nkurunziza hatte sich bereits 2014 um eine Verfassungsänderung bemüht, die jedoch damals an der Nationalversammlung scheiterte. Deshalb kam es nun zur Volksabstimmung.

In der Regierungspartei CNDD-FDD herrscht erwartungsgemäß höchste Zufriedenheit über das Ergebnis. Auf einer Pressekonferenz am Tag nach der Verkündung des vorläufigen Resultats durch die Wahlkommission gratulierte Generalsekretär Évariste Ndayishimiye dem burundischen Volk zu der Verfassungsänderung, die ein Fortschritt für die Demokratie darstelle. „Wer dagegen gestimmt hat, sollte wissen, dass er von dieser neuen Verfassung bestimmt wird, sobald sie in Kraft getreten ist“, sagte er. Auch andere Parteien wie die Frodebu Nyakuri sowie Teile der Zivilgesellschaft, die der Regierung nahestehen, begrüßten sowohl den Verlauf des Wahlkampfes als auch das Abstimmungsergebnis.

Der Wahlkampf für das Referendum hatte am 12. Dezember 2017 begonnen. An diesem Tag schwor Nkurunziza das Volk auf die Verfassungsänderung ein und warnte davor, sich dagegenzustellen. Die Opposition verstand das so, dass jeder, der dazu aufrief, mit Nein zu stimmen, die rote Linie überschritt. Der Präsident betonte zudem, dass die Verfassungsänderung einer Volksabstimmung unterworfen werde – so wie die Burundier es in einem internen Dialog gefordert hätten, den die von ihm selbst per Dekret eingesetzte Kommission CNDI (Commission Nationale du Dialogue Inter-burundais) durchgeführt hatte. Laut Burundis Ex-Präsident Domitien Ndayizeye war es jedoch mehr ein Monolog als ein Dialog.

Die Wahlkommission reichte das vorläufige Ergebnis innerhalb weniger Tage zur Bestätigung ans Verfassungsgericht weiter, obwohl mehrere Länder mit wahlberechtigten Exil-Burundiern ihre Ergebnisse noch gar nicht übermittelt hatten, darunter Äthiopien, Kanada und Britannien. CENI ließ jedoch wissen, dass diese Stimmen keinen Einfluss auf das Endergebnis haben werden. Am 31. Mai wies das Verfassungsgericht eine Klage der Opposition gegen das Referendum ab, erklärte es für verfassungskonform und bestätigte das Ergebnis.


Mireille Kanyange ist Journalistin und Reporterin bei Radio Isanganiro in Burundi.
mika.kanyange@gmail.com