Arbeitsschutz
Ein Gesetz für alle Beschäftigten
Das Fabrikgebäude Rana Plaza war so marode, dass es einstürzte und tausende Arbeiterinnen und Arbeiter unter sich begrub. Mehr als 1100 Menschen starben und mindestens doppelt so viele wurden verletzt. In der Fabrik ließen vor allem europäische und US-amerikanische Unternehmen ihre Kleidung produzieren. Das Unglück stieß eine längst überfällige internationale Debatte über unmenschliche Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Verantwortlichkeiten entlang der globalen Wertschöpfungsketten an. Nur wenige Monate nach der Katastrophe wurde eine bis heute weitreichende Konsequenz gezogen: Internationale Markenunternehmen, globale und lokale Gewerkschaften schlossen sich zusammen und riefen das Gebäude- und Feuerschutzabkommen ACCORD ins Leben. Es beinhaltet unabhängige Sicherheitsuntersuchungen und entsprechende Maßnahmen in den Fabriken sowie die öffentliche Berichterstattung über diese Ergebnisse.
Über die Jahre traten mehr als 200 internationale Markenhersteller aus über 20 Ländern dem rechtlich bindenden Abkommen bei. Nach fünf Jahren sollte der ACCORD im kommenden Jahr auslaufen. Doch trotz Fortschritten liegen viele der über 1600 vom ACCORD überprüften Fabriken bei den Sicherheitsreparaturen hinter dem Zeitplan zurück. Auch die geplanten Sicherheits- und Gesundheitskomitees fehlen noch vielerorts. Am hinderlichsten ist jedoch, dass keine tragfähigen lokalen Strukturen vorhanden sind, um das Projekt von der internationalen Ebene an Bangladesch zu übergeben.
Einmischung des Westens?
Somit war es keine Überraschung, dass vor wenigen Monaten verkündet wurde, dass der ACCORD auch über 2018 bestehen bleibt. Bemerkenswert am neuen Vorhaben ist das Ziel, den derzeitigen Geltungsbereich des Abkommens auszuweiten. Somit können sich Arbeitnehmer zukünftig auch an den ACCORD wenden, wenn sie das Recht auf Vereinigungsfreiheit in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsschutz missachtet sehen. Die Reaktionen auf die Verlängerung bis 2020 fielen unterschiedlich aus. Für die einen ist der ACCORD eine Erfolgsgeschichte transnationaler Zusammenarbeit, für die anderen eine ungewollte Einmischung des Westens. Vor allem Arbeitgeber und Fabrikbesitzer sprachen sich gegen eine Verlängerung aus. Als sie auch nicht durchsetzen konnten, Teilmitglied des verlängerten ACCORDs zu werden, verkündeten sie, eine vergleichbare Initiative unter dem Namen „Shonman“ (Respekt) zu gründen, über die jedoch danach kaum etwas zu hören war.
Schon länger beklagen Regierung und Arbeitgebervertreter, dass externe Akteure sich unverhältnismäßig in die Strukturen und Belange von Bangladesch einmischen. Gemeint sind damit unter anderem Signale der EU, die Handelspräferenzen unter dem Abkommen „Alles außer Waffen“ („Everything But Arms“ – EBA) zu überprüfen, sollte es zu weiteren Arbeitnehmerrechtsverletzungen kommen. Das junge, aufstrebende Land, das seit 2015 zu den Ländern mit mittleren Einkommen zählt, sieht vor allem seine Wirtschaft in Gefahr. Mit einem Exportvolumen von mehr als 28 Milliarden US-Dollar ist die Textilindustrie mit Abstand der wichtigste Wirtschaftszweig. Bis 2021 will die Wirtschaft diese Summe verdoppeln. Gut 60 Prozent aller Textilexporte gehen bisher in die EU. Das Handelsabkommen mit der EU, das weitgehend auf Einfuhrzölle und Mengenbegrenzungen für alle Produkte verzichtet, hat entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen. Ein Verlust der Handelserleichterungen könnte gravierende Konsequenzen haben.
Verletzungen der Arbeitnehmerrechte
Doch obgleich Bangladesch im internationalen Fokus steht, kam es in der Vergangenheit immer wieder zur Verletzung der Arbeitnehmerrechte. Die Proteste am Produktionsstandort Ashulia sind nur ein Beispiel dafür. Ende vergangenen Jahres gingen zahlreiche Textilarbeiter und -arbeiterinnen auf die Straße und forderten die Erhöhung des Mindestlohns, der seit 2013 bei 5800 Taka (rund 60 Euro) liegt. In kurzer Zeit kam es zur Entlassung von circa 1500 Arbeitern sowie zur Inhaftierung von 35 Gewerkschaftern. Viele der Entlassenen warten bis heute auf ihre Wiedereinstellung.
Der Normenausschuss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beklagte mehrfach Arbeitnehmerrechtsverletzungen insbesondere mit Blick auf die Vereinigungsfreiheit. Bürokratische Hürden und die Intransparenz bei der Ablehnung durch das Arbeitsministerium erschweren die Gründung und Etablierung von Gewerkschaften.
Die Regierung muss diese und weitere Aspekte nun schnell angehen, um bis spätestens Ende des Jahres einen entsprechenden Vorschlag der EU vorlegen zu können. Anderenfalls könne die EU ein Prüfverfahren zur vorrübergehenden Aussetzung der Handelspräferenzen einleiten. Entscheidend für den Erfolg wird dabei unter anderem sein, ob der Reformvorschlag zur Ausweitung des Arbeitsrechts führt und zukünftig mehr arbeitende Menschen darunterfallen. Bangladeschs Bevölkerung zählt rund 160 Millionen Menschen. Davon sind fast die Hälfte unter 25 Jahren. Die Zahl der Beschäftigten liegt derzeit bei rund 60 Millionen. Etwa 4,4 Millionen Menschen sind in der Textilindustrie beschäftigt. Davon sind weniger als fünf Prozent gewerkschaftlich organisiert. In anderen Sektoren ist die Zahl häufig noch geringer. Circa 80 Prozent sind im rasant wachsenden informellen und 20 Prozent im formellen Sektor beschäftigt.
Die große Mehrheit im informellen Sektor sind Frauen. Viele der informell Beschäftigten sind nicht durch das Arbeitsrecht geschützt. Auch die arbeitenden Menschen in prinzipiell formalen Arbeitsstrukturen profitieren nicht alle von dem Recht. Einige fallen aus der Kategorie „Arbeiter“ raus. In den sogenannten exportorientierten Zonen (EPZ) gilt zudem ein völlig anderes Recht. Hier dürfen gar keine Gewerkschaften gegründet werden.
Viele Gewerkschaften fordern deshalb „One single law for all workers“, also ein Arbeitsrecht, das für alle Beschäftigten unabhängig von Sektor und Wirtschaftszone gleichermaßen gilt. Mit Blick auf die geplanten weiteren 100 Sonderwirtschaftszonen ist vor allem dieser Punkt brisant. Die Erwartungen sind jedoch gering. Ein großer Durchbruch wird auch mit externem Druck nicht erwartet.
Notwendigkeit des Umdenkens
Ein kürzlich ins Leben gerufenes Tripartites-Gremium soll den Prozess begleiten. Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Regierungsvertreter sollen gemeinsam Vorschläge erarbeiten. Damit das Gremium funktionieren kann, ist auch ein gesellschaftliches Umdenken notwendig. Gewerkschaften werden bisher nicht als wichtige Partner angesehen, mit denen die bangladeschische Gesellschaft gemeinsam Probleme lösen und beides tun kann, die soziale Gerechtigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben. Damit Gewerkschaften ihre Aufgabe in der Gesellschaft übernehmen können, müssen die von Bangladesch ratifizierten internationalen Kernarbeitsnormen in der Realität umgesetzt werden. Für mehr Nachhaltigkeit müssen aber auch die Gewerkschaften selbst sorgen. Fragmentierung, Politisierung und Machtkämpfe lähmen ihre Arbeit. Nachhaltigkeit bedeutet auch, dass sie den eigenen Nachwuchs und auch Frauen fördern sollten. Obgleich viele Sektoren ein weibliches Gesicht haben, wie etwa die Textilindustrie mit weit über 60 Prozent Arbeiterinnen, stehen an der Spitze der Gewerkschaften überwiegend Männer.
Zukünftig muss weiterhin viel passieren, damit Bangladesch seine Erfolgsgeschichte fortsetzt. Die Verlängerung des ACCORDs ist ein wichtiger Meilenstein. Damit verpflichten sich Unternehmen, den Produktionsstandort Bangladesch nicht zu verlassen und gemeinsam zum Aufbau von Sicherheits- und Gesundheitsschutz beizutragen. Das gibt Sicherheit auf beiden Seiten. Denn Bangladeschs größte Sorge ist die Abwanderung der internationalen Unternehmen in andere Länder, die noch billiger und schneller produzieren.
Vor allem aber muss auch außerhalb von Bangladesch die Arbeit weitergehen. Eine nachhaltige Verbesserung kann nur erzielt werden, wenn auch Unternehmen gezielt zur Verbesserung des Arbeitnehmerrechtes beitragen. Die Diskussionen und bereits angestoßene Initiativen zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von multinationalen Unternehmen sind ein wichtiger Schritt. Der Ansatz ist, große Unternehmen zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren, vorzubeugen und im Schadensfall Abhilfe zu leisten. Frankreich hat bereits ein Gesetz verabschiedet, dass dies von Unternehmen fordert. Nun müssen weitere Länder folgen. Für den Erfolg wird entscheidend sein, menschenrechtliche Sorgfaltspflicht rechtlich zu verankern anstatt auf Freiwilligkeit zu setzen.
Franziska Korn leitet seit 2016 das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Bangladesch. Gemeinsam mit dem Gewerkschafts-Thinktank BILS und der BRAC Universität hat die FES 2017 die erste „Akademie der Arbeit“ eröffnet – ein bislang einzigartiges, sektorübergreifendes Nachwuchskräfteprogramm für Gewerkschafter in Bangladesch.
franziska.korn@fesbd.org
http://www.fes-bangladesh.org/