Frauenrechte
Internationaler Druck für Reform
Von Katja Dombrowski
Wenn eine Frau in El Salvador abtreibt oder eine Fehlgeburt hat, muss sie mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren rechnen. Das Gleiche gilt für jeden, der eine Abtreibung durchführt oder unterstützt. Ein absichtlicher Schwangerschaftsabbruch kann sogar mit bis zu 40 Jahren Haft bestraft werden.
Das scharfe Gesetz verhindert Abtreibungen in dem mittelamerikanischen Land jedoch nicht vollständig. Für die betroffenen Frauen hat das nicht nur juristische, sondern auf auch gesundheitliche Konsequenzen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) weist darauf hin: „Gesundheitliche Risiken durch unsichere und heimliche Abtreibungen führen zu einer hohen Müttersterblichkeit.“
Nun besteht erstmals seit 20 Jahren die Chance, dass der Abtreibungsparagraf 133 im salvadorianischen Strafgesetzbuch reformiert wird. Die Präsidentin des Parlamentes, Lorena Pena, und Abgeordnete der Regierungspartei FMLN legten dem Parlament am 11. Oktober 2016 einen Vorschlag zur Reform von Artikel 133 vor, wonach Abtreibungen im Falle von Gewalt, Lebensgefahr für die Mutter und Nicht-Lebensfähigkeit des Fötus straffrei werden sollen.
Eine Debatte des Parlaments steht kurz bevor. Die Initiatoren wollen eine Indikationslösung erreichen, wie sie in El Salvador bereits bis zur Verschärfung des Gesetzes im Jahr 1998 gegolten hatte. Prominente Befürworterin der Reform ist die Filmemacherin Marcela Zamora (s. Haupttext).
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) fordert El Salvador in einer Empfehlung vom 3. März zu einer Lockerung des Gesetzes auf und schlägt bis dahin ein Moratorium vor. Auch AI unterstützt die Reforminitiative und ruft in einer „Urgent Action“ weltweit dazu auf, Appelle an die Abgeordneten zu schicken. Möglich ist das noch bis zum 21. Juli. Zudem gibt es eine Petition der Alianza por la Salud y la Vida de las Mujeres (Allianz für die Gesundheit und das Leben der Frauen) auf Change.org.