Entwicklung und
Zusammenarbeit

Menschenrecht

Soziale Sicherung für alle

Soziale Sicherung ist ein Grundrecht aller Menschen, festgelegt in der UN-Menschenrechtscharta.
Arbeiterinnen und Arbeiter im formalen Sektor sind meist kranken- und rentenversichert: Näherin in Bangladesch. sb
Arbeiterinnen und Arbeiter im formalen Sektor sind meist kranken- und rentenversichert: Näherin in Bangladesch.

Markus Kaltenborn, Juraprofessor an der Ruhr-Universität Bochum, wies auf einer Konferenz der Stiftung Entwicklung und Frieden in Potsdam darauf hin, dass dieses Recht auch in vielen Verfassungen wie etwa denen von Kenia, Simbabwe oder Südafrika festgeschrieben sei.

Es gibt verschiedene Modelle der sozialen Sicherung. Gesetzliche Kranken- und Arbeitslosenversicherungen stützen sich typischerweise auf Pflichtbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen. Solch ein System allerdings funktioniert nur, wenn Unternehmen formal organisiert und registriert sind. Möglich ist aber auch die Absicherung über privatwirtschaftliche Versicherungen, was aber meist teuer ist. Es gibt jedoch Initiativen, bei denen staatliche Stellen Sozialbeiträge für Erwerbstätige im informellen Sektor übernehmen.

Sozialpolitik kann aber auch mit Steuern und anderen Staatseinnahmen finanziert werden. Dazu gehören Conditional und Unconditional Cash Transfers oder auch Sozialdienste. Diese kommen entweder allen ärmeren Einwohnern eines Landes oder nur ausgewählten, besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich für einen sozialen Basisschutz (social protection floor) aller Menschen ein. Dazu gehören der Zugang zu Gesundheitsversorgung und ein Mindestmaß an Einkommenssicherheit für alle Einwohner, also auch für Kinder und alte Menschen. Besonders problematisch ist laut dem Juristen Kaltenborn die soziale Absicherung von Flüchtlingen sowie von Ultra-Armen und Menschen in fragilen Staaten. (sb)

 

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