Entwicklung und
Zusammenarbeit

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Unsere Sicht

Menschen mit Behinderungen nicht zurücklassen

Erklärtes Ziel der UN-Agenda 2030 ist: niemanden zurücklassen. Vor allem die ärmsten und am stärksten benachteiligten Menschen sollen also bei der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs – Sustainable Development Goals) berücksichtigt werden. Dazu zählen Menschen mit Behinderungen. Tatsächlich leben 80 Prozent von ihnen in Armut.
Disabled member of a women’s microfinance cooperative showing her savings book in Northern Togo. picture-alliance/Photononstop/Godong Disabled member of a women’s microfinance cooperative showing her savings book in Northern Togo.

Deshalb erwähnen SDG-Unterziele ausdrücklich Menschen mit Behinderungen. Genannt wird ihr besonderer Bedarf zum Beispiel bei SDG 4 (Bildung), SDG 8 (Beschäftigung), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheit) und SDG 11 (öffentliche Infrastruktur). Das ergibt auch Sinn, denn Studien bestätigen, dass Menschen mit Behinderung mehrfach benachteiligt sind: Oft sind sie sozial ausgegrenzt und werden von Bildungs- und Gesundheitswesen vernachlässigt. Selbst am Zugang zu sanitären Einrichtungen oder öffentlichen Gebäuden hapert es.

Sie sind auf besonders gute Infrastruktur angewiesen – and nicht nur in Ländern mit niedrigen Einkommen bestehen erhebliche Mängel. Auch in Ländern mit hohen Einkommen wie Deutschland gibt es viele Defizite. Zahlreiche Schulen oder Ämter haben weder behindertengerechte Toiletten noch Markierungen für Sehbehinderte oder Rampen für Menschen, die einen Rollstuhl brauchen. Obendrein fehlt es am nötigen Fachpersonal. Dies ist für ein reiches Land wie Deutschland ein echtes Armutszeugnis.

Wo Infrastruktur schon im Alltag versagt, drohen in Notlagen Desaster. Wenn Extremwetter Katastrophen auslösen, sind Menschen mit Behinderung besonders gefährdet. Weder Warn- noch Rettungssysteme sind auf sie eingestellt. Eigentlich müsste alles besser sein. Denn Deutschland und rund 180 weitere Staaten haben sich zur Gleichstellung, Teilnahme und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung verpflichtet, indem sie die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben.

Das war nicht nur ein Gebot der Menschenwürde. Es gibt auch handfeste wirtschaftliche Gründe, Menschen mit Behinderungen nicht zu vernachlässigen. Fallen sie als Arbeitskräfte aus, belastet das die gesamte Volkswirtschaft. Dem Staat entgehen Einkommenssteuern und er muss eventuell für den Lebensunterhalt der Betroffenen aufkommen.

In Entwicklungsländern ist die Lage besonders hart. Dort leben laut einer GIZ-Schätzung 80 Prozent der 1,2 Milliarden Menschen mit Behinderungen weltweit. Typischerweise ist das Steueraufkommen in diesen Ländern besonders knapp, so dass staatliche Leistungen ebenfalls recht mager ausfallen. Deshalb muss sich auch die Entwicklungspolitik dem Thema stellen. Die Belange von Menschen mit Behinderung sollten in allen Maßnahmen von vornherein und explizit berücksichtigt werden. Staatliche und nichtstaatliche Organisationen wie die GIZ oder CBM haben sich dies zum Ziel gesetzt.

Inklusion ist vor allem auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Pflegearbeit leisten weltweit vor allem Frauen (siehe Sundus Saleemi www.dandc.eu). Mütter, Schwestern und Töchter, die Angehörige mit Behinderungen versorgen müssen, haben selbst weniger Erwerbs- und Teilhabechancen – sie werden also ihrerseits marginalisiert.

Die SDG-Agenda stimmt. Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Niemand darf zurück gelassen werden, auch Menschen mit Behinderung nicht. Ihre Inklu­sion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – weltweit.


Sabine Balk ist Redakteurin von E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit /D+C Development and Cooperation.
euz.editor@dandc.eu