Entwicklung und
Zusammenarbeit

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Deutsche Entwicklungsprojekte

Potenziale von Migration und Flucht wahrnehmen

Migration hat sowohl positive als auch potenziell negative Auswirkungen auf das Leben einzelner Menschen, aber auch auf Staaten und multilaterale Beziehungen. Wichtig ist, das transformative Potenzial von Migration zu fördern und im Kontext von Flucht und Vertreibung Synergieeffekte etwa mit der humanitären Hilfe sinnvoll zu nutzen.
Lehrwerkstatt zum Thema Mauerwerk in den Räumen von Vertriebenen. GIZ Lehrwerkstatt zum Thema Mauerwerk in den Räumen von Vertriebenen.

Ökonomisch betrachtet ist Migration zweischneidig. Geldtransfers von Migrant*innen an ihre Familien kurbeln die Wirtschaft der Herkunftsländer an. Dringend benötigte Fachkräfte füllen Lücken in den Aufnahmeländern, fehlen aber häufig in ihren Herkunftsländern.

Also muss die Entwicklungszusammenarbeit Potenziale von Migration für die sozioökonomische Entwicklung der beteiligten Ländern fördern und zugleich Risiken minimieren. Maßnahmen müssen möglichst viele Vorteile für Herkunfts- und Aufnahmeländer, aber auch für die Migrant*innen und ihre Familien schaffen. Sichere, geordnete und reguläre Migration ist daher auch im zehnten UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG – Sustainable Development Goal) verankert.

Abgesehen von den universellen Menschenrechten, die für alle Migrant*innen gelten, gibt es allerdings bisher keinen völkerrechtlichen Rahmen, der Migration global regelt. Flucht hingegen ist eine spezielle Form der Migration, die dem Überleben der Person dient und durch die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und das Protokoll von 1967 abgedeckt ist.

Mehr als humanitäre Hilfe

2016 beschloss die UN-Generalversammlung die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten. Auf dieser Basis entstanden 2018 sowohl der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration als auch der Globale Flüchtlingspakt. Der Globale Flüchtlingspakt beruht auf dem sogenannten HDP-Nexus (Humanitarian-Development-Peace-Nexus), der hu­manitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden als Grundprinzipien von Maßnahmen der Flüchtlingshilfe festlegt.

So wurde auch die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit in Fluchtkontexten klar definiert, beispielsweise mit Blick auf die Integration von Flüchtlingen in soziale Sicherungssysteme. Zuvor war die Versorgung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen meist Aufgabe der humanitären Hilfe. Angesichts steigender Zahlen von Menschen auf der Flucht und insbesondere zunehmend lang anhaltender Fluchtsituationen müssen aber viele verschiedene Akteure koordiniert zusammenarbeiten.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH schafft deshalb komplementär zur kurzfristig angelegten humanitären Hilfe langfristige Perspektiven für die betroffenen Menschen. Sie nutzt Synergien mit anderen Akteuren. In Norduganda arbeitet die GIZ zum Beispiel in einem von der Europä­ischen Union (EU) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Projekt zur Unterstützung von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammen.

Ziel ist, die ugandische Strategie für lokale Wirtschaftsentwicklung dezentral voranzutreiben und die Distriktverwaltungen zu stärken. Die Zusammenarbeit der GIZ-Teams mit lokalen UNHCR-Vertretungen und Behörden Ugandas erleichtert die Erarbeitung der Distriktentwicklungspläne und gewährleistet dabei die Berücksichtigung von Flüchtlingen.

Binnenvertreibung ist Ländersache

Für den Schutz von Binnenvertriebenen sind die Herkunftsländer verantwortlich. Internationale Hilfe ist gemäß dem Grundsatz der territorialen Integrität nur mit Zustimmung der jeweiligen Regierung möglich. Die UN-Leitlinien zur Binnenvertreibung gibt es seit 1998. Sie basieren auf dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechtsverträgen, sind aber nicht rechtlich bindend, sondern nur ein internationaler Standard.

Darüber hinaus rief der UN-Generalsekretär António Guterres 2019 das „High-Level Panel on Internal Displacement“ ins Leben. Auf den Panel-Empfehlungen beruht die „UN Action Agenda on Internal Displacement“ von 2022, die eine Vision für eine bessere Prävention und Bewältigung von Binnenvertreibungskrisen darlegt. Die GIZ unterstützt weltweit die Umsetzung dieser Agenda im Auftrag verschiedener Auftraggeber.

Geschlechtsspezifische Benachteiligungen können sich in allen Fluchtsituationen verstärken, unter anderem weil Schutzräume fehlen. So steigt beispielsweise das Risiko von geschlechtsbasierter Gewalt insbesondere für Frauen und Mädchen, aber auch für Männer, Jungen und LGBTIQ+-Personen. Verstärkte Vulnerabilität kann zu Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnissen führen. Gemäß der im März vorgestellten Leitlinien feministischer Außen- und Entwicklungspolitik des BMZ und Auswärtigen Amts unterstützt die GIZ mit Finanzierung ihrer Auftraggeber daher in Fluchtkontexten zum Beispiel die Einrichtung von Frauenzentren, die geschützte Räume darstellen und bedarfsgerechte Fortbildungen, Kurse und Freizeitmöglichkeiten anbieten.

Eine Fluchtsituation kann in diesem Zusammenhang auch transformatives Potenzial haben. Traditionelle Rollenverteilungen können im neuen Kontext hinterfragt und Geschlechterverhältnisse neu ausgehandelt werden. Dieser Prozess bietet Chancen, tradierte Geschlechterrollen aufzubrechen, verläuft allerdings oft nicht konflikt- und gewaltfrei. Die Empowerment-Ansätze und bewusstseinsschaffenden Maßnahmen der GIZ denken deshalb von Anfang an Geschlechterverhältnisse mit und schließen, wo immer möglich, Männer ein.

Stephanie Deubler arbeitet für die GIZ in Eschborn. Sie ist Senior-Fachplanerin zu den Themen Migration und Flucht im Fach- und Methodenbereich der GIZ.
stephanie.deubler@giz.de

Astrid Peter arbeitet für die GIZ in Eschborn. Sie ist Senior-Fachplanerin zu den Themen Migration und Flucht im Fach- und Methodenbereich der GIZ.
astrid.peter@giz.de

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