Frontex
Sicherung der EU-Grenzen
Einer der Schwerpunkte der Arbeit lag in den vergangenen Jahren auf Seepatrouillen im Mittelmeer. Die Aufgaben von Frontex haben sich seit ihrer Gründung im Jahre 2005 verändert. Insbesondere sind die Kompetenzen und Befugnisse der Agentur erweitert worden.
Altes Modell: Analyse, Koordination, Unterstützung
Die Aufgabenbeschreibung der Agentur umfasste ursprünglich nahezu ausschließlich analytische, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten. Frontex sollte Daten und Informationen über illegale Migration und grenzüberschreitende Kriminalität sammeln und auswerten. Risiken sollten abgeschätzt und drohende Verstöße präventiv bekämpft werden.
Da Frontex keine Polizei im institutionellen Sinne darstellt – das heißt, keiner echten Staatsgewalt untergliedert ist –, war die Agentur darauf beschränkt, die Einsätze der Grenzschützer der Mitgliedstaaten zu koordinieren. Durch Bereitstellung von Soforteinsatzteams (Rapid Border Intervention Teams – RABITs) konnten Operationen rasch vollzogen werden. Frontex war seitdem nicht nur auf See tätig, sondern auch bei der Überwachung von Flughäfen und an den Binnengrenzen aktiv. Eine weitere Aufgabe bestand in der Unterstützung der EU-Staaten bei der Rückführung irregulär eingereister Migranten.
Neues Modell: Europäische Grenz- und Küstenwache
Nach Übereinkunft der Mitgliedstaaten und mit Erlass der neuen „Frontex-VO“ wurde die Agentur seit Ende 2015 personell und finanziell ausgebaut. Als Einsatztruppe wurde eine stehende, 1 500 Mann starke Mannschaft bestellt. Die neu geschaffene „Europäische Grenz- und Küstenwache“ besteht nun aus der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache („alte“ Frontex) und den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden einschließlich der Küstenwache, soweit sie mit Aufgaben der Grenzkontrolle betraut ist. Die neu aufgestellte Frontex bleibt dieselbe juristische Person bei vollständiger Kontinuität aller vormaligen Tätigkeiten und Verfahren.
Hauptaufgabe der Agentur ist weiterhin die Ausarbeitung technischer und operativer Strategien zur Einführung einer integrierten Grenzverwaltung, der Einsatz in Situationen, in denen dringendes Handeln an den Außengrenzen geboten ist, die technische und operative Hilfe in der Seenotrettung sowie die Organisation von Rückkehreinsätzen. In dringenden Fällen können die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit angehalten werden, die Agentur also ohne Antrag des Mitgliedstaats in Aktion treten. Die Weisungshoheit verbleibt jedoch auch dann beim Einsatzstaat. Die Agentur muss eine Schwachstellenbeurteilung der Außengrenzen durchführen und ihre Risikoanalyse optimieren. Sie ist dabei in allen technischen und operativen Fragen unabhängig sowie zugleich rechtlich, administrativ und finanziell autonom. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind allerdings im Verwaltungsrat – quasi der Leitung der Frontex – vertreten, um sie zu beaufsichtigen. (ohg)