Interview mit Richard Greiner, TRIAL
„Ein wichtiger Schritt“
Völkerstrafrecht mit dabei. Im Interview mit E+Z/D+C-Redakteurin Claudia Isabel Rittel zieht er Bilanz.
Was bedeutet die Revisionskonferenz für die internationale Strafjustiz?
Das war in jedem Fall ein Schlüsselmoment. Schließlich war es das größte Treffen seit der Unterzeichnung des Römer Statuts 1998, mit dem der Internationale Strafgerichtshof ins Leben gerufen wurde. In Uganda bestand nun erstmals die Möglichkeit, Änderungen im Statut vorzunehmen. Neben dem Aufbau und der Arbeit des Weltgerichts stand auch die Kooperation der Mitgliedsländer im Zentrum der Diskussionen. Alle wichtigen Akteure waren dabei, darunter eine Menge Nichtregierungsorganisationen.
Es wurde auch überlegt, Aggression gegen andere Staaten in den Katalog der Völkerstraftaten aufzunehmen.
Ja. Der Aggressionstatbestand war ein ganz wichtiger Punkt. Schließlich gibt es schon seit 1998 eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema beschäftigt. Bisher konnte man sich aber noch nicht grundsätzlich auf eine Definition einigen.
Die wurde nun gefunden ...
Endlich gibt es nun eine Definition. Aber es war sehr schwierig. Viel Zeit hat auch die Frage gekostet, wer über die Aufnahme eines Verfahrens bestimmt. Diese beiden Punkte haben die zweite Woche der Konferenz dominiert. Vor allem Frankreich und Großbritannien haben sich dafür stark gemacht, dass nur der UN-Sicherheitsrat das Gericht beauftragen darf, ein Verfahren einzuleiten.
Was bedeutet das?
Bei den bereits existierenden drei Tatbeständen können die Mitgliedsstaaten auch selber einen Fall an das Gericht überweisen oder der Ankläger kann ohne externe Erlaubnis Ermittlungen aufnehmen. Diese zwei Möglichkeiten existieren auch für das Aggressionsverbrechen, aber nur nachdem der UN-Sicherheitsrat sich vorher dazu geäußert hat. Dieses Verfahren ist aber problematisch, weil es die ausschließliche Zuständigkeit des IStGH für Verbrechen der Aggression teilweise untergräbt. Aber der Aggressionstatbestand ist eben etwas ganz Neues. So etwas gab es noch nie. Deshalb sind die Staaten auch sehr vorsichtig.
Wurde genau so hart um die Erweiterung von Artikel 8 gerungen, der Kriegsverbrechen definiert?
Nein. Das war nicht so umstritten und ist eigentlich sehr schnell im Konsens angenommen worden. Jetzt gilt auch als Kriegsverbrechen, wenn chemische Waffen wie ähnliche Gase oder Flüssigkeiten in nicht internationalen Konflikten eingesetzt werden. Für viele war diese Regelung sogar vorher bereits Gewohnheitsrecht.
Wäre künftig ein Giftgasangriff, wie der des Diktators Saddam Hussein auf den kurdischen Ort Halabdscha 1988, ein Kriegsverbrechen?
Ja, das ist genau so ein Fall. Was zwischen Staaten schon als Kriegsverbrechen anerkannt ist, gilt nun auch in internen Konflikten. Das ist das Neue daran.
Was auf der Konferenz noch wichtig?
Die Opfer. Sie spielen beim IStGH eine viel wichtigere Rolle als in normalen Strafverfahren. Sie sind viel stärker präsent und oft gleichzeitig auch Zeugen. Auf der Konferenz wurde auch deutlich, dass die Mitarbeiter des Gerichts, das seinen festen Sitz in Den Haag hat, mehr ins Feld müssen, um die Situation der Opfer und Zeugen besser zu verstehen. Außerdem sollen die Entschädigungen für die Opfer verbessert werden. Einen entsprechenden Treuhandfonds für Opfer gibt es schon. Allerdings sind die Einzahlungen bisher freiwillig und daher nicht ausreichend. Was den Umgang der Opfer während des Verfahrens angeht, so lernt das Gericht ständig dazu.
Haben Sie dafür ein Beispiel?
Bei dem ersten Verfahren des Gerichts – gegen den kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga – wurde ein ehemaliger Kindersoldat angehört. Als der Junge aber in Den Haag in den Gerichtssaal kam, in dem ausschließlich weiße Menschen in seltsamen Roben saßen, war er völlig verschreckt. Die einzige Person im Saal, die er kannte, war der Angeklagte, für den er früher gekämpft hatte. Und gegen den sollte er nun aussagen. Das ging so aber nicht. Die Sitzung wurde abgebrochen, das Gericht musste sich etwas einfallen lassen. Die Aussage des jungen Mannes wurde dann mit weniger Anwesenden, in zivil und in kleinerem Rahmen aufgenommen.
Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Konferenz insgesamt?
Es gab schon ein paar Erfolge. Viele Staaten haben ihren guten Willen gezeigt, und die Konferenz hat sich auf eine Deklaration geeinigt. Wichtige Dinge, wie etwa die Kooperation der Mitgliedsstaaten und ihre Verantwortung für ein erfolgreiches Arbeiten des Gerichts sowie das Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, wurden besprochen. Daneben haben auch zivilgesellschaftliche Organisationen viele Veranstaltungen organisiert, auf denen auf sehr hohem Niveau diskutiert wurde. Es ist sehr gut, dass es jetzt einen Konsens über die Definition des Aggressionsverbrechens gibt. Doch das ist eigentlich nur ein halber Erfolg.
Warum?
Weil damit der neue Tatbestand der Aggression erst mal bis 2017 blockiert ist. Dann nämlich müssen zwei Drittel der Staaten noch einmal für die verbindliche Aufnahme als gleichwertigen Tatbestand stimmen. Kurzfristig ist er also vom Tisch.
Und wie geht es jetzt weiter?
Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Änderungen ratifizieren.
2009 hat das Weltstrafgericht sein erstes Hauptverfahren eröffnet, nun beginnt das dritte – und zwar gegen Jean-Pierre Bemba. Was ist die Bilanz nach acht Jahren?
Alles in allem läuft es nicht schlecht. 1998 hätte doch niemand daran geglaubt, dass schon vier Jahre später das Römer Statut in Kraft tritt und zehn Jahre später mehr als 100 Mitgliedsländer dabei sind und schon in fünf Ländern ermittelt wird. Das ist eigentlich wirklich gut – und ein wichtiger Schritt gegen Straflosigkeit.
Kritiker – vor allem Afrikaner – werfen dem IStGH vor, ihren Kontinent besonders in den Fokus zu nehmen und Verbrecher aus anderen Regionen weniger rigide zu verfolgen. Bisher wurden nur Afrikaner angeklagt.
Ja, diesen Vorwurf gibt es. Es heißt manchmal, der IStGH sei ein Gericht von Weißen gegen Schwarze. Aber das ist falsch. Vielmehr schützt und rehabilitiert das Gericht afrikanische Bürger. Es stärkt den Kontinent also. Aber es wäre gut, wenn der Gerichtshof auch bei anderen Fällen weiterkommen würde. Vor allem Kolumbien, Afghanistan und Georgien stehen an.
Wann fallen die ersten Urteile?
Das kann noch eine ganze Weile dauern. Vielleicht aber auch schon im kommenden Jahr. Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein.