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Prozesse im öffentlichen Interesse

Regierungsbehörden verantwortlich machen

Bangladesch hat bemerkenswerte Fortschritte beim Aufbau eines Rechtssystems jenseits des kolonialen Systems gemacht. Es bleibt aber viel zu tun.
Der Supreme Court hat die Befugnisse der Polizei, Personen ohne Haftbefehl festzunehmen, eingeschränkt. A. M. Ahad/Lineair/Majority World Der Supreme Court hat die Befugnisse der Polizei, Personen ohne Haftbefehl festzunehmen, eingeschränkt.

Ein großer Schritt war es, neben der englischen Sprache auch die Landessprache Bangla vor Gericht zuzulassen. Die Regeln im Supreme Court wurden 2012 entsprechend angepasst.

Auch bemüht sich die Justiz aktiver um den Schutz von Menschenrechten und persönlichen Freiheiten. Deutliches Zeichen dafür sind die so genannten Public Interest Litigations (PILs), Prozesse im öffentlichen Interesse. Das bedeutet, dass Gerichte Fälle annehmen, die Personen des Gemeinwohls für andere einreichen, ohne persönlich betroffen zu sein. PILs helfen oft armen und benachteiligten Teilen der Gesellschaft, deren Fälle aus diversen Gründen nie vor Gericht angehört würden.

PILs wurden vom Supreme Court Indiens eingeführt, die obersten Richter Bangladeschs und Pakistans folgten diesem Vorbild bald. PILs haben den Blick der Menschen auf die Justiz verändert und befähigen die Gerichte, sich mit Klagen zu befassen, die andernfalls nie berücksichtigt würden. Insbesondere können nun auch Regierungsbeamte zur Verantwortung gezogen werden.

In einem PIL-Urteil 2016 erließ der Supreme Court von Bangladesch Richtlinien zur Anwendung von Paragraph 54 der Strafprozessordnung 1898, und schränkte damit die Befugnisse der Polizei ein, Personen ohne Haftbefehl zu verhaften. In einem anderen Fall entschied der Supreme Court, dass ein Gesetz, wonach Beamte nur mit staatlicher Erlaubnis verfolgt werden dürfen, verfassungswidrig ist. In einem weiteren Fall urteilte der Supreme Court, dass Beamte der Sicherheitskräfte keine Immunität genießen, wenn Leute während einer Anti-Terror-Aktion in Haft sterben.

Solche Entscheidungen zeigen, dass man von der kolonialen Tradition abkommt, Regierungsbeamten stets Immunität zu gewähren und all ihr Handeln als „guten Willen“ zu beurteilen. Das alles weist in die richtige Richtung. Bangladesch hat jedoch noch einiges zu tun, damit Regierungsbehörden niemals über dem Gesetz stehen. (rh/asm)