Arbeit
Indiens Essenslieferant*innen hungern
Anjani Kumar aus Delhi, 26, Vater von zwei Kindern, arbeitet von etwa neun Uhr morgens bis 22 Uhr abends und bezeichnet diese Arbeitszeit als Routine. Wie viel er isst, hängt davon ab, wie viel er verdient. „Manchmal ist unser Tagesverdienst so gering, dass ich nur einmal essen kann. Zweimal zu essen würde bedeuten, dass weniger Geld für meine Familie übrig bleibt“, sagt er. Wenn eine Bestellung storniert wird, isst er sie selbst, sagt er – aber das kommt selten vor.
Indiens Gig- und Plattformwirtschaft ist mit außergewöhnlicher Geschwindigkeit gewachsen. NITI Aayog, der politische Thinktank der Regierung, schätzte in einem Bericht aus dem Jahr 2022, dass die Zahl der Gig-Arbeitnehmer*innen im Jahr 2024/25 bei rund 10 Millionen liegen und sich bis 2029/30 auf 23,5 Millionen mehr als verdoppeln würde. Die Lieferdienste für Lebensmittel, die von den Quick-Commerce-Plattformen Swiggy und Zomato dominiert werden, sind eines der größten Segmente des Sektors und Teil eines Online-Marktes, der im Jahr 2024 einen Wert von über 43 Milliarden US-Dollar haben wird und jährlich um mehr als 20 % wächst.
Die Fahrer*innen werden als „Lieferpartner“ und nicht als Angestellte eingestuft – eine Unterscheidung, durch die sie vom indischen Arbeitsrecht ausgenommen sind. Sie erhalten weder ein festes Gehalt noch bezahlten Urlaub, eine Krankenversicherung oder eine Verpflegungspauschale. Ihr Verdienst hängt von der Anzahl der erledigten Lieferungen sowie von Bewertungen ab, die sich nach der Pünktlichkeit der Fahrer*innen und der Kundenzufriedenheit richten. Eine halbe Stunde Leerlauf – sei es beim Mittagessen oder beim Warten aufgrund einer Verzögerung – kann das Rating im Algorithmus der Plattform verschlechtern und zukünftige Aufträge gefährden.
Eine einzelne Mahlzeit, die über eine Liefer-App in einer Stadt wie Delhi bestellt wird, kostet häufig mehr als ein*e Lieferant*in in einer Arbeitsstunde verdient. Lieferfahrer*innen, die während der Arbeit essen, greifen oft auf billige Fertiggerichte zurück, während der Druck, während der Stoßzeiten verfügbar zu bleiben, ihre regelmäßigen Essgewohnheiten stören kann. Im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2025 unter 425 App-basierten Essenslieferant*innen in Tamil Nadu gaben 66,8 % an, während der Arbeit Mahlzeiten auszulassen, während 63,3 % über Dehydrierung klagten. Eine separate qualitative Studie unter Lieferfahrer*innen in indischen Städten dokumentierte den eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Einrichtungen wie Wasser und Toiletten.
Auch lange Schichten, wie sie Anjani Kumar absolviert, sind typisch. Eine Studie aus dem Jahr 2025 unter 255 Plattformarbeiter*innen – deren Beschäftigung auf Online-Apps oder digitalen Plattformen basiert – in Tamil Nadu ergab, dass mehr als 45 % der Befragten über zehn Stunden am Tag arbeiteten und die meisten etwa vier bis zehn Dollar pro Tag verdienten, vor Abzug von Plattformprovisionen, Kraftstoffkosten, Fahrzeugwartung und anderen Ausgaben. Dies wird auf die Gestaltung der Plattformen zurückgeführt: Eine an Geschwindigkeit und Fahrleistung gekoppelte Bezahlung bietet den Fahrer*innen kaum Anreize, Pausen einzulegen, da jede unbezahlte Minute abseits der Straße eine Minute an entgangenem Einkommen bedeutet.
Eine Berufsgruppe ohne Sicherheitsnetz – bis jetzt
Jahrelang gab es in Indien überhaupt keine rechtliche Kategorie für Gig- und Plattformarbeiter*innen. Das änderte sich mit dem Sozialversicherungsgesetz von 2020, einem von vier Arbeitsgesetzen, die Dutzende älterer Gesetze zusammenfassen. Das Gesetz definiert erstmals offiziell die Begriffe „Gig-Arbeiter*in“ und „Plattformarbeiter*in“ und richtet einen Sozialversicherungsfonds ein, der teilweise durch Beiträge von Unternehmen wie Swiggy, Zomato und Uber finanziert wird, um Leistungen wie Unfallversicherung, Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld und Alterssicherung zu finanzieren.
Der Kodex trat nach jahrelangen Verzögerungen im November 2025 in Kraft, doch die Umsetzung verläuft nach wie vor uneinheitlich. Bis Mitte 2026 hatten die meisten indischen Bundesstaaten Vorschriften erlassen, in denen detailliert festgelegt wurde, wie mindestens einer der vier Kodizes umgesetzt werden soll, obwohl noch immer kein nationaler Starttermin festgelegt wurde. Bereits vor Inkrafttreten des Kodex registrierte die Regierung Gig- und Plattformarbeiter*innen über ihr e-Shram-Portal, um ihnen den Anspruch auf künftige Sozialleistungen zu sichern. Bis August 2025 hatten dies landesweit nur etwa 337.000 Gig- und Plattformarbeiter*innen getan – ein kleiner Bruchteil der geschätzten Erwerbsbevölkerung. Die Beitragssätze für Plattformunternehmen und die Ausgestaltung der Leistungssysteme werden derzeit endgültig festgelegt.
Einige Bundesstaaten sind schneller vorgegangen als die Zentralregierung. Rajasthan verabschiedete 2023 das landesweit erste Gesetz speziell zum Schutz von Gig-Arbeiter*innen, Karnataka folgte mit einer eigenen Gesetzgebung, und Tamil Nadu hat einen Ausschuss zum Schutz plattformbasierter Gig-Arbeiter*innen eingerichtet. Keines dieser Rahmenwerke – weder auf Bundesstaats- noch auf Zentralebene – befasst sich direkt mit Essenspausen oder der Ernährung während der Schicht. Die Sozialversicherung in ihrer derzeitigen Form versichert Arbeitnehmer*innen gegen Unfälle und Krankheit; sie befasst sich noch nicht mit der alltäglichen Frage, ob ein Lieferfahrer zwischen neun Uhr morgens und Geschäftsschluss etwas isst, und sie geht auch nicht auf die Algorithmen und Bewertungssysteme hinter den Unternehmen ein, die die Arbeitnehmer*innen dazu zwingen, jede Minute optimal zu nutzen.
Diese Kluft ist den Beschäftigten nicht entgangen. Am Silvesterabend 2025 traten schätzungsweise 200.000 Gig-Arbeiter*innen in ganz Indien in den Streik und forderten garantierte Mindesteinkünfte sowie eine Rücknahme der extrem kurzen 10-Minuten-Lieferziele, die den Fahrer*innen noch weniger Zeit für Pausen lassen. Die Regierung forderte daraufhin die E-Commerce-Plattformen auf, das 10-Minuten-Modell zurückzufahren, doch die Praxis wurde noch nicht vollständig abgeschafft.
Dharmendra Kumar, Gründungssekretär der Arbeitnehmerrechtsgruppe Janpahal, hat öffentlich argumentiert, dass Hitzewellen offiziell als Katastrophen eingestuft werden sollten und dass Lieferfahrer*innen ein „Recht auf Abkühlung“ hätten: Ihnen sollten kürzere Anmeldezeiten, garantierte Ruhepausen und schattige Ruhebereiche gewährt werden – all dies gibt es derzeit selbst in den kleinen Lagerhäusern der Plattformen nicht. Grundlegende Vorkehrungen wie Trinkwasser, orale Rehydrationssalze und gut belüftete Räume zum Ausruhen, so erklärte er gegenüber indischen Medien, würden die Plattformen kaum etwas kosten, aber die täglichen Arbeitsbedingungen der Fahrer*innen erheblich verbessern.
Plattformunternehmen verweisen auf Unfallversicherungen und in einigen Fällen auf subventionierte Verpflegungsprogramme als Beweis für Fortschritte. Arbeitnehmervertretungen halten dem entgegen, dass solche Maßnahmen weiterhin freiwillig sind und uneinheitlich angewendet werden.
Der Boom bei den Essenslieferdiensten in Indien hat dafür gesorgt, dass Restaurantmahlzeiten für Millionen von Haushalten in den Städten innerhalb weniger Minuten verfügbar sind. Dies wurde durch den Aufbau einer Belegschaft erreicht, deren eigene Ernährungssicherheit davon abhängt, wie schnell sie von einer Bestellung zur nächsten gelangen kann. Wenn der Kodex zur sozialen Sicherheit in den kommenden Jahren eingeführt wird, wird sich zeigen, ob seine Bestimmungen – die noch ausgearbeitet werden – weit genug reichen, um etwas so Grundlegendes wie das Recht auf eine Essenspause einzubeziehen.
Rishabh Jain ist freiberuflicher Journalist und Dokumentarfilmer und befasst sich mit Themen wie Klimawandel, Gesundheit, Menschenrechte und Migration.
rish.jain8899@gmail.com