Menschenrechte

Schlachtruf „Blasphemie“

In vielen „Islamischen Republiken“ und überwiegend muslimisch geprägten Staaten werden Gotteslästerung (Blasphemie), Religionsverleumdung und -beleidigung sowie Abfall vom Glauben (Apostasie) strafrechtlich verfolgt. Die Rechtsgüter entsprechender Gesetze sind mit den Grundrechten im Menschenrechtskanon unvereinbar. In der Praxis werden solche Gesetze routinemäßig instrumentalisiert, um persönliche Animositäten und Familienfehden auszutragen oder um Streitigkeiten um Grundbesitz zu regeln. Fanatiker bedienen sich solcher Gesetze, um Minderheiten zu verfolgen. Vielerorts sind Raub, Mord und Totschlag an der Tagesordnung.
Bei Protesten gegen den rechtskräftigen Freispruch von Asia Bibi in Karatschi wirft ein Fanatiker eine Tränengasgranate auf die Polizei, Februar 2019. Mohammed Rizwan/picture-alliance/AP Photo Bei Protesten gegen den rechtskräftigen Freispruch von Asia Bibi in Karatschi wirft ein Fanatiker eine Tränengasgranate auf die Polizei, Februar 2019.

Ein Jahrzehnt sitzt Asia Bibi im Todestrakt. Eine Analphabetin in Isolationshaft. Ein ganzes Fünftel ihres Lebens unter dem Damoklesschwert eines verhängten Todesurteils wegen Blasphemie. Anfang 2019 wird sie endlich vom pakistanischen Supreme Court freigesprochen. Ihr Fall macht weltweit Schlagzeilen. Weitgehend entgeht der internationalen Öffentlichkeit die Fortsetzung von Bibis Alpdruck. Im Mai 2019 kann sie nach Kanada ausreisen. In einem Videopost teilt ein religiöser Fanatiker mit, er folge ihr um den halben Erdball, um sie umzubringen. Als ob sie ein Kainsmal trüge, ist diese unschuldige, selbst in Pakistan rechtskräftig freigesprochene Frau ihres Lebens nirgends sicher.

Die Blasphemie-Anklage gegen Bibi ist frei erfundener Unfug. Damit fällt sie in Pakistan keinesfalls aus dem Rahmen. Über lange Zeit stößt der Fall in den internationalen Medien auf anhaltendes Desinteresse, ebenfalls gemäß dem bekannten Muster. Für die Dauer einer Schrecksekunde stellt Bibis Fall jedoch jene sprichwörtliche Ausnahme dar, welche die Regel bestätigt: Nach zehn Jahren wird ein einziger, vergleichsweise kurzer Akt ihres andauernden Dramas zu einer globalen Medienstory, nämlich ihr endgültig rechtskräftiger Freispruch und der empörte Aufstand fanatisierter Massen gegen die Freilassung der Unschuldigen.

Schlaglichtartig beleuchten Tragödien wie diese, wie komplex sich die Kriminalisierung sogenannter „Gotteslästerung“ gestaltet. Das über ein Jahrzehnt andauernde Martyrium Bibis kostet sogar zwei ihrer Fürsprecher das Leben.

2009 besucht der Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, Asia Bibi in ihrer Todeszelle. Danach kritisiert er Pakistans Blasphemie-Gesetze als „schwarze Gesetze“. Dafür bezahlt er wenige Wochen später mit dem Leben. Das gleiche Schicksal ereilt Shahbaz Bhatti, der in der föderalen Regierung als Minister für Minderheitenangelegenheiten amtiert. Beide Politiker sterben in Attentaten, weil sie sich für Bibi einsetzten und die Blasphemie-Gesetze ablehnten.

Der Mörder des Gouverneurs ist dessen Leibwächter. In einem für Pakistan bemerkenswert fairen Verfahren wird Mumtaz Qadri zum Tode verurteilt, im Einklang mit geltendem Recht. Millionen von Facebook-Usern sowie Massen von typischerweise analphabetischen Sympathisanten unterstützen Mörder in oft gewalttätigen Demonstrationen. Qadri genießt das öffentliche Rampenlicht und gefällt sich, weil er hinter den weitgeöffneten Toren zum Paradies als Märtyrer (shaheed) erwartet werde.

Ende 2015 bestätigt der Supreme Court das Todesurteil von Taseers Attentäter. Pakistan hält die Luft an. Wird Präsident Mamnoon Hussain den Mörder begnadigen? Soll Taseers Ermordung zum Präzedenzfall werden, der Mord im Kontext von Gotteslästerung gar legitimiert? Dass der Mörder am 29. Februar 2016 tatsächlich hingerichtet wird, überrascht die meisten. Millionen von wütenden Fanatikern legen mit Protesten mehr als eine Woche lang die Hauptstadt und andere Ballungsräume lahm.

Die Todesstrafe ist mit grundlegenden Menschenrechten unvereinbar. In fast allen europäischen Ländern ist sie abgeschafft. Russland hat sie ausgesetzt, nur in Weißrussland wird sie noch vollstreckt. Von 50 US-Staaten ist sie in 21 abgeschafft und von 13 ausgesetzt worden. In manchen Ländern, darunter Pakistan, ist die Todesstrafe noch geltendes Recht. In diesem Szenario setzt Präsident Hussain ein klares Zeichen, dass Blasphemie-Mord nicht zu legitimieren ist. Nichts anderes hätte die Begnadigung des Mörders bedeutet. Hussain stellte sich damit entschlossen gegen den Trend, der solche Handlungen in vielen muslimischen Ländern gewohnheitsrechtlich akzeptabel macht.

Der Schlachtruf „Blasphemie“ wird auch bei Grundbesitzstreitigkeiten, Familienfehden und anderen persönlichen Konflikten als perfides, aber effektives „Rechtsmittel“ eingesetzt. Pakistan hält einen Rekord, sowohl der Opfer von Lynchjustiz als auch von (oft lebenslangen) Gefängnisstrafen für „GotteslästerInnen“. Deren Verfolgung gilt seit Jahrzehnten als legitim. Dass fadenscheinige Blasphemie-Anschuldigungen Mord und Totschlag rechtfertigen – oft mit dem Segen der Behörden –, hat kulturelle Konventionen und gesellschaftliche Normen geprägt.

Im 21. Jahrhundert halten viele mehrheitlich muslimische Staaten an Gesetzen gegen Gotteslästerung, Religionsbeleidigung und Abfall vom Glauben fest. In Pakistan, Iran, Afghanistan, Saudi-Arabien, Nigeria und Somalia steht darauf die Todesstrafe. Abfall vom Glauben (Apostasie) ist in Malaysia, den Malediven, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Jemen, Sudan und Mauretanien ein Kapitalverbrechen. Drakonische und demütigende Strafen – etwa öffentliches Auspeitschen – drohen auch in anderen muslimischen Ländern, obgleich es gegen die Antifolterkonvention der UN von 1984 verstößt.


Indonesisches Drama

Gesetze gegen Gotteslästerung führen zwangsläufig zu Hexenjagden, absurden Interessenkonflikten, Heuchelei und Scheinheiligkeit. Das führt unweigerlich zu eklatanten Menschenrechtsverletzungen. Exemplarisch sei auf zwei aktuelle Fälle aus Indonesien, dem Land mit der größten muslimischen Bevölkerung weltweit, verwiesen: Von 2017 bis 2019 musste der frühere Gouverneur des Distrikts Jakarta, Basuki Tjahaja Purnama, bekannt als Ahok, eine zweijährige Gefängnisstrafe absitzen, weil er sich über einen Koran-Vers äußerte. Ahok ist chinesischer Abstammung und Christ. Dass er es wagte, einem hoch angesehenen islamischen Rechtsgelehrten zu widersprechen, wurde als strafrechtlich relevante Gefährdung autoritärer Strukturen erlebt und mit Freiheitsentzug bestraft.

In einem anderen Fall musste 2018 die Buddhistin Meiliana, die ebenfalls der chinesischen Minderheit angehört, 18 Monate lang ins Gefängnis. Sie hatte es gewagt, sich über die exzessive Lautstärke der Gebetsaufrufe vom Minarett in ihrer Nachbarschaft zu beschweren. Das wurde als „Beleidigung des Islam“ ausgelegt. Meinungsfreiheit? Redefreiheit? Das Schutzrecht von religiös-ethnischen Minderheiten? Derlei „unislamische“ Rechtsgüter werden an überall bereitstehenden Altären einem unersättlichen Götzen geopfert: der Ächtung von Blasphemie, Religionsbeleidigung und Apostasie.

Diese Praktiken widersprechen fundamental den Menschenrechten und ihren Rechtsgütern. Als Antwort auf den Zweiten Weltkrieg, Genozid und Kriegsverbrechen ist die 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) nicht verhandelbar. Sie zu relativieren, wäre blanker Irrsinn.

Um die Menschenrechte zu untermauern, folgten weitere völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtsverträge – zum Beispiel der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966. Wie schon in der AEMR ist auch hier die Zusammengehörigkeit der in Artikel 18 bis 20 nebeneinandergestellten Grundrechte aussagekräftig: Laut IPBPR (Artikel 19) gilt grundsätzlich uneingeschränkte Meinungs- und Redefreiheit. Diesbezüglich wird in Artikel 20 Kriegspropaganda und das „Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass“ kategorisch ausgeschlossen. Denn Letztere unterhöhlen das gleichrangige Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 18). Dieses komplexe Grundrecht schließt Gedanken-, Meinungs- und Gewissensfreiheit ein, garantiert dem Individuum sowie Religionsgemeinschaften das Recht auf freie Religionsausübung und erlaubt jedem Menschen, durch Konversion den Glauben zu wechseln.

Das Ächten von Gotteslästerung, Religionsbeleidigung und Abtrünnigkeit vom Glauben verschärft religiöse Intoleranz und Extremismus und fördert Gewalt. Die Kriminalisierung von Religions- und Meinungsfreiheit ist anachronistisch und unhaltbar. Staaten hingegen, die Menschenrechte achten, schützen und einhalten, bestehen einen ernüchternden Realitätstest: Sie sind tendenziell politisch und gesellschaftlich stabil, ökonomisch erfolgreich sowie zeitgemäß und zukunftsfähig.

Es ist überfällig, die Ächtung von Blasphemie, Sanktionen gegen „Religionsverleumdung“ und die Intoleranz gegenüber Religionswechsel zu beenden.


Thomas Krapf ist Menschenrechtler und Consultant.
thomaskrapf87@gmail.com