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Mehr europäisches Milchpulver in Westafrika
Häufig werden diese Ersatzstoffe auf den Verpackungen nicht als solche gekennzeichnet, haben aber nicht denselben Nährwert wie Vollmilch. Zugleich wird dadurch lokalen Milchviehhaltern die Vermarktung ihrer Vollmilch erschwert und ihr Recht auf Nahrung gefährdet. Das geplante Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) der EU mit dem westafrikanischen ECOWAS-Raum könnte die Problematik verschärfen, weil es eine Beseitigung entsprechender Importzölle innerhalb von fünf Jahren verpflichten würde. Ghana hat dies bereits in einem eigenen Interim-EPA bis 2021 zugesagt.
Allerdings geht es nicht allein um Agrarzölle, sondern auch um Bestimmungen zu Dienstleistungen und Investitionen. Diese erleichtern die Ausbreitung europäischer und US-amerikanischer Supermarktketten und verbessern damit die Vermarktungschancen transnationaler Lebensmittelkonzerne. Bei den 2007 begonnenen Verhandlungen um ein Handelsabkommen mit Indien gehörte es zu den obersten Prioritäten der EU, in den Investitionsbestimmungen die Niederlassung europäischer Supermarktketten wie Carrefour, Tesco oder der deutschen Metro-Gruppe in Indien zu ermöglichen. Dies rief nicht nur massive Proteste indischer Straßenhändler, sondern auch von Bauernorganisationen hervor, die eine Verdrängung auch durch europäische Fertigprodukte befürchteten. 2013 wurden die Verhandlungen ausgesetzt, allerdings hat die EU unlängst ihre Absicht bekräftigt, sie wiederaufzunehmen.
Eine Grundsatzeinigung über ein Handelsabkommen hat die EU dagegen bereits im Juni vergangenen Jahres mit den Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay erzielt, die dem regionalen Zusammenschluss MERCOSUR angehören. Eine baldige Ratifizierung ist jedoch sehr ungewiss. Das Abkommen enthält ein Dienstleistungskapitel, das die Ansiedelung europäischer Supermarktketten in Paraguay und möglicherweise Uruguay erleichtern könnte, während aus den MERCOSUR-Ländern vor allem Agrarrohstoffe und Biotreibstoffe exportiert würden. Lokale Ernährungssysteme und das Recht auf Nahrung insbesondere von vulnerablen Gruppen wie indigene Gemeinden und Landlose, die unter der Expansion des Agribusiness leiden, werden dabei nicht berücksichtigt.