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Rechtssicherheit

Nötige Gefängnisreformen

Das Justizsystem in Bangladesch beruht auf Gesetzen der Kolonialzeit. Missachtung der Menschenrechte und erhebliches Leid sind an der Tagesordnung. Das betrifft besonders arme Menschen. Unzählige von ihnen ver­bringen Jahre ohne Rechtsbeistand im Gefängnis. Doch Unschuldigen kann ohne hohen Kostenaufwand geholfen werden, wieder frei zu kommen.

Von Sally Atkinson-Sheppard und Tim Pfannmüller

Alles, was mit Strafvollzug zu tun hat, wurde in Bangladesch bis vor kurzem nicht an­gesprochen. Erst seit neuestem werden derartige Angelegenheiten auch öffentlich diskutiert – das aber gleich auf internationalem Niveau (siehe Kasten). Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit belegen, dass Bangladesch bei der Gefängnisreform Fortschritte macht und ein Vorbild für andere Entwicklungsländer werden könnte.

Haftanstalten gehören zu den Bereichen von Bangladeschs Justizapparat, die extrem unter Druck stehen. Millionen Fälle wurden bislang noch nicht bearbeitet und lähmen das überlastete System.

Angeblich blüht innerhalb der verschiedenen Organe des Justizsystems die Korruption. Außerdem geht es in Bangladesch eindeutig mehr um Bestrafung als um Resozialisierung der Inhaftierten. Haftstrafen werden vor allem als Möglichkeit der Vergeltung gesehen und selten als Chance, die Einstellung der Insassen gegenüber Gesetz und Gesellschaft zu ändern.

Hinzu kommt, dass die Gefängnisse in Bangladesch überfüllt sind mit Menschen, die zwar verurteilt wurden, aber noch auf ihren Prozess warten – diese Untersuchungshäftlinge machen erschütternde 72 Prozent der Gefängnisinsassen aus. Sie haben selten Zugang zu Rechtshilfe, und die Untersuchungshaft wird immer wieder verlängert. Viele der Inhaftierten warten Monate oder sogar Jahre auf einen Gerichtstermin. Meist handelt es sich um kleinere Vergehen, die auf Armut zurückzuführen sind.

Die reine Masse an Insassen ist dabei aber das größte Problem der Gefängnisdirektion. Vor zehn Jahren gab es noch 44 000 Gefangene. Inzwischen ist die Zahl auf rund 70 000 gestiegen – dabei ist das System nur für 28 969 Inhaftierte ausgelegt. Das Land bringt also mehr als zweieinhalb Mal so viele Menschen hinter Gitter, wie Platz ist.

Diese Überbelegung schafft viele Probleme, die es bei einer geringeren Auslastung nicht gäbe. Es ist weltweit bekannt, dass sich in überfüllten Haft­anstalten Infektionskrankheiten rasant ausbreiten. Hinzu kommt, dass die Platznot es einem Kranken fast unmöglich macht, sich auszukurieren. Eben­so bieten Gefängnisse kaum Resozialisierungsmaßnahmen wie Schul- oder Berufsausbildungsmöglichkeiten.

Neben der Überfüllung gibt es strukturelle Prob­leme. Viele Gefängnisse in Bangladesch wurden im 19. Jahrhundert von den Briten gebaut und sind ­renovierungsbedürftig. Die Gebäude sind alt, es gibt keine Ventilation, keinen Strom und keine richtigen Sanitäranlagen. Die Gefangenen müssen sich oft abwechseln, um schlafen zu können; eine Privatsphäre haben sie nicht. Dementsprechend erfüllen die Gefängnisse kaum die von der UN vorgegebenen minimalen Standards.

Auch das Informationsmanagement ist problematisch. IT-Systeme existieren so gut wie keine. Die Beamten haben enorme Datenmengen in verschiedenen Akten und Registern zu verwalten. Angesichts der Massen an Inhaftierten ist zweifelhaft, dass diese Daten ohne größere Verluste aufbewahrt werden.

Die Arbeit im Gefängnis ist schwierig, und die Arbeitsbedingungen für die Angestellten sind hart. Es gibt kaum Möglichkeiten zur Weiterbildung, in denen sie ihre Fähigkeiten erweitern könnten. Hinzu kommt die schlechte Bezahlung – die Versuchung, über „alternative Wege“ an Geld zu kommen, ist groß.

Innerhalb eines solchen Gefängnissystems leiden vor allem die Jungen, die psychisch Kranken, die Alkohol- oder Drogenabhängigen – und Frauen. Die Anstalten sind einfach nicht für schwächere Insassen ausgelegt. Es ist aber eine gängige Praxis in Bangladesch, schwache oder besonders gefährdete Personen in „Sicherheitsgewahrsam“ zu nehmen. Diese Maßnahme dient eher ihrem eigenen Schutz, als dass sie wegen besonderer Vergehen verhängt wird. Zudem gibt es keine Verfahren, mit denen erhoben wird, welche Bedürfnisse die Inhaftierten haben, noch solche, die aufzeigen, inwieweit sie für andere gefährlich sind. Viele Gefangene werden zu Unrecht als „sehr gefährlich“ eingestuft, was wertvolle Ressourcen und Geld kostet.

Schritte in die richtige Richtung

Der Regierung von Bangladesch liegt sehr viel daran, die Lage zu verbessern. Sie denkt über eine umfassende Reform des Justizvollzugs nach. Innenmi­nisterium und Gefängnisdirektion arbeiten über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit Deutschland zusammen, um praktische und strategische Bereiche zu verändern.

Ein Ansatz, dem Problem der Überbelegung beizukommen, wurde bereits erfolgreich in Afrika entwickelt und eingeführt – insbesondere in Malawi und Sierra Leone. Nun wurde er den Verhältnissen in Bangladesch angepasst. Besondere Beachtung finden dabei diejenigen, die ohne Zugang zu rechtlicher Unterstützung in Untersuchungshaft sitzen. Nichtregierungsorganisationen haben juristische Helfer („Paralegals“) darin ausgebildet, „vergessene“ Häftlinge zu identifizieren, die oft länger inhaftiert sind, als es ihrer eigentlichen Strafe entsprechen würde. Erstmals erlaubt die Regierung „Fremden“, in den Gefängnissen zu arbeiten. Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel für eine effektive Public-Private-Partnership.

In drei Pilot-Gefängnissen von insgesamt 68 Haftanstalten haben die Paralegals eine Menge Insassen ausgemacht, die nicht in Haft gehören – weil sie bereits länger einsaßen, als ihre eigentliche Strafe erfordert hätte, oder weil sie unschuldig sind. Die juristischen Helfer haben damit erheblich dazu beigetragen, die Überbelegung dieser drei Haftanstalten zu reduzieren: Bis jetzt wurden 1057 Gefangene frei gelassen. Wahrscheinlich wird man diesen Ansatz auch in anderen Gefängnissen Bangladeschs übernehmen.

Außerdem wird die Regierung bei der Ausarbeitung eines neuen, zeitgemäßen Strafvollzugsgesetzes unterstützt. Das derzeitig gültige Gesetz wurde 1864 verabschiedet. Die Gefängnisdirektion ist ­außerdem gerade dabei, den ersten strategischen Plan zu entwerfen. Dieser befasst sich in den kommenden fünf Jahren besonders mit Themen wie der Wiedereingliederung von Sträflingen, der Ausbildung des Personals und dem Schutz besonders gefährdeter Gefangener.

Obwohl die Lage in den Haftanstalten in Bangladesch schwierig ist, zeigen die neuen Ansätze der Regierung bereits handfeste Ergebnisse. Es bleibt immer noch eine Menge zu tun, aber Bangladesch hat bewiesen, dass eine Gefängnisreform mit kostengünstigen Interventionen eingeleitet werden kann, indem man sich zu allererst auf diejenigen konzentriert, die im Gefängnis gar nichts verloren hätten. Andere Länder mit ähnlichen Problemen könnten ebenfalls einen solchen Weg gehen, um eine Reform des Gefängniswesens anzustoßen.

Der 32-jährige Rahim (Name geändert), Motorrikschafahrer und Hauptversorger einer siebenköpfigen Familie, wurde 2007 des Diebstahls beschuldigt und festgenommen. Der Fall wurde in einer lokalen Polizeistation aufgenommen, er wurde inhaftiert – und vergessen. Rahim ist das Opfer einer sogenannten „on call“-Situation, die es in Bangladesch oft gibt. Als das Gericht einen Termin für seinen Prozess verkündete, stellte es eine richterliche Anordnung für die Gefängnis­leitung aus, in der es Rahim zu seiner Verhandlung zitierte. Diese Anordnung kam dort jedoch nie an. Entsprechend erschien Rahim nicht zu seinem Gerichtstermin und galt somit als flüchtig. Ohne vom Gerichtstermin zu wissen, wartete Rahim weiter – drei Jahre insgesamt. Rahims Geschichte ist die von einem unter Hunderten Gefangenen, die ohne Gerichtsverhandlung einsitzen. 72 Prozent der Inhaftierten in Bangladesch wurden nie angehört und sind somit aus rechtlicher Sicht unschuldig. Meist handelt es sich um arme Menschen, die keine Verteidiger haben und ihre Rechte nicht kennen. (sas/tp)

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