Politische Stiftungen
Förderer demokratischer Werte
Die sechs Stiftungen sind die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) sowie die Rosa-Luxemburg-Stiftung (die Linke). Die im Oktober neu in den Bundestag eingezogene AfD will ebenfalls eine politische Stiftung für eine finanzielle Förderung benennen. Für eine öffentliche Finanzierung müsste die Partei allerdings zunächst erneut in den Bundestag gewählt werden.
Der Auftrag der politischen Stiftungen ist es, im Inland politisches Engagement und den akademischen Nachwuchs zu fördern und im Ausland den Aufbau von Demokratien zu unterstützen. Die meisten Stiftungen haben ihre Zentrale in der Bundeshauptstadt Berlin und Vertretungen in den Bundesländern. Zudem gibt es Auslandsbüros in allen Regionen der Welt. Die politischen Stiftungen verstehen sich als Organisationen, die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit leisten, Informationen und Politikberatung im In- und Ausland bereitstellen, die auf den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufbauen und den Grundsätzen der Solidarität, Subsidiarität und gegenseitigen Toleranz verpflichtet sind.
In der Praxis bedeutet das, dass sie politische Bildung vermitteln und – mit Partnern zusammen – politisches Engagement fördern. Sie unterstützen Wissenschaft und Forschung, um Grundlagen politischen Handelns zu erarbeiten, und erforschen unter anderem die geschichtliche Entwicklung von Parteien und politischen und sozialen Bewegungen. Dazu erstellen sie zum Beispiel Politikanalysen, empirische Studien und Aufklärungs- und Informationsmaterial zu einer Vielzahl von Themen. Außerdem fördern sie den Erhalt von Kunst und Kultur und vergeben Stipendien an junge Menschen. Im Ausland setzen sie sich durch Informationstransfer und internationale Begegnungen für die Völkerverständigung ein und leisten entwicklungspolitische Unterstützung, um den Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen zu fördern.
Im internationalen Vergleich sind die deutschen politischen Stiftungen einmalig. Sie sind ein Vermächtnis der Bestrebungen der jungen deutschen Demokratie nach 1945, aus den Erfahrungen der Weimarer Republik (1918–1933) zu lernen. In der Hoffnung, einen Beitrag zur Stabilisierung der neuen deutschen Demokratie zu leisten, wurden die politischen Stiftungen mit dem Auftrag geschaffen (oder im Fall der Ebert Stiftung neu gegründet), die demokratischen Werte der Parteien in die Gesellschaft zu tragen und eine demokratische Kultur im Land zu befördern.
Obwohl die Stiftungen Parteien ideell nahestehen, sind sie personell, finanziell und organisatorisch rechtlich unabhängig und nehmen ihre Aufgaben selbstständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit wahr. Über die jeweilige Ausrichtung der politischen Bildungsarbeit oder über die Auswahl der Standorte der Büros im Ausland entscheiden die Stiftungen unabhängig. Sie gelten als gemeinnützig und werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert: aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts und der Bundesministerien des Inneren, für Bildung und Forschung und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Höhe der jeweiligen Mittel wird im Rahmen der Verhandlungen über den Bundeshaushalt in jeder Legislaturperiode festgelegt und mit dem Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen. Die Verteilung des Budgets verhandeln die Stiftungen untereinander anhand eines Schlüssels. Die öffentliche Finanzierung soll sicherstellen, dass die Stiftungen unabhängig, verlässlich und mit Planungssicherheit arbeiten können. Sie sind aber an klare Zuwendungsrichtlinien gebunden. (bu)