Afghanistan
Wegsehen ist (k)eine Option
Die humanitäre Lage in Afghanistan ist keine abstrakte Krise, sondern die Summe internationalen Versagens. Menschen leben in bitterer Armut, viele wissen nicht, ob sie ihre Kinder morgen noch ernähren können. Frauen berichten, dass sie keine Ärztinnen oder Hebammen mehr erreichen – selbst Gesundheitsberatung per Handy ist unter dem Taliban-Regime untersagt. Gesundheitsvorsorge für Schwangere ist für viele zum Fremdwort geworden.
In dieser Situation besteht die Herausforderung für die internationale Gemeinschaft darin, Hilfe zu leisten, ohne das Taliban-Regime zu legitimieren. Der Erfolg dieser Hilfe hängt entscheidend vom Einsatz Einzelner auf beiden Seiten ab: sowohl seitens der Mitarbeitenden internationaler Hilfsorganisationen als auch seitens lokaler, moderaterer Vertreter der Taliban. Während Erstere die Hilfe bereitstellen, ist es an Letzteren, diese – oft unter dem Radar – zu gewähren: für Frauen und Mädchen, aber auch für gefährdete Gegner*innen des Regimes. Angesichts der herrschenden Gender-Apartheid verlangt dies, persönliche Risiken für Entscheidungen in Kauf zu nehmen.
UN-Organisationen, die EU und internationale NGOs spielen eine Schlüsselrolle, weil sie über Kontrollmechanismen verfügen und Mittel direkt zu den Betroffenen lenken können. Um Wirkung zu entfalten, müssten sie sich allerdings im Hinblick auf Ziele und Strategien besser abstimmen – ein altes Problem. Wie unter anderem aus deutschen Entwicklungsorganisationen zu hören ist, behindern die Taliban in Afghanistan insbesondere die Mitarbeit von Frauen. Online-Aktivitäten zur Gesundheitsberatung für Frauen, die aber auch das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen dokumentieren könnten, überwachen die Taliban streng. Zugleich wissen alle: Ohne Frauen erreicht die Hilfe Frauen und Mädchen nicht. Das ist die bittere Realität.
Sanktionen schaden Regime und Helfenden
Internationale Sanktionen wie eingefrorene Gelder und Restriktionen des Zahlungsverkehrs sollen Druck auf das Regime ausüben, erschweren aber zugleich finanzielle Transaktionen der Hilfsorganisationen, etwa für Gehälter und lokale Beschaffung. Dies zeigt: Der UN-Sonderberichterstatter für Afghanistan, Richard Bennett, hat recht damit, wenn er davor warnt, Menschenrechtspolitik von humanitärer Praxis zu entkoppeln. Humanitäre Ausnahmen, funktionierende Finanzkanäle und klare politische Signale aus Berlin und Brüssel sind überlebenswichtig. Die Unterstützung der Zivilbevölkerung ist kein Zugeständnis an die Taliban.
Was mich besonders umtreibt, sind die Auswirkungen der Politik hier in Deutschland. In meiner Arbeit mit exilierten afghanischen Menschenrechtsverteidigerinnen zeigt sich: Außenpolitik wird unmittelbar Innenpolitik, wenn der demokratische und menschenrechtliche Kompass durch eine Anti-Migrations-Politik für null und nichtig erklärt wird. Und das, obwohl es hier wohlgemerkt um politische Verfolgung geht – nicht um Migration.
Afghanische Ortskräfte werden jetzt nur noch unter großem öffentlichem Druck aus Pakistan eingeflogen, statt per Aufnahmezusage der deutschen Regierung. Bedrohten wird Geld angeboten, wenn sie auf die zugesagte Einreise verzichten. In den Jahren vor der erneuten Machtergreifung der Taliban unterstützten sie die dort stationierten Truppen der Bundeswehr oder arbeiteten für die GIZ, nun droht ihnen Verfolgung durch das Regime.
Auch die Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin durch die Taliban und die Einladung von Taliban-Vertretern zur Durchsetzung der deutschen Abschiebepolitik rufen reale Angst vor weiterer Verfolgung durch die Radikalislamisten in Deutschland hervor. Frauen und Männer aus Afghanistan müssen für Ausweise oder Geburtsbescheinigungen nun jene Institutionen aufsuchen, vor denen sie geflohen sind.
Der Alptraum politisch Verfolgter ist damit Realität geworden: transnationale Verfolgung über nationale Grenzen hinweg – trotz Schutzstatus. Was wir aus Russland oder afrikanischen Ländern kannten, trifft nun auch Menschen aus Afghanistan. Belgien und Österreich weigern sich, Talibanvertreter als Botschaftspersonal zu akkreditieren – warum Deutschland nicht?
Gender-Apartheid als neuer Straftatbestand
Gleichzeitig lassen exilierte Frauenrechtsverteidigerinnen weder Frauen und Mädchen noch ihr Land im Stich. Sie verhandeln unerschütterlich mit EU-Staaten und verlangen, dass Gender-Apartheid als neuer Straftatbestand vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anerkannt wird. Ziel ist es, die aktuellen Machthaber rechtlich dafür zu belangen, dass sie Frauen vollständig entrechtet haben.
Während dieser Artikel verfasst wurde, haben die Taliban ein neues Gesetz erlassen, das die Bevölkerung in freie und versklavte Menschen einteilt. Frauen und Mädchen gehören der zweiten Kategorie an. Wenn Gender-Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert würde, würde dies auch westlichen Staaten, die den IStGH anerkennen, erschweren, weiter wegzusehen.
Nicht wenige der Frauen, mit denen ich arbeite, hegen den Wunsch, irgendwann nach Afghanistan zurückzukehren, um ihr Land mit ihrer Expertise wieder aufzubauen. Ähnliches geschah bereits nach dem Ende der ersten Taliban-Herrschaft.
Afghanistan lehrt: Hilfe in repressiven Kontexten muss standhaft, menschenrechtsbasiert und politisch klug sein. Wegsehen ist keine Option – aber naive Normalisierung auch nicht. Denn das hilft auch den Antidemokraten hier in unserem Land.
Selmin Çalışkan ist Expertin für Menschenrechte und Gender-Gleichberechtigung, Strategieberaterin und Executive Coach. Sie war Direktorin für Institutionelle Beziehungen der Open Society Foundations Berlin, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland und arbeitete für medica mondiale und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), unter anderem in Afghanistan.
selmin.caliskan@posteo.de