Subsidiarität

Keine Anweisungen vom Staat

Religionsfreiheit gehört in Deutschland zu den Grundrechten, die das Grundgesetz garantiert.
Screenshot: http://www.partner-religion-development.org/

Laut Hans-Jürgen Papier, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, geht es um mehr als nur die individuelle Freiheit, sich für ein Bekenntnis eigener Wahl zu entscheiden. Vielmehr hätten Religionsgemeinschaften das Recht, ihre Angelegenheiten selbst ohne staatliche Eingriffe zu verwalten.

Daraus folgt unter anderem, wie Papier erläutert, dass Moscheen Geld aus dem Ausland beziehen dürfen. Eine weitere Konsequenz sei, dass muslimische Frauen das Recht hätten, Kopftücher zu tragen.

Das Grundgesetz trennt Kirche und Staat, lässt aber umfangreiche Kooperation zu. Ein wichtiges Beispiel ist, dass die Finanzämter Kirchensteuer von Protestanten und Katholiken eintreiben. Grundsätzlich hätten darauf auch Muslime Anspruch, sagt Papier. Das sei aber bis bislang nicht möglich, weil Moscheegemeinden keine klar definierte Mitgliedschaft hätten. Das entspricht der sunnitischen Tradition, aber nicht den administrativen Bedürfnissen des deutschen Staates.

Im Verhältnis von Kirche zu Staat gilt in Deutschland das Prinzip der Subsidiarität. So können etwa die Kirchen mit staatlicher Finanzierung Schulen und Krankenhäuser betreiben. Der Staat muss dafür sorgen, dass diese Art von Institution den Bürgern überall in der Bundesrepublik zur Verfügung steht. Er muss sie aber nicht selbst betreiben und darf unabhängige Initiativen nicht untergraben. Aus kirchlicher Sicht bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass ihre Autonomie gewährleistet ist.

Auch in der Entwicklungspolitik kooperieren Kirche und Staat in Deutschland, denn christliche Hilfswerke arbeiten weltweit mit Förderung aus dem Bundeshaushalt. Die wichtigsten sind Misereor (katholisch) und Brot für die Welt (evangelisch).

Cornelia Füllkrug-Weitzel von Brot für die Welt lobt die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Brot für die Welt bekomme eine Globalbewilligung, über die es entsprechend den eigenen Kriterien frei verfüge. Staatliche Mittel dürften selbstvertsändlich nicht für Missionszwecke verwendet werden, Buchhaltungsvorgaben müssten eingehalten werden und Brot müsse sich an die grundsätzlichen Regeln des BMZ halten. Hilfswerk und Ministerium sprächen sich ab, das Ministerium erteile aber keine Weisungen.

Füllkrug-Weitzel fragt sich indessen, ob die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit Partnern aus Entwicklungsländern ebenso konsequent das Subsidiaritätsprinzip einhalte. Internationale Geberinstitutionen zeigten wachsendes Interesse an der Kooperation mit Religionsgemeinschaften, weshalb Füllkrug-Weitzel auch die Gründung von PaRD (International Partnership on Religion and Sustainable Development) begrüßt. Bei PaRD machen staatliche Institutionen, internationale Organisationen, Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Initiativen mit; das Sekretariat ist bei der GIZ angesiedelt.

Füllkrug-Weitzel bewertet die Kooperation mit vielen Partnern als wertvoll. Sie warnt aber, dass die Kirchen und ihre Hilfswerke sich bemühten, „Instrumente Gottes“ zu sein. Sie sehen sich nicht als „Durchführungsorgan“ von Regierungen oder supranationalen Institutionen. Folglich ist Subsidiarität auch auf internationaler Ebene relevant. (dem)


Link

International Partnership on Religion and Sustainable Development (PaRD):
http://www.partner-religion-development.org/

 

Ergänzung, 21.3.2019: Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir nach der Erstveröffentlichung einen Satz hinzugefügt, und zwar: "Staatliche Mittel dürften selbstvertsändlich nicht für Missionszwecke verwendet werden, Buchhaltungsvorgaben müssten eingehalten werden und Brot müsse sich an die grundsätzlichen Regeln des BMZ halten."

 

 

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