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Wahldrama

In einer historischen Entscheidung annullierte der Oberste Gerichtshof von Kenia im vergangenen Jahr die Präsidentschaftswahlen. Das hatte es in Afrika nie zuvor gegeben. Allerdings boykottierte die Opposition die Wiederholungswahlen. Der Kampf für ein faires und transparentes Wahlsystem dauert an.

Die meisten Beobachter hielten die Präsidentschaftswahlen in Kenia im August 2017 für fair. Offiziell soll Uhuru Kenyatta 54 Prozent der Stimmen gewonnen haben. Angesichts des Unmuts der Opposition empfahl er dem wichtigsten Oppositionskandidaten, Raila Odinga, jedoch, vor Gericht zu gehen. Odinga sagte wiederholt, das sei keine Option; internationale Beobachter und Kirchenoberhäupter forderten ihn aber auf, nachzugeben oder sich an die Richter zu wenden.

Kurz vor Ablauf der letzten Frist wendeten sich Odinga und seine Anwälte schließlich mit dem Argument an den Obersten Gerichtshof, sie hätten ausreichende Beweise für einen Amtsmissbrauch. Der Fall wurde angenommen, der Oberste Gerichtshof hörte beide Seiten an und entschied zugunsten der Opposition: Wegen vieler „Rechtswidrigkeiten und Unregelmäßigkeiten“ wurde die Wahl für nichtig erklärt und eine Wiederholung innerhalb von 60 Tagen angeordnet.

Kenyatta war nicht einverstanden, gab aber vor, die Entscheidung zu akzeptieren. Im Wahlkampf dann attackierte er die Richter, nannte sie „Gauner“ und kündigte an, etwas, was er in der Justiz für „kaputt“ hielt, zu „reparieren“. Der Kampf um ein faires und transparentes Wahlsystem ging weiter.

Die Opposition forderte von der Wahlkommission die Absetzung einiger Beamter sowie Maßnahmen für mehr Transparenz. Sie sprach von einem „nicht reduzierbaren Minimum“ und drohte, den für den 26. Oktober angesetzten Neuwahlen fernzubleiben. Halbherzig akzeptierte die Wahlkommission einige Vorschläge, machte aber deutlich, dass sie die Glaubwürdigkeit der Wahl für eine Frage der Wahrnehmung halte und nicht für substanziell. Um die Wahlen schnell voranzutreiben, beharrte die Regierung darauf, es sei keine Zeit für größere Reformen.

Die Partei des Präsidenten hat die Mehrheit im Parlament. Sie änderte das Wahlrecht, indem sie Klauseln, die zur Wahlannullierung geführt hatten, strich und verwässerte. Sofort brachen Rechtsstreitigkeiten aus. Am 24. Oktober fragten Aktivisten beim Obersten Gerichtshof an, ob die Wahl unter diesen Voraussetzungen überhaupt am 26. Oktober stattfinden könne, woraufhin die Regierung den 25. Oktober zum Feiertag erklärte. Der Oberste Richter, David Maraga, gab an, das Oberste Gericht werde trotzdem tagen.

An diesem Abend wurde das Auto der stellvertretenden Obersten Richterin, Philomena Mbete Mwilu, beschossen. Der Fahrer wurde verletzt, sie blieb unversehrt, erschien tags drauf aber nicht am Gericht. Ein Richter war aus medizinischen Gründen im Ausland, ein anderer verpasste seinen Flug nach Nairobi, zwei weitere Richter blieben unentschuldigt fern. Neben Maraga war nur ein weiterer Richter anwesend – um entscheiden zu können, benötigt der Oberste Gerichtshof laut Quorum aber mindestens fünf Richter. Das Treffen wurde abgebrochen, die Wahlen fanden wie geplant statt.

Odinga boykottierte den Urnengang, und Kenyatta gewann 98 Prozent der Stimmen, wobei die Wahlbeteiligung von 79 Prozent im August auf nur 38 Prozent im Oktober gesunken war. In 25 Wahlkreisen, Hochburgen der Opposition, wurden keine Stimmen abgegeben.

Sicherheitskräfte würgten aufkommende Proteste ab, die Kenyatta-Regierung agitierte gegen die Opposition und schikanierte ihre Führer und Finanziers, einige wurden des Hochverrats beschuldigt. Ein kanadisch-kenianischer Anwalt mit doppelter Staatsbürgerschaft wurde festgenommen und des Landes verwiesen, nachdem er gewagt hatte, Odinga während einer Protestkundgebung im Januar als „Volkspräsidenten“ zu vereidigen.

Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, besonders nachdem sich Kenyatta und Odinga im März überraschend trafen und per Handschlag eine Waffenruhe eingingen. Die Legitimität der Präsidentschaft Kenyattas wird weiter bezweifelt, aber nicht mehr gerichtlich in Frage gestellt. Die meisten Änderungen des Wahlgesetzes, die das Parlament kurz vor der Wahlwiederholung verabschiedet hatte, haben die Richter wiederaufgehoben. Der Kampf für ein faires und transparentes Wahlsystem geht weiter. (as)

 

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