Alkohol und Drogen

Hartes Durchgreifen gegen Benachteiligte

Seit kurzem verfolgt die Regierung Bangladeschs eine „Krieg gegen Drogen“-Rhetorik. Bei Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften starben in den letzten Monaten rund 200 Menschen. Alkohol und Drogen sind gesetzlich verboten. Anstatt tiefer liegende soziale Probleme anzugehen, konzentrieren staatliche Stellen sich darauf, das Strafrecht durchzusetzen. Menschen, die bestimmte Drogen mit sich führen, können neuen Gesetzen zufolge zum Tode verurteilt werden.
Soldaten des Rapid Action Battalion (RAB) in Bangladesch nehmen mehrere mutmaßliche Drogenhändler in Dhaka fest. Mamunur Rashid/picture-alliance/NurPhoto Soldaten des Rapid Action Battalion (RAB) in Bangladesch nehmen mehrere mutmaßliche Drogenhändler in Dhaka fest.

Menschen, die in Bangladesch Alkohol trinken oder Drogen nehmen, haben einen schlechten Ruf. Häufig sagt man ihnen: „Du trinkst Alkohol! Das ist eine Sünde; du verdorbener Reicher!“ Oder: „Du nimmst Drogen! Du bist verwöhnt!“ Diese Abneigung gegenüber Suchtmitteln zeigt sich auch in der Regierungspolitik.

Im 19. Jahrhundert führte die britische Kolonialmacht Gesetze zur Regulierung der Produktion, des Vertriebs und der Besteuerung gefährlicher Drogen sowie Alkohols ein. Der Handel mit Spirituosen, anderen alkoholischen Getränken, Opium und Cannabis war ein heißes Thema – nicht zuletzt weil britische Händler durch den Export von Opium nach China große Gewinne erzielten (siehe Rezensionsbeitrag von Hans Dembowski in E+Z/D+C 2018/12, Schwerpunkt).

Aus Sicht der Südasiaten waren Spirituosen „westlich“. Cannabis und lokal hergestellter Alkohol, etwa das traditionelle Reisbier der Adivasi, waren hingegen Teil der Kultur. Heute wird Alkohol größtenteils importiert. Steuern und Zölle sind hoch, sie betragen bis zu 25 Prozent des Importpreises. Bangladesch hat nur eine Brennerei: die staatliche Carew and Co. Sie wurde 1887 von einem britischen Geschäftsmann gegründet.

Das Gesetz, das viele Jahre lang Drogen und Alkohol regulierte, wurde 1990 verabschiedet. Es basiert auf der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, den Konsum von berauschenden Getränken und Drogen durch „effektive Maßnahmen“ zu verhindern. Tatsächlich übererfüllt Bangladesch seine internationalen Verpflichtungen. Die Strafverfolgung ist jedoch uneinheitlich.

Das bangladeschische Recht unterscheidet zwischen bestimmten Kulturen und Religionen:

  • Muslimen ist es verboten, Alkohol zu trinken. Dies entspricht islamischen Regeln. Es gibt Ausnahmen aus medizinischen Gründen. Patienten können eine Erlaubnis erhalten, wenn ein autorisierter Arzt ein Rezept ausstellt.
  • Menschen anderen Glaubens dürfen Alkohol trinken, sollen aber auch eine formale Erlaubnis einholen.
  • Ausländer dürfen in einigen wenigen lizenzierten Bars und Restaurants Alkohol trinken.
  • Laut einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2000 dürfen Adivasi und andere benachteiligte Gruppen, die traditionell Alkohol herstellen und konsumieren, dies weiterhin tun.

Theoretisch ist das Alkoholverbot sehr streng. Gesetzesverstöße ziehen eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren nach sich. Nur einige wenige zugelassene Geschäfte verkaufen Alkohol. Viele Menschen wissen außerdem nicht, dass auch der Alkoholkonsum zu Hause ohne Erlaubnis verboten ist. Praktisch greift der Staat aber nicht ein.

Gelegentlich führt die Regierung Razzien gegen illegalen Handel oder Konsum von Alkohol durch. Mobile Gerichte bestrafen Einzelne oder Restaurants dabei kurzerhand, wenn sie schuldig sind. Von der Beschlagnahme illegalen Alkohols sind vor allem geschmuggelte Getränke betroffen, die nicht verzollt wurden.

Ernste Probleme bestehen darin, dass:

  • im Inland hergestellte Spirituosen immer wieder zu Vergiftungen führen und häufig Menschen töten und
  • Alkohol am Steuer zu tödlichen Verkehrsunfällen führt, insbesondere unter Fahrern von Langstreckenbussen und Lastkraftwagen.

Alles in allem ist die Durchsetzung der Alkoholvorschriften eher schwach. Wohlhabende Männer, bei denen ein gelegentlicher Whiskey recht weit verbreitet ist, haben wenig Grund, das Gesetz zu fürchten.

 

Probleme bei der Durchsetzung

Die Verwendung, Herstellung und der Handel mit anderen Drogen und Betäubungsmitteln sind durch das Gesetz von 1990 gänzlich verboten – außer zu medizinischen Zwecken. Konsumenten und Händler sind gesellschaftlich stigmatisiert.

Trotz des Verbots nehmen Drogenprobleme in Bangladesch zu. Aus dem benachbarten Myanmar wird die neue Droge Yaba (eine Mischung aus Koffein und Methylamphetamin) importiert. Dies hat sich mit der Zunahme von Rohingya-Flüchtlingen verstärkt. Yaba ist heute laut Beobachtern die beliebteste Droge in Bangladesch. Bisher steht sie noch nicht auf der Liste verbotener Substanzen. Allerdings hat das Parlament im Oktober ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für jeden vorsieht, der 200 Gramm Yaba oder 25 Gramm Heroin oder Kokain mit sich führt.

Zudem verfolgt die Regierung in den letzten Monaten eine „Krieg gegen Drogen“-Rhetorik. Sie verstärkt repressive Maßnahmen, um das Problem unter Kontrolle zu bekommen. Bislang starben bei Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften rund 200 Menschen. Kein Polizeibeamter oder Soldat wurde für die außergerichtlichen Tötungen angeklagt.

Die Regierung scheint entschlossen, Gesetze gegen Drogenmissbrauch durchzusetzen, stößt dabei aber auf Probleme. Regierungsmitarbeitern, darunter auch Polizeibeamten, wird vorgeworfen, korrupt und am Drogenhandel beteiligt zu sein.

35 Prozent der Gefängnisinsassen in Bangladesch sitzen laut einem Bericht der Zeitung Dhaka Tribune wegen Drogendelikten ein. Das Problem wird durch die Nähe Bangladeschs zum „Goldenen Dreieck“ Myanmar-Thailand-Laos verstärkt. Dort ist internationaler Menschenhandel ein Sicherheitsproblem, und Rauschmittel sind leicht verfügbar.

Leider konzentriert sich die Regierung überwiegend auf die Durchsetzung des Gesetzes und vernachlässigt die sozialen Dimensionen des Drogenproblems. Zwar gibt es 184 Rehabilitationszentren im ganzen Land. Gemessen am Bedarf ist das jedoch zu wenig, und sie sind schlecht ausgestattet.

Bei Cannabis gibt es mehr Nachsicht. Die Droge war in unserem Land in der Vergangenheit weit verbreitet. Sie ist weniger gefährlich und süchtigmachend als andere Drogen wie etwa Heroin. Dennoch geht die Regierung mit beiden Arten von Betäubungsmitteln restriktiver um als viele westliche Länder.

Deutschland und andere europäische Länder beispielsweise haben Cannabis entkriminalisiert. Wer geringe Mengen für den eigenen Gebrauch besitzt, wird nicht länger bestraft. In Kanada und einigen US-Bundesstaaten ist diese Droge sogar legal. Darüber hinaus erhalten Heroinkonsumenten in vielen europäischen Städten sichere Spritzen. Nichts dergleichen gibt es in Bangladesch.

Die Strafverfolgung trifft vor allem Arme. Viele Reiche in Bangladesch konsumieren trotz Verbot Alkohol, werden aber in der Regel nicht rechtlich verfolgt. Die Konsumenten und Händler von Cannabis, Yaba und lokal hergestelltem Alkohol hingegen sind meist arm. Für sie besteht ein erhebliches Risiko, angeklagt, vor Gericht gestellt oder sogar getötet zu werden.

 

Ridwanul Hoque ist Rechtsprofessor an der University of Dhaka.
ridwandulaw@gmail.com

Sharowat Shamin ist Dozentin für Rechtswissenschaften an der University of Dhaka.
sharowat@du.ac.bd