Kommentar

Ungenügende Ergebnisse

Vor 20 Jahren, am 20. November 1989, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“. Die Konvention mit 54 Artikeln und zwei Zusatzprotokollen sieht Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit Grundrechten, die nicht einfach unter der Verfügungsgewalt ihrer Eltern stehen. Dem Regelwerk zufolge sollen Familie, Staat und Gesellschaft in allen Entscheidungen die Belange der Kinder berücksichtigen. Leider sieht die Praxis oft ganz anders aus.


[ Von Albert Recknagel ]

Die Kinderrechtskonvention haben mit Ausnahme der USA und Somalias alle UN-Mitglieder ratifiziert. Kein anderes Menschenrechtsabkommen hat solch breite Resonanz gefunden. Alle fünf Jahre müssen die Beitrittsstaaten dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf Rechenschaft ablegen. In vielen Fällen wacht obendrein eine National Coalition aus zivilgesellschaftlichen Organisationen über die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen, deren Schattenberichte regierungsamtliche Angaben ergänzen und kommentieren.

Seit der Verabschiedung der Konvention gab es wichtige Fortschritte: Die Kindersterblichkeit ist weltweit seit 1990 um 28 Prozent gesunken, und die Einschulungsrate von Jungen und Mädchen ist von 81 Prozent 1999 auf 85 Prozent 2006 gestiegen. Zwischen 2001 und 2006 wurden mehr als 95 000 ehemalige Kindersoldaten demobilisiert. Die weibliche Genitalverstümmelung ist fast überall gesetzlich verboten, und immerhin rund die Hälfte der Staaten untersagt mittlerweile körperliche Züchtigungen in Schulen.

Es bleibt trotzdem noch viel zu tun. Täglich sterben 25 000 Kinder unter fünf Jahren – meist an vermeidbaren oder leicht zu behandelnden Krankheiten wie Durchfall, Lungenentzündung und Masern. In diesem Jahr werden vermutlich mehr als 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für Prostitution und Pornographie sexuell ausgebeutet. Weltweit sind rund eine Million Menschen unter 18 Jahren in Haft. Trotz Verbots der Genitalverstümmelung werden täglich 8000 Mädchen beschnitten – das geschieht in vielen afrikanischen Ländern sowie im Jemen.

Auch in Deutschland gibt es Missstände. Zum Beispiel leben rund 300 000 Flüchtlingskinder unter inakzeptablen Bedingungen und in ständiger Sorge, abgeschoben zu werden.

Es beunruhigt zudem, dass die Folgen des Klimawandels und der weltweiten Finanzkrise viel des Erreichten wieder zunichte machen dürften. Aller Voraussicht nach werden wegen der aufwendigen Pakte zur Rettung von Banken und zur Stützung der Konjunktur die Staatshaushalte reicher Nationen weniger Geld für Sozialausgaben und Entwicklungshilfe bereitstellen. Dabei brauchen viele Entwicklungsländer mehr internationale Finanzhilfe. Wichtig wäre selbstverständlich auch, das Recht auf eine saubere, intakte Umwelt festzuschreiben und zu verwirklichen.

Auffällig ist derweil, dass nach fast 20 Jahren geregeltem Berichtswesen zur Konvention Kinder selbst noch immer kaum beteiligt werden. Dabei schreibt die Konvention vor, dass diese „in alle sie betreffenden Angelegenheiten“ einbezogen werden sollen. Positive Erfahrungen gibt es längst. In Südafrika etwa prüfen Jugendliche die Bereitstellung und Ausgabe staatlicher Haushaltsmittel für Kinder („child budget monitoring“). In Nepal nehmen Kinder wie selbstverständlich an Sitzungen der Dorf-Entwicklungskomitees, Netzwerke und Verbände teil. Solche Vorbilder sollten im großen Stil Schule machen.

Die Kinderrechtskonvention hat die Überlebens- und Entwicklungschancen vieler Heranwachsender verbessert. Das ist erfreulich. Aber die Ansprüche der Konvention sind noch längst nicht für alle Realität, weltweit muss also noch viel geschehen.

Die Berichtspflicht der Unterzeichnerstaaten reicht nicht. Die nachgewiesene Nichtbeachtung von Rechten muss sanktioniert werden. Dafür ist ein wirksames, unabhängiges Monitoring nötig. Selbstverständlich müssen Kinder und Jugendliche daran mitwirken. Sinnvoll wäre auch die Einführung eines Individualbeschwerderechtes für Kinder vor einem internationalen Gerichtshof.