Koloniale Vergangenheit
Beteiligung und ausgleichende Gerechtigkeit
Viele Jahre war von offizieller Seite in Deutschland die Bezeichnung „Völkermord“ mit einem Tabu belegt. Doch das, was während der Jahre 1904 bis 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, geschah, lasse sich nicht anders bezeichnen, erläutern Reinhart Kößler und Henning Melber in einem aktuellen Buch. Deutsche Truppen töteten Herero und Nama massenhaft, riegelten ihre Fluchtwege ab und vernichteten systematisch ihre Lebensgrundlagen. Erst 2015 konnte sich die Bundesregierung dazu durchringen, die Gräueltaten im damaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord zu bezeichnen; eine offizielle Entschuldigung steht nach Angaben der Autoren allerdings weiterhin aus.
Eindrücklich weisen die Autoren auf die Zusammenhänge zwischen der deutschen Kolonialgeschichte und der NS-Diktatur hin. Doch während die Aufarbeitung des Holocausts in der deutschen Geschichte eine sehr große Rolle spiele, sei der Vernichtungskrieg an Herero und Nama alles andere als aufgearbeitet. Dieser scheint im heutigen Deutschland kaum der Erinnerung wert, beklagen die Autoren. Im Gegensatz dazu sei in Namibia das Gedenken an den Völkermord und seine Folgen noch sehr präsent. So schließe beispielsweise die heutige Landverteilung noch immer die meisten Nachfahren der damaligen Opfergruppe aus (siehe hierzu auch H. Melber in E+Z/D+C e-Paper 2017/07, S. 29). Als schwierig und konfliktträchtig erweise sich auch der adäquate offizielle Umgang mit der gemeinsamen Vergangenheit.
Seit Ende 2015 finden Verhandlungen zwischen Sonderbeauftragten der deutschen und der namibischen Regierung um einen angemessenen Umgang mit der gemeinsamen Geschichte statt, doch die Nachfahren der Opfergruppen bleiben dabei weitgehend ausgeschlossen. Im Sinne der UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker von 2007, die vorsieht, dass diese an Verhandlungen, die sie direkt betreffen, beteiligt werden sollen, fordern nun die Vertreter der Opfergruppen vor einem US-Gericht neben finanzieller Entschädigung auch eine direkte Beteiligung an den Verhandlungen. Der Prozess wurde zweimal verschoben und ist nun für den 13. Oktober 2017 anberaumt.
Welche Konsequenzen aus dem Tatbestand des Völkermordes lassen sich nun in die Gegenwart deutsch-namibischer Beziehungen umsetzen? Die offizielle Anerkennung des Völkermordes erfordere eine adäquate Entschuldigung, und diese müsse den Autoren zufolge mit einer Entschädigung verbunden sein. Dabei gehe es nicht um individuelle Entschädigungen in Form von Geld, sondern um ausgleichende Gerechtigkeit. Zwar betone Deutschland seine besondere Verantwortung gegenüber Namibia und sei auch einer der größten Geber von offizieller Entwicklungshilfe, aber das reiche nicht aus, zumal ein großer Teil der Hilfe in erster Linie laut Melber und Kößler der deutschen Community in Namibia zugute komme. Dringend notwendig seien die Rückgabe von geraubtem Land und Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, die allen Bevölkerungsgruppen zugute kämen.
Als unabdingbar zur Versöhnung sehen die Autoren einen sensiblen Umgang miteinander, das Entgegenkommen und die Bereitschaft zum Dialog. Dazu gehöre auch eine gemeinsame Erinnerungskultur sowie eine breite gesellschaftliche Debatte und die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit. Ansätze hierzu seien zwar vorhanden, doch könne und müsse wesentlich mehr getan werden. Als Beispiele nennen die Autoren:
- die Bildung einer bilateralen Schulbuchkommission;
- Schulpartnerschaften und gegenseitige Bildungsreisen;
- gemeinsame Versöhnungsprojekte wie beispielsweise ein gemeinsamer Feiertag,
- Gedenkstätten als Lern- und Erinnerungsorte im öffentlichen Raum, die Menschen in ihrem Alltag unmittelbar mit der kolonialen Vergangenheit konfrontieren (Straßen-/Plätzenamen, Denkmäler, Friedhöfe, Gedenktafeln) sowie
- aufklärerische Ausstellungen zur kolonialen Vergangenheit.
Buch
Kößler, R., und Melber, H., 2017: Völkermord – und was dann? Die Politik deutsch-namibischer Vergangenheitsbearbeitung. Frankfurt: Brandes & Apsel.