Entwicklung und
Zusammenarbeit

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Soziale Inklusion

Gespaltenes Selbstverständnis

Zwei konträre Ansätze beherrschen den heftigen Streit über soziale Inklusion in Bolivien. Einer zielt darauf ab, dass die indigene Bevölkerung, zu welcher die Mehrheit der Bolivianer gehört, den Staat kontrollieren soll. Die nichtindigene Minderheit müsste dann indigene Vorstellungen von Recht und wirtschaftlicher wie sozialer Entwicklung nicht nur akzeptieren, sondern auch übernehmen. Die Gegenposition ist, dass solche Reformen den Frieden und die territoriale Integrität des Landes bedrohen.


[ Von Iván Égido ]

Hohe Armutsraten, extreme Einkommensunterschiede, unterschiedliche Formen der Diskriminierung und sozialen Exklusion stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in vielen Staaten in Frage. Meist sind dabei zwei Begriffe untrennbar miteinander verbunden: „soziale Inklusion“ und „soziale Kohäsion“. In Lateinamerika steht „Inklusion“ dafür, dass möglichst alle Menschen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben, während „Kohäsion“ darauf abstellt, was Gesellschaft und Staat letztlich zusammenhält.

Die UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) geht davon aus, dass soziale Kohäsion nur erreicht werden kann, wenn zum einen staatliche Politik-Instrumente zur Förderung der sozialen Inklusion benutzt werden und die Bevölkerung sich sowohl den Instrumenten als auch ihrem Einsatz gegenüber positiv verhält. Letzteres zeigt sich beispielsweise durch Vertrauen in staatliche Institutionen, Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gesellschaft und Akzeptanz gesellschaftlicher Regeln.

In Bolivien kreisen Konflikte vor allem um die Stellung der indigenen Bevölkerung in Staat und Gesellschaft. Mehrere Jahrhunderte lang haben kolonial geprägte Strukturen soziale Ungleichheit geschaffen. Vor allem die indigene Mehrheit des Landes wurde benachteiligt. Das gilt für Einkommen, aber auch die Versorgung mit sozialen Diensten wie Bildungs- und Gesundheitswesen sowie bei der Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen.

Im Januar 2006 trat Evo Morales seine Präsidentschaft mit dem Versprechen an, die Strukturen zu ändern. Er kündigte an, die Ungleichheit zu beseitigen und vor allem die indigene Bevölkerung wirtschaftlich zu fördern. Darüber hinaus sprach er davon, die Strukturen für eine gleichberechtigte politische Mitbestimmung der indigenen Bevölkerung zu schaffen und ihr „Recht auf Andersartigkeit“ anzuerkennen. Gemeint ist damit, dass sich die kulturelle Pluralität der Gesellschaft Boliviens im rechtlichen und institutionellen Rahmen widerspiegeln muss. Dies beinhaltet unter anderem eine Anerkennung kollektiver, indigener Rechte.

Konventionellen Verfassungsvorstellungen zufolge sind vor dem Gesetz jedoch alle Bürger gleich. Entsprechend herrscht Streit darüber, ob – und wenn ja, in welchem Maße – die Sonderstellung einer Bevölkerungsgruppe mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Diese Debatte lässt sich mit den Begriffen „Inklusion“ und „Integration“ zusammenfassen, wobei „Inklusion“ Vielfalt und „Integration“ gesellschaftliche Homogenität betont.


Plurinationaler Staat

Die Regierung von Morales nennt in ihrem aktuellen nationalen Entwicklungsplan (PND) das Ziel der Errichtung eines „plurinationalen, dekolonisierten Staates“. Dieser Staat soll die Normen und Verfahren der indigenen Völker in ihren Territorien anerkennen sowie diese in allen wirtschaftlichen und politischen Bereichen integrieren und so ein kollektives Bewusstsein schaffen, das letztlich auf dem Prinzip der Differenz beruht (REPAC 2007).

Das Konzept der „Plurinationalität“ ist nicht neu. Bis zu Morales Amtsantritt blieb die Diskussion theoretisch. Während über die Bedeutung des Begriffs einigermaßen Einigkeit herrscht, bleibt umstritten, wie die Praxis sein soll. Wie Morales das Konzept umsetzen will, lässt sich an zwei Themenkomplexen zeigen: der sozialen Gerechtigkeit und dem Recht auf Differenz.

Im Mai 2006 verkündete Morales die „Nationalisierung“ der Erdgas- und Ölressourcen an. Dabei handelte es sich nicht um eine Verstaatlichung im engeren Sinne. Es ging um die Neuaushandlung von Verträgen mit internationalen Konzernen.

In der Folge stiegen die staatlichen Einnahmen um 270 Prozent. Ein Teil der Mittel wird nun dafür verwendet, Umverteilungspolitiken zu finanzieren. So sollen zum Beispiel finanzielle Beihilfen für Kinder und Senioren die Lebensbedingungen der ärmsten Schicht der indigenen Bevölkerung verbessern – im Sinne von Inklusion und Kohäsion.

Problematisch ist dabei aber, dass die Einnahmen aus dem Gas- und Ölsektor nicht auf Dauer gesichert sind. Sie hängen unter anderem von den Entwicklungen auf dem Weltmarkt ab. Außerdem hat die erzwungene Neuverhandlung der Verträge internationale Anleger verunsichert, was deren Bereitschaft zu langfristigen Investitionen in dem Rohstoffsektor beeinträchtigen kann.


Recht auf Differenz

Auch die Festschreibung des Rechts auf Differenz ist problematisch. Morales wollte die politisch-kulturelle Inklusion der indigenen Bevölkerung mit der Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung erreichen. Das hatten indigene Gruppen seit Beginn der 90er Jahre gefordert. Erst unter Morales wurde eine verfassunggebende Versammlung gewählt und nahm dann die Arbeit auf. Die Regierungspartei Movimiento al Socialismo (MAS) wollte nicht nur eine neue Verfassung schreiben, sondern gleichzeitig auch den Staat neu gründen.

Konsens erreichte sie dafür in der Versammlung aber nicht. Die Schlussabstimmung fand ohne die Opposition statt, nur die Abgeordneten der MAS und alliierten Parteien stimmten dem Verfassungsentwurf zu. Viele zweifeln deshalb an dessen Legitimität.

Dennoch ist der Verfassungsentwurf Grundlage für den vom MAS propagierten plurinationalen Staat. Dieser erkennt das Selbstbestimmungsrecht der indigenen Bevölkerung in ihren Territorien an. Dazu gehört auch das Recht, sich selbst mit eigenen, traditionellen Autoritäten zu verwalten und allein über die Nutzung der auf ihrem Territorium befindlichen natürlichen Ressourcen zu entscheiden.

Gleichzeitig wurde das Konzept des Staatsbürgers neu definiert, das nun nicht mehr auf Homogenität beruht. Differenzen sollen anerkannt werden, was in dem Ausdruck „einschließende Bürgerschaft“ zum Ausdruck kommt (Rivera 2006). Der erste Artikel des Verfassungsentwurfs lautet entsprechend: „Bolivien ist ein einheitlicher, plurinationaler, freier, autonomer und dezentraler, unabhängiger, souveräner, demokratischer, interkultureller sozialer Rechts- und Gemeinschaftsstaat.“ Der Artikel erwähnt zudem „politischen, wirtschaftlichen, juristischen, kulturellen und linguistischen Pluralismus“.

Konkret spiegelt sich dies in den kollektiven Rechten der indigenen Bevölkerung wider, die der Verfassungsentwurf garantiert.
Diese Rechte beinhalten beispielsweise kollektives Eigentum an Land, das Recht auf ethnische Identität, kulturelle Praktiken und Selbstverwaltung und die Anwendung von Gewohnheitsrecht. Auch sollen die Kompetenzen im Hinblick auf die Beteiligung an politischen Prozessen erweitert werden. Praktisch gesehen bedeutet das etwa, dass in Gemeinden mit indigenem Bevölkerungsanteil diese das Recht auf Vertreter im Gemeinderat haben – auch wenn die Mehrheit anders wählt.


Zurück in die 50er Jahre

Die Anerkennung kollektiver Rechte bleibt jedoch umstritten. „Wir sind doch alle Mestizen“, sagen diejenigen, die die Gleichbehandlung aller Bolivianer fordern. Doch ist diese Haltung fragwürdig, denn sie erkennt nicht an, dass große Teile der Bevölkerung seit Jahrhunderten benachteiligt werden. Stattdessen fällt sie in die Homogenisierungsdebatte der 50er Jahre zurück und schließt aus, dass Menschen unterschiedlich sein können und sind (siehe Artikel unten).

Die Betonung formaler Gleichheit in einer objektiv ungleichen Gesellschaft wird von Ängsten befeuert: vor einer Teilung des Landes und vor ungekehrtem, indigenem Rassismus. Das ist nicht verwunderlich, da in Bolivien lange Zeit in rassistischen Kategorien gedacht wurde, auch wenn das dominanten Bevölkerungsschichten nicht unbedingt bewusst war. Die Haltung „Ich bin kein Rassist … mein Hausmädchen habe ich doch immer gut behandelt“ ist verbreitet. Sie veranschaulicht, dass für einen Teil der Bevölkerung Rassismus so lange kein Thema ist, wie indigene Menschen untergeordnete Rollen spielen.

Für viele Angehörige der Ober- und Mittelschichten waren deshalb vor den politischen Erfolgen der Indigenen Rassismus und Identität kein Thema. Heute ist das anders, die indigene Bevölkerung stellt den Staatschef und hat in der Regierung sowie in der verfassunggebenenden Versammlung großes Gewicht.

Seither lassen sich immer öfter rassistische Äußerungen und Übergriffe beobachten. Auf beiden Seiten verroht die politische Kultur. Die erste Version des Verfassungsentwurfs wurde aus Sicherheitsgründen und wegen der Unfähigkeit, Konsens zu erzielen, in einer Kaserne verabschiedet. Dass andererseits der MAS nahestehende soziale Bewegungen den Kongress belagerten und die Opposition hinderten, an den Parlamentssitzungen teilzunehmen, beeinträchtigte ebenfalls das Vertrauen. Auch die praktische Außerkraftsetzung des Verfassungsgerichts schürte Ängste bei der nichtindigenen Mittel- und Oberschicht vor dem „neuen Staat“. Im Dezember 2006 setzten deren radikale Vertreter Büros indigener Organisatoren in Brand und verfolgten und schlugen deren Funktionäre.


Fazit

Auf der Basis der CEPAL-Überlegungen zu sozialer Inklusion lässt sich für Boliven dreierlei festhalten:
– Seit 2006 werden zunehmend Mechanismen eingeführt, die der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe der indigenen Bevölkerung dienen sollen. In der praktischen Umsetzung gibt es jedoch noch immer viele Fragen. Ein Beispiel ist, dass das Verhältnis von Gewohnheitsrecht und formalen Gesetzen noch nicht geklärt wurde. Der Verfassungsentwurf gibt hier bislang nur ungenügend Antwort. Im Falle seiner Annahme in einer Volksabstimmung würde noch erhebliche gesetzgeberische Arbeit erfolgen müssen.
– Seit 2003 wurden in Bolivien Krisen durch Adhoc-Lösungen beigelegt, die immer wieder die Grenzen des konstitutionellen Rahmens überschritten. Das derzeitige Verhalten von Regierung und Opposition spiegelt dies wider. Bei der Mobilisierung der Bevölkerung werden normale Spielregeln von Demokratie und Rechtsstaat nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist zunehmende Polarisierung und wachsendes Miss­trauen der jeweils „anderen Seite“ gegenüber. Damit besteht die Gefahr, dass sich die bolivianische Bevölkerung weiter von dem Gefühl der Zusammengehörigkeit entfernt. Das Bemühen um mehr Inklusion und Kohäsion hat in diesem Sinne die paradoxe Wirkung, Gegensätze und Widersprüche noch zu verschärfen.
– Die Aktionen der Zivilgesellschaft – wie Beispiel Bürgerversammlungen, Protestmärsche oder Generalstreiks – bergen indessen nicht nur Risiken. Sie bieten auch Chancen. Es ist positiv, dass Themen wie Exklusion, Diskriminierung und Rassismus endlich offen debattiert werden. Vielleicht kann dies dazu führen, dass vergangenes Unrecht wiedergutgemacht wird und eine „einschließende Bürgerschaft“ geschaffen werden kann. Letztlich steht fest, dass sich die Beziehungen zwischen indigener und nichtindigener Bevölkerung jetzt schon unumkehrbar verändert haben. Kooperationsbereitschaft ist indessen auf beiden Seiten nötig.