Justiz

Moreno-Ocampo darf in Kenia ermitteln

Wer ist für die Gewalt nach den Wahlen in Kenia Ende 2007 verantwortlich? Dieser Frage wird der Internationale Strafgerichtshof nun nachgehen.

Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag haben dem Chefankläger Luis Moreno-Ocampo er­laubt, in Kenia zu ermitteln. Sie hielten es für nicht ausgeschlossen, dass dort Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden seien. Nach den Wahlen im Dezember 2007 war es in Kenia zu gewaltsamen Auseinandersetzungen der konkurrierenden Lager von Präsident Mwai Kibaki und Oppositionsführer Raila Odinga gekommen. Dabei kamen rund 1500 Menschen ums Leben, viele wurden verletzt, mehrere hunderttausend mussten fliehen. Die Unruhen hatten auch eine ethnische Dimension: Kibaki gehört der Volksgruppe der Kikuyu an, Odinga der der Luo. Nach langen Verhandlungen bildeten die zerstrittenen Parteien eine gemeinsame Regierung.

Dieser Tage wird Moreno-Ocampo nach Kenia reisen und mit seinen Ermittlungen beginnen. Dazu darf er laut Gericht bis zum Beitritt Kenias zum Römer Statut im Jahr 2005 zurückgehen. Kern der Ermittlungen werden aber wahrscheinlich die zwei Monate sein, die auf die Wahl folgten. Dabei wolle er sich auf die Verantwortlichen der Gewalt konzentrieren, sagte er vor Journalisten in Den Haag. Es gebe bereits eine Liste mit 20 Verdächtigen. Diese sei aber nicht bindend, so Moreno-Ocampo. Er strebe an, Anklage gegen eine bis drei Personen zu erheben. Er betonte, dass die Informationen für eine mögliche Anklage „unparteiisch zusammengetragen“ würden.

Einer der drei Richter lehnte in einem abweichenden Votum Ermittlungen durch den Chefankläger ab. Er sehe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gewalt von einer bestimmten Partei oder staatlichen Organisation gefördert oder organisiert worden sei. Das aber, so meint er, sei die Bedingung dafür, die begangenen Verbrechen als solche gegen die Menschlichkeit zu klassifizieren. Der IStGH kann in drei Fällen tätig werden: bei Völkermord, Kriegsver­brechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kürzlich ist Bangladesch der Organisation als 111. Land beigetreten.

Wer sich für die Fälle des IStGH interessiert, kann diese inzwischen im Internet auf Englisch und Französisch verfolgen. Die Organisation stellt auf der Videoplattform Youtube Mitschnitte von Verhandlungen und Hintergrundberichte über die aktuellen Fälle zur Verfügung. (cir)