Entwicklung und
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Inkohärente Politik

Fremde Gewässer

Die weltweiten Fischbestände schrumpfen, weil in natürlichen Gewässern zu viel erbeutet wird. Einige EU-Länder bremsen nötige Reformen wegen kurzfristiger Verbraucherinteressen, zum Schaden der Entwicklungspolitik.

Von Francisco J. Marí

Die großen Fischereinationen haben bis heute nicht Ernst gemacht mit ihrem Beschluss vom Umweltgipfel in Johannesburg 2002. Er sieht vor, bis 2015 alle wichtigen Bestände nach dem Prinzip des Höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) zu befischen. Dieses Prinzip verbietet die Jagd auf sinkende Fischbestände und liefe eigentlich auf sofortigen Verzicht des Fangs mancher Fischarten hinaus. Mit einer entsprechenden Reform befasst sich zurzeit auch die EU.

Manche Mitgliedsländer der Europäischen Union fordern einen Aufschub der Umsetzung des internationalen Beschlusses bis 2020. Meeresökologen hingegen ging schon der Beschluss in Johannesburg nicht weit genug. Sie wollen Folgen der Fischerei auf das gesamte Ökosystem berücksichtigen. Denn im Gegensatz zu intensiv bewirtschafteten Agrar­flächen sind die Meere ökologisch noch halbwegs im Gleichgewicht.

Dieses Gleichgewicht hängt an natürlichen Nahrungsketten. Nichtnachhaltiger Fischfang dezimiere nicht nur bestimmte Zielarten, warnen die Wissenschaftler, sondern bedrohe marine Lebensräume als Ganzes. Sie wollen intensiven Fischfang auch dort verbieten können, wo Seevögel oder Robben leben, oder in geschützten Wattenmeeren und Mangroven.

Von solchen Globalkonzepten ist die EU weit entfernt. Ihre Regierungen tun sich schon schwer, den Fischfang auf eigenem Hoheitsgebiet vernünftig zu regeln: Europas Meere sind zu 46 Prozent überfischt. Der traurige Spitzenwert erschwert Europas Verhandlungen mit Ländern, deren Gewässer weniger leergefischt sind. um Zugang für die eigene Hochseeflotte zu erhalten. Um glaubwürdig auftreten zu können, müsste die EU erst einmal entwicklungspolitischen Grundsätzen folgen.

Außerhalb Europas wird die externe EU-Fischereipolitik als Bedrohung oft lebenswichtiger nationaler Fischerei wahrgenommen. Das weiß auch die EU-Kommission. In ihrem 2009 erschienenen Grünbuch räumte sie selbst ein, ihre Beihilfen für europäische Unternehmen hätten sich „nicht wesentlich auf die Armutsbekämpfung und eine Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ausgewirkt“. Im Sprachgebrauch der EU-Beamten bedeutet das, die Subventionen waren schädlich.

Fragwürdige „Abwrackprämien“

Subventionen aus Brüssel nehmen bisher zu wenig Rücksicht auf Armut in Entwicklungsländern. Durch EU-Abwrackprämien ausgemusterte Schiffe wurden zum Beispiel nicht verschrottet, sondern einfach umgeflaggt. Die Eigner gründeten Joint Ventures in Entwicklungsländern – so in Namibia oder Angola – und schickten überzählige Bruttoregistertonnen dort in See.

Anstatt Fischereikapazitäten mit EU-Steuergeldern abzubauen, wurden Fangrechte außerhalb der EU gekauft. Und noch immer fischt zum Beispiel die spanische Fangflotte mit mit 50 Prozent ihrer Kapazitäten außerhalb von EU-Gewässern. Dafür erntet Europa immer wieder Kritik. Insgesamt ein Viertel der EU-Fangboote arbeiten außerhalb.

Die EU ist gegenüber solchen Vorwürfen nicht völlig taub. Vorschläge der EU-Kommission, ihre Fischerei entwicklungspolitisch stimmiger zu machen, finden sich in zwei aktuellen Dokumenten. Es geht um die „Mitteilung zur Externen Dimension“ der Fischereipolitik und dem kurzen Abschnitt eines Gesetzesvorschlags für ihre Mitgliedsländer.

Aus entwicklungspolitischer Sicht sind sie enttäuschend, denn sie wiederholen vor allem, was im Völkerrecht sowieso festgeschrieben ist: In fremden Gewässern darf nur gefischt werden, wenn dort Überschuss besteht. Die weltweiten Bestände sinken aber (siehe Kasten auf S. 424).

Die EU-Kommission schlägt ­darüber hinaus vor, das Umflaggen europäischer Fangboote, die nach der Saison in fremden Gewässern weiterfischen wollen, zu erschweren. Außerdem möchte sie ihre Partner in Entwicklungsländern stärker dazu drängen, dass EU-Beihilfen zum Aufbau einer lokalen Fischereiwirtschaft wirklich bei Betroffenen ankommen. Gleichzeitig sollten Experten aus Europa in nachhaltiger Unternehmens­führung beraten sowie zur ­Erforschung und Kontrolle ­örtlicher Fischbestände beitragen.

Zahnloses Recht auf Nahrung

Das Recht auf Nahrung – laut Artikel 11 des Sozialpaktes der Vereinten Nationen ein Grundrecht aller Menschen – steht grundsätzlich höher als die kommerziellen Interessen europäischer Schiffseigner. In den Brüsseler Vorschlägen findet es aber keinen Niederschlag. Die EU-Kommission hat sich nicht festgelegt, wie zivile Akteure, unabhängige Wissenschaftler und vor allem die lokale Fischerei an der Durchsetzung dieses Rechtes mitwirken können.

Ebenfalls ungelöst ist die Frage, wie Regelverstöße etwa vor Senegals Küsten in EU-Mitgliedsländern geahndet werden sollen. Auch dass tote Fische aus dem Beifang wieder ins Meer geworfen werden, um Platz für weiteren Fang zu bekommen, soll zum Beispiel verboten werden, ist aber schwer zu verfolgen und bestrafen. Die EU könnte damit Interpol, die von 190 Ländern getragene, kriminalpolizeiliche Organisation, beauftragen. Sie hat eine Einheit zur Bekämpfung von Fischereikriminalität.

Ein von Deutschland besonders kritisierter Vorschlag der EU-Kommission ist die Einführung handelbarer Fischereirechte. Die Bundesregierung lehnt das ab, hat aber keine Mehrheit für ein Veto im Europäischen Rat. Handelbare Rechte würden Unternehmen erlauben, zum Beispiel für die Dauer von 15 Jahren in gewissen Küstengewässern ohne Konkurrenz zu fischen.

Die Weltbank befürwortet das Modell, weil es angeblich in den USA, in Australien und Neuseeland erfolgreich Überfischung verhindert habe. Außerdem rechtfertigt es hohe Investitionen in weniger umweltschädliche Technik. Gegner eines solchen Handels mit Rechten befürchten hingegen eine „Privatisierung der Meere“ und die Zunahme spekulativer Geschäfte rund um Fisch als Lebensmittel. Die handwerklichen Kleinfischer hätten das Nachsehen. (fm)