Landwirtschaft

Streit über Ernährungssicherung

Die Industriestaaten haben bei der Gründung der WTO den Schutz geistigen Eigentums als Prinzip des Welthandels durchgesetzt. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler warnen, dass dies eigenständige Entwicklung behindern kann. Das Thema ist für die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion relevant.


[ Von Hartmut Meyer und Annette von Lossau ]

Ein Patent ist im Kern als Vertrag zwischen Erfinder und Gesellschaft gedacht. Es verleiht dem Inhaber ein zeitlich befristetes Monopol zur Nutzung seiner Innovation und unterstellt dabei, dass dies auch der Gesellschaft dient. Damit das Modell funktioniert, muss der Erfinder seine Ergebnisse veröffentlichen, der Staat schützt die Arbeit durch die Verleihung eines geistigen Eigentumsrechts. Das ist die Grundidee des WTO-Abkommens für handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS – Trade related intellectual property rights).

Alle WTO-Mitglieder sind an das TRIPS-Abkommen gebunden. Im Prinzip baut das Abkommen auf der US-Gesetzgebung über geistiges Eigentum auf. Dieses schützt Erfindungen in allen Bereichen von Wirtschaft und Technik mit Patenten – und zwar auch in Bereichen der menschlichen Grundversorgung wie Medizin, Landwirtschaft und Ernährung.

Das TRIPS-Abkommen erlaubt aber auch andere Formen des Schutzes geistigen Eigentums an Pflanzensorten. Sie werden „sui generis“ genannt und folgen einer jeweils eigenen Logik. Die europäische Pflanzenzuchtindustrie hat mit dem Sortenschutz über Jahrzehnte solch ein System geschaffen, das ihren Bedürfnissen und Besonderheiten besser entspricht als es Patente tun. Die Regeln sind in den Abkommen des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV – International Union for the Protection of New Varieties of Plants) festgelegt.

Das erste UPOV-Abkommen wurde 1961 geschlossen, die aktuell gültigen Standards wurden 1991 vereinbart. Die UPOV reicht mittlerweile weit über Europa hinaus, was unter anderem daran liegt, dass ihr System im WTO-Kontext neben Patenten als zulässige Lösung für Pflanzensorten propagiert wird.

Ein wichtiger Unterschied zum Patentsystem ist das Züchterprivileg der UPOV. Es garantiert, dass alle Züchter die genetischen Grundlagen geschützter Sorten frei verwenden dürfen. Kommerzielle Züchter und Landwirte können dieses Recht in Anspruch nehmen.

Zudem erkennt UPOV seit 1991 einen „Landwirtevorbehalt“ an. Er gestattet Bauern, eigenes Erntegut aus geschützten Sorten als Saatgut weiter zu verwenden. Davor war das Thema nicht reguliert. Allerdings schafft UPOV 91 keinen allgemeingültigen internationalen Rechtsstandard, sondern überlässt die Umsetzung dieses Landwirtevorbehalts den Mitgliedsländern, wobei „berechtigte Rechte“ der Züchter berück­sichtigt werden müssen. In der Praxis gestatten viele Länder nur kleineren Betrieben die Wiederaussaat.

Die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten kann in Entwicklungsländern Konflikte auslösen. Das gilt auch in der Landwirtschaft und auf den Märkten für Lebensmittel.

Traditionell haben Bauern immer Samen aus der letzten Ernte für die nächste Saat verwendet. Sie haben auch untereinander Saatgut ausgetauscht und durch Züchtung weiterentwickelt. Die Industrieländer propagieren zwar das Konzept, die Weiterverarbeitung lebensfähiger Ernteprodukte als Saatgut von der Lebensmittelproduktion strikt zu trennen. Den Landwirten armer Länder ist das aber fremd.

Ohnehin wird in Notsituationen Getreide aus Lebensmittelhilfe – insbesondere Mais – als Saatgut benutzt, auch wenn es sich um Körner von Hybridsorten handelt. Gentechnisch veränderter Mais aus US-amerikanischen Lieferungen hat denn auch schon im südlichen Afrika den regionalen Genpool mit transgenem Erbmaterial kontaminiert.

Verhärtete Front

Nachdem in den vergangenen Jahren weltweit die Lebensmittelpreise stark angestiegen sind und die Zahl der Menschen, die unter Hunger und Mangelernährung leiden, laut FAO wieder auf rund eine
Milliarde (von zuvor rund 850 Millionen) angestiegen ist, wird wieder mehr über den Zusammenhang von Nahrungssicherheit und geistigen Eigentumsrechten diskutiert. Allerdings spielte das Thema in der Schlusserklärung des FAO-Weltgipfels für Ernährungssicherheit im Oktober unmittelbar keine Rolle. Sie lässt zwar eine Präferenz für mehr öffentliche Investitionen und Forschung erkennen, die ohne geistige Eigentumsrechte auskommen könnte, plädiert zugleich aber auch für mehr privatwirtschaftliche Investitionen.

Die Umsetzung des Rechts auf Nahrung wird kontrovers diskutiert. Dabei dominieren seit Jahren zwei Sichtweisen die Debatte:
– Die Vertreter der ersten Schule meinen, das Problem der Nahrungsmittelversorgung wäre am einfachsten mit neuen Technologien und Produktionsmitteln zu lösen. Wenn die Bauern ausreichend modernes Hybridsaatgut nutzen und die Ernten gut verteilt würden, gäbe es mehr als genug Nahrung. Diese Sicht wird von den international aktiven Life-Science-Konzernen vertreten. Auch die Regierungen der reichen Länder schließen sich tendenziell dieser Schule an.
– Die Vertreter der zweiten Schule fordern dagegen ein geeignetes sozioökonomisches Umfeld, damit Bauern sich, ihre Familien und die Märkte ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgen können. Diese Sicht vertreten zum Beispiel zivilgesellschaftliche Organisationen und kirchliche Hilfswerke sowie Graswurzelbewegungen in den Entwicklungsländern.

Anhänger der ersten Schule befürworten tendenziell den strengen Schutz geistigen Eigentums, weil er zur Erzeugung von Hochertragssorten anregt. Anhänger der zweiten Schule dagegen beurteilen geistige Eigentumsrechte eher skeptisch, weil sie die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Bauern einschränken.

Vertreter der ersten Schule sehen keinen Bedarf, Systeme zum Schutz geistiger Eigentumsrechte wegen der Nahrungsmittelkrise zu revidieren. Beim FAO-Gipfel wurden denn auch Modelle vorgestellt, wie Bauern armer Länder patentiertes Saatgut zu günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden könnte (FAO High-Level Expert Forum, 2009), um so Hunger und Not zu bekämpfen.

In der politischen Praxis behindern drei Faktoren die flexible Handhabung von geistigem Eigentum:
– Internationale Regelwerke wie TRIPS und UPOV schreiben starke, verbindliche Mindeststandards vor,
– die Industrie plädiert seit Jahren für die Verschärfung dieser Regeln,
– die Regierungen der Industriestaaten und die Interessensvertreter der Exportwirtschaft drängen die Entwicklungsländer zum Abschluss von Freihandelsabkommen, in denen der Schutz des geistigen Eigentums über TRIPS hinaus festgeschrieben wird.

Fundierte Kritik

In der Forschung ist freilich die These, dass der Anstoß zu eigenständiger Entwicklung den Schutz geistigen Eigentums braucht – um es milde zu formulieren –, umstritten. Zahlreiche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass es kaum einen positiven Zusammenhang zwischen dem Aufbau einer eigenständigen Wirtschaft und der gleichzeitigen Gewährung starker Schutzrechte gibt.

Eine immer noch aktuelle Zwischenbilanz zog bereits 1958 der Ökonom Fritz Machlup in einem Bericht für den US-Kongress: „Höchstwahrscheinlich kann kein Ökonom auf der Basis des heutigen Wissens mit Sicherheit feststellen, ob das derzeitige Patentsystem einen Gewinn oder einen Verlust für die Gesellschaft bedeutet.“ Er sprach sich dagegen aus, das seinerzeit gültige Patentrecht in Entwicklungsländern einzuführen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam 2002 die Commission on Intellectual Property Rights (CIPR) im Auftrag der britischen Regierung. Entwicklungsfreundlich sind laut CIPR-Bericht flexible Systeme, wie es sie vor dem TRIPS-Abkommen gab. Die Kommission beklagte, Entwicklungsländer könnten heute nicht mehr – wie früher die Schweiz, Südkorea oder Taiwan – ihre eigene Innovationsfähigkeit durch Nachahmung und Nachbauen trainieren.

In Bezug auf die Landwirtschaft urteilte die CIPR: „Die Geschwindigkeit der Konzentration in diesem Sektor lenkt die Aufmerksamkeit auf die Fragen des Wettbewerbs. Es gibt ernstliche Gefahren für die Ernährungssicherheit, falls die Technologien so überteuert sind, dass kleine Farmer ausgeschlossen werden oder falls es keine alternativen Bereitsteller solcher neuer Technologien gibt, wie etwa den öffentlichen Sektor.“

Ähnlich äußerte sich eine Weltbankstudie 2006 über die Situation in China. Sie warnte, dass die „zunehmende Kommerzialisierung des öffentlichen Agrarforschungssystems zu einer Vermischung der Bereiche und einer Abkehr von den Zielen der Ernährungssicherheit, Armutsbekämpfung und Umwelt-Nachhaltigkeit führt“.

Agrarexperten, die auf öffentliche und partizipative Saatgutzüchtung setzen, plädieren für schwächere Gesetze und Verfahren zum Schutz geistigen Eigentums. Um das Thema völlig zu umgehen, propagieren manche auch Modelle der „open source“-Züchtung. Es hat sich aber gezeigt, dass derartige Ansätze problematisch sind, weil sie “moderne Landsorten” nicht schützen, die Bauern und Wissenschaftler gemeinsam weiterzüchten.

Eine vom International Food Policy Research Institute veröffentlichte Studie (Salazar et al, 2006) benennt als wesentliche Ziele:
– die Sicherstellung der Anerkennung der gemeinschaftlichen Innovation,
– die Ermöglichung des Zugangs zu relevanten genetischen Ressourcen für bäuerliche Züchtungsarbeit,
– die weitere freie Verfügbarkeit des Materials und
– die Schaffung von echtem “benefit sharing”.

Als neue und alternative Schutzform schlagen die Autoren ein „Recht auf Anerkennung der Herkunft“ vor. Alternativ könnten bestimmte Bereiche der traditionellen Wissens- und Innovationssysteme grundsätzlich von der Belegung mit geistigen Eigentumsrechten ausgeschlossen werden. Indirekt – und bislang erfolglos – haben das Vertreter zahlreicher Entwicklungsländer bei TRIPS und WIPO (World International Property Organization) mit der Forderung „Kein Patent auf Leben“ angestrebt. Vertreter der indigenen Völker erklärent, sie wollen diese Strategie vertärkt verfolgen. Es gelang ihnen nicht, 2007 einen entsprechenden Passus in der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker durchzusetzen.

Pflanzengenetische Ressourcen

Zusätzlich kompliziert wird die Diskussion dadurch, dass die Vertreter von High-tech-Strategien auf das Erbmaterial der traditionellen Landsorten angewiesen sind, die Bauern seit Jahrtausenden kultivieren. Diese Sorten sind an besondere örtliche Gegebenheiten (Schädlinge, Wasservorräte, Wetter und dergleichen mehr) angepasst, und diese Eigenschaften sind für die Züchtung neuer Sorten wichtig. Genbanken lagern zwar die Samen der Landsorten ein, da aber die natürliche Evolution nie anhält, reicht diese Form der „ex situ“-Konservierung nicht für eine unbegrenzte Zeit. Die Landsorten müssen auch auf dem Feld („in situ“) erhalten bleiben.

Genau das leisten kleinbäuerliche Gemeinschaften in den Dörfern der Entwicklungsländer seit Menschengedenken. Deshalb warnt Olivier De Schutter, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, das moderne und das traditionelle System müssten sorgfältig austariert werden – das lineare Fortschrittsmodell greife nämlich zu kurz.