Burundi

Überfüllte Gefängnisse

Die Gefängnisse in Burundi sind hoffnungslos überbelegt. Auch eine Begnadigung von 2000 Häftlingen durch den Präsidenten hat das Problem nicht nachhaltig gelöst. Nötig wären unter anderem eine Begrenzung der Untersuchungshaft auf das rechtliche Limit, Alternativen zur Haftstrafe und Präventionsarbeit.
Freigelassene Häftlinge im Januar 2018. Renovat Ndabashinze/picture-alliance/AA Freigelassene Häftlinge im Januar 2018.

Ende November 2018 saßen offiziellen Zahlen zufolge 10 987 Menschen in Burundis Gefängnissen ein, die nur für knapp 4 195 Häftlinge ausgelegt sind. Insgesamt verfügt das Land über 11 Gefängnisse sowie zwei Einrichtungen für jugendliche Straftäter. Acht der 18 Provinzen des Landes haben überhaupt kein Gefängnis, die anderen platzen aus allen Nähten. Allerdings waren mehr als die Hälfte der Insassen Angeklagte, denen noch nicht der Prozess gemacht worden war. Diese wurden zum Teil erheblich länger festgehalten als die 14 Tage, die Untersuchungshaft in Burundi von Rechts wegen dauern darf.

Überbelegung ist das größte Problem, unter dem die Gefängnisse beziehungsweise deren Insassen leiden. Weitere Probleme bestehen darin, dass die Gebäude sehr alt sind, weshalb verschiedene Gruppen von Häftlingen darin schlecht voneinander getrennt werden können, und das Budget nicht ausreicht, um für gutes Essen, Kleidung, Hygiene und medizinische Versorgung der Gefangenen zu sorgen. All das macht die Haftbedingungen extrem schlecht. Auch mangelt es an Personal, und die Häftlinge werden kaum auf ein Leben nach der Haft vorbereitet.

Nazim Yadat, Koordinator beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (International Committee of the Red Cross – ICRC), weist zudem darauf hin, dass viele Häftlinge keine anwaltliche Unterstützung erhielten. In seinen Augen wird die Untersuchungshaft missbraucht, da Angeklagte mit diesem Instrument ohne Prozess oft für lange Zeit eingesperrt würden. Nötig seien auch Alternativen zur Haftstrafe sowie Präventionsarbeit. Eine hohe Rückfallquote trägt zur Überbelegung bei.

Steigende Zahlen

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Association Burundaise pour la protection des droits humains et des personnes détenues (APRODH), die seit 2015 vom Exil aus arbeitet, hat die Zahl der Insassen in Burundis Gefängnissen stark zugenommen. Beispielsweise stieg sie im  Zentralgefängnis Mpimba in der Hauptstadt Bujumbura im Laufe des Jahres 2017 von 3 141 auf 3 670, im Männergefängnis von Ngozi von 1 113 auf 1 576 und in Gitega von 850 auf 1 137.

Neben den vielen Untersuchungshäftlingen ist das auch Insassen geschuldet, die eigentlich schon hätten freigelassen werden müssen. Der parteilose Abgeordnete Fabien Banciryanino hat eine Liste mit den Namen von 120 Menschen vorgelegt, auf die das zutreffen soll. Auch der burundische Vize-Präsident Gaston Sindimwo räumte im Juli bei einer Feier zum Nelson-Mandela-Gedenktag im Mpimba-Gefängnis ein, dass es solche Fälle gebe. Das Justizministerium bestreitet das jedoch. Dessen Sprecher Adolphe Havyarimana sagte aber zu, dass eine Untersuchungskommission zur Aufklärung eingesetzt wird.

Ein Beispiel für widerrechtlich Festgehaltene sind neun Mitglieder des größten Oppositionsbündnisses Amizero y’Abarundi aus der Provinz Bubanza im Westen des Landes. Ihnen wird Gefährdung der inneren Sicherheit vorgeworfen. Am 10. Oktober ordnete das zuständige Gericht an, sie vorerst auf freien Fuß zu setzen. Das wurde aber nicht umgesetzt. Stattdessen wurden die Angeklagten Anfang November in das Mpimba-Gefängnis in Bujumbura verlegt. In Reaktion auf das widerrechtliche Festhalten der Oppositionspolitiker wies Agathon Rwasa, der Chef von Amizero y’Abarundi und erster Vize-Präsident der Nationalversammlung, darauf hin, dass richterliche Entscheidungen befolgt werden müssen. „Ein Gefängnisdirektor hat nicht das Recht, eine Entscheidung zu bewerten oder weitere Überlegungen dazu anzustellen.“

Justizministerin Aimée Laurentine Kanyana erklärte die mangelnde oder verspätete Umsetzung von gerichtlichen Beschlüssen mit „Unregelmäßigkeiten“. Um diese in Zukunft zu vermeiden, denke ihr Ministerium darüber nach, die Gerichte und Gefängnisse mittels einer Computersoftware zu verbinden. „Wenn ein Urteil gefällt ist, stellen die Gefängnisdirektoren das auf ihrem Computer fest“, sagte sie. Das werde das Problem der verspäteten Umsetzung beheben.

Seit April 2015 protestierten die politische Opposition und die Zivilgesellschaft gegen eine dritte Amtszeit von Präsident Pierre Nkurunziza. Bei großen Demons­trationen im ganzen Land nahmen Sicherheitskräfte Demonstranten fest, darunter Mitglieder der Oppositionspartei MSD. Sehr viele Menschen flohen ins Ausland, darunter auch MSD-Chef Alexis Sinduhije.

Nach monatelangen Unruhen wurde Nkurunziza in hochumstrittenen Wahlen im Amt bestätigt (siehe Marc Niyonkuru in der Debatte des E+Z/D+C e-Papers 2016/10). Einige der Festgenommenen wurden inzwischen wieder freigelassen, andere aber nicht. Die Opposition im Exil CNARED (Coalition National pour le Rétablissement de l’Accord d’Arusha et la Restauration d’un Etat de Droit) sowie oppositionelle Gruppen im Land bezeichnen diese Häftlinge als politische Gefangene. Offiziell gibt es aber keine politischen Gefangenen. Ethnische, politische oder religiöse Gründe dürfen keine Rolle beim Verhängen einer Freiheitsstrafe spielen.

Schwangere, Kranke und Alte entlassen

Der Präsident macht regelmäßig von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch, Häftlinge zu begnadigen. So ließ er 2010 mehr als 1 300 Gefängnisinsassen frei, 2012 alle schwangeren Frauen und stillenden Mütter sowie unheilbar Kranken, deren Krankheit weit fortgeschritten war, außerdem alle Gefangenen, die älter als 60 oder jünger als 18 Jahre alt waren. Ausgenommen waren Verurteilte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Vergewaltigung. Im Rahmen der jüngsten und bisher größten Begnadigung 2018 kamen mehr als 2 000 Häftlingen frei.

Das Ziel, damit die Gefängnisse zu entlasten, wurde laut Félix Niragira, Vorsitzender der Justizkommission des Senats, allerdings nur sehr unzureichend erreicht. Besuche von Mitgliedern der Kommission in zehn Haftanstalten des Landes hätten ergeben, dass dort 8 583 Menschen einsaßen, während der Platz nur für 3 800 vorgesehen war. Das war nach der Umsetzung der Begnadigungen.

Die meisten Verfassungen räumen dem Staatschef das Recht ein, verurteilte Straftäter zu begnadigen. Allerdings weisen Juristen darauf hin, dass das Instrument für besondere Einzelfälle gedacht ist. Seine Intention ist nicht, dem Präsidenten die Macht zu geben, willkürlich Urteile zu widerrufen oder Gerichtverfahren zu umgehen.

Auch die Menschenrechtsorganisation APRODH sieht die Begnadigungen in Burundi kritisch und nicht als alleinige Lösung an. Zusätzlich müssten die Verfahren von Insassen in Untersuchungshaft vorangebracht, mehr Angeklagte auf Kaution aus der U-Haft entlassen und Freisprüche in die Tat umgesetzt werden.

Das Instrument der Begnadigung durch den Präsidenten sei nur in sehr wenigen Fällen hilfreich, sagt der Leiter der staatlichen Gefängnisbehörde, Gervais Hajayandi. Die Lage sei kurzfristig etwas entschärft worden. Aber die Zahlen stiegen seitdem schon wieder an. Seit den Entlassungen seien bereits mehr als 1 000 Wiederholungstäter registriert worden. Seine Behörde habe nach intensiven Beratungen beschlossen, die Aufnahme in den Haftanstalten zu beschränken.

Jean-Marie Nshimirimana, Leiter der Organisation Ntabariza, die sich für die Rechte von Gefangenen und ihren Familien einsetzt, betont: „Die Freiheit ist die Regel, Untersuchungshaft die Ausnahme.“ Gerade vor dem Hintergrund der schlechten Bedingungen, unter denen Gefangene in burundischer Haft lebten, müsse dieses Prinzip angewendet und die Verfahren beschleunigt werden.

 

Mireille Kanyange ist Journalistin und Reporterin bei Radio Isanganiro in Burundi.
mika.kanyange@gmail.com

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