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Kenyatta und al-­Baschir müssen IStGH nicht mehr fürchten
Kenyatta muss nicht mehr ständig an den IStGH denken. Dembowski
Kenyatta muss nicht mehr ständig an den IStGH denken.


Der Internationale Straf­gerichtshof (IStGH) bricht ­seine Arbeit in zwei wichtigen Fällen ab. Der Prozess gegen Kenias Präsident Uhuru Kenyatta und die Ermittlungen gegen Sudans Präsident Omar al-­Baschir ­wurden eingestellt. In beiden Fällen gestaltet sich die ­Auf­arbeitung von Gewalt­verbrechen schwierig.

Kenyatta war der erste amtierende Staatschef, gegen den der IStGH Anklage erhob. Ihm wurde vorgeworfen, bei den Unruhen nach der Präsidentschaftswahl 2007 in Kenia indirekt an Morden, Vergewaltigungen, Verschleppungen und Verfolgungen beteiligt gewesen zu sein. Nun musste Chefan­klägerin Fatou Bensouda einräumen, nicht genügend stichhaltige Beweise zu haben, die gegen ihn sprechen.

Das Problem der Anklage war, dass sich im Lauf der Zeit ­immer mehr Zeugen gegen ­Kenyatta zurückgezogen hatten. Bensouda vermutet, dass die kenianische Regierung sie bestochen oder bedroht hat.

Zur Einstellung der Ermittlungen gegen al-Baschir äußert sich Chefanklägerin Bensouda ebenfalls enttäuscht. Gegen ihn hatte der IStGH Haftbefehle wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Darfur-­Konflikt erlassen. Bensouda macht den UN-Sicherheitsrat für das Scheitern des IStGH verantwortlich. Dieser habe sich nicht ausreichend für die Verhaftung al-Baschirs eingesetzt, der unbehelligt in mehrere afrikanische Länder reiste. Der Sicherheitsrat ist gespalten, was den Darfur-Konflikt angeht. China, ein ­permanentes Mitglied, ist eng mit dem Sudan verbündet. B­ensouda forderte den Sicherheitsrat auf, seine Haltung zur Festnahme Verdächtiger „radikal“ zu ändern.

Der IStGH soll dafür sorgen, dass hochrangige Politiker nach ­Gewaltverbrechen nicht straffrei bleiben. Zivilgesellschaftliche Beobachter beklagen, dass das Gericht angesichts der jüngsten Entscheidungen zahnlos zu sein scheint. (sb)

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