Rechtsstaatlichkeit

Bangladesch stärkt unabhängige Justiz

In einer wichtigen Entscheidung hat die Regierung von Bang­ladesch die unteren Gerichts­instanzen formal der Kontrolle durch die Exekutive entzogen.

Die Regierung setzte „Judicial Magistrates“ (Amtsrichter) ein, die anders als ihre Vorgänger unter der Autorität des Obersten Gerichts stehen. Das Oberste Gericht von Bangladesch hatte diesen Schritt seit 1999 immer wieder angemahnt (siehe dazu E+Z/D+C 11/2007). Der Chefberater der Übergangsregierung bezeichnete die Neuordnung der unteren Instanzen als „glänzenden Meilenstein“ auf dem Weg zur Stärkung des Rechtsstaates in Bangladesch. Die regionalen Beamten, die bisher als Richter eingesetzt waren, dürfen nun eigentlich keine justiziellen Funktionen mehr ausüben. Allerdings hat die Regierung in einer umstrittenen Ergänzung ihres Beschlusses den Beamten doch einige richterliche Kompetenzen übertragen. So dürfen sie beispielsweise mobile Gerichte einrichten, die Recht und Ordnung aufrechterhalten und über bestimmte Vergehen gegen Sicherheitsgesetze urteilen können. Diese Änderung in letzter Minute war offenkundig eine Antwort auf bislang beispiellose Proteste von Beamten, die sich gegen den Entzug ihrer richterlichen Kompetenzen gewehrt hatten. Einige von ihnen sehen sich nun Verfahren wegen Miss­achtung der Justiz gegenüber. Wichtige Regierungsvertreter haben unterdessen zugesagt, die Justiz bedingungslos zu unterstützen.

Ridwanul Hoque