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Fachliteratur

Schutz und Förderung von Minderheiten

Seit den 1990er Jahren legt die Weltgemeinschaft einen größeren Augenmerk auf den Schutz und die Förderung von nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten. Dennoch werden Minderheiten weiterhin weltweit diskriminiert und marginalisiert. Über ihre Situation und die Umsetzung von Minderheitenrechten informiert die neueste Literatur.
Minderheiten stehen die gleichen Menschenrechte wie der Mehrheitsbevölkerung zu: Volk der Karo in Äthiopien. GTW/Lineai Minderheiten stehen die gleichen Menschenrechte wie der Mehrheitsbevölkerung zu: Volk der Karo in Äthiopien.

Angehörige von Minderheiten sind laut nationalen und internationalen Statistiken sowie Berichten der UN und Nichtregierungsorganisationen (NROs ) überproportional von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen. Sie haben, wenn überhaupt, nur erschwerten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und angemessenem Wohnraum. Zu oft sind sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und haben keine politische Stimme.

Als Einstieg in das komplexe Thema Minderheitenrechte eignen sich sowohl der Beitrag von Kerstin Henrard „Minorities, International Protection“ in der Max Planck Encyclopedia of Public International Law, als auch der 2009 erschienene Artikel „Minority Rights: Norms and Institutions“ von Gudmundur Alfredsson. Neben einem kurzen Abriss der historischen Entwicklung des internationalen Minderheitenschutzes, erhält der Leser einen tiefgründigen Einblick in die völkerrechtlichen Grundlagen der Rechte von Minderheiten.

Angehörige von Minderheiten haben, wie alle Menschen, Anspruch darauf, dass sie nicht diskriminiert werden und ihre Menschenrechte, die in diversen Verträgen verankert sind, gewahrt werden. Einige dieser Verträge, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, enthalten, wenn auch nur vage, minderheitenspezifische Standards. Zudem gibt es auf internationaler und regionaler Ebene eine Reihe von Instrumenten und Erklärungen speziell zu den Rechten von Minderheiten. Dazu gehört zum Beispiel die 1992 verabschiedete UN-Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören.

Sowohl Henrard als auch Alfredsson beleuchten, welchen Beitrag bestehende menschenrechtliche Instrumente für den Schutz und die Förderung von Minderheitenrechten leisten. Die Autoren zeigen auch deren Defizite auf und weisen darauf hin, dass es keine universell akzeptierte Definition von „Minderheit“ gibt. Sie greifen auch die seit Jahren kontrovers diskutierte Frage auf, ob Minderheiten als Gruppe Anspruch auf Menschenrechte haben, die nur ihnen und nicht allen Menschen zugute kommen.


Ursachen von Hassverbrechen

Auf internationaler Ebene setzt sich die Minority Rights Group International mit Sitz in London als eine der wenigen NROs ausschließlich für die Rechte ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten ein. Seit 2005 gibt die Organisation in der Reihe „State of the World’s Minorities“ einen aktuellen Überblick über die Situation von Minderheiten und indigenen Völkern weltweit, basierend auf offiziellen Daten und Untersuchungen. Jedes Jahr widmet sie sich einem anderen Schwerpunkt, wie Recht auf Gesundheit (2013), Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen (2012), und Rechte von Frauen (2011).

Der jüngste Bericht (2014) beleuchtet Ursachen, unterschiedliche Formen und Ausmaß von Hassverbrechen und Hassreden gegenüber Minderheiten und indigenen Völkern in allen Regionen der Welt. Der Bericht veranschaulicht mit vielen praktischen Beispielen die verheerenden und oft unbeachteten negativen Auswirkungen von Hassmanifestation auf die politische Teilhabe, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen, die wirtschaftliche Existenz und Kultur von Minderheiten.

Die Autoren fordern die Regierungen auf, Maßnahmen zum Schutz von Minderheiten zu ergreifen. So enthält der Bericht weitreichende Empfehlungen und vielversprechende Beispiele dafür, wie in einzelnen Ländern zivilgesellschaftliche und staatliche Initiativen und Programme dazu beitragen, Hass abzubauen und gesellschaftliche Vielfalt zu fördern.

Die Ablösung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) durch die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in diesem Jahr, erfährt weltweit große Aufmerksamkeit. Die MDGs versagten darin, die Lebensbedingungen von Minderheiten grundlegend zu verbessern. Dies thematisiert die UN-Sonderberichterstatterin für Minderheiten, Rita Izsák, in ihrem 2014 erschienenen Bericht „Ensuring the inclusion of minority issues in post-2015 development agendas“. Als Gründe für das Versagen nennt der Bericht, dass Minderheiten bei der Umsetzung der Ziele weder berücksichtigt wurden noch teilhaben konnten. Außerdem mangelte es nach Ansicht von Izsák an einem Diskurs, warum Minderheiten disproportional von Armut betroffen sind.

Die UN-Sonderberichterstatterin analysiert die Situation von Minderheiten in den elf Bereichen, die im Mittelpunkt der weltweiten Konsultationen zu den SDGs standen: Ungleichheit, Bildung, Gesundheit, wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung, Ernährungssicherheit, Konflikt, ökologische Nachhaltigkeit, Governance, Energie, Wasser und Bevölkerungsdynamik. Ihre Analyse ist soweit wie möglich mit begleitenden Daten und Statistiken unterlegt und verdeutlicht, welch verheerenden Effekt die Kombination aus Ungleichheit, Armut und Diskriminierung hat.

Der Bericht ist ein Appell an alle staatlichen entwicklungspolitischen Akteure, Minderheiten in zukünftige Entwicklungsziele und -strategien miteinzubeziehen und in der Umsetzung stärker zu berücksichtigen. Er unterstreicht zudem wie immens wichtig es ist, die Methoden der Datenerhebung zu verbessern und stärker nach Minderheiten zu differenzieren. Ein realistisches Bild über die Lebenssituation unterschiedlichster Minderheiten ist unabdingbar, um die spezifischen Anforderungen an entwicklungspolitische Maßnahmen zu erfassen und ihre Wirksamkeit überwachen zu können.


Politischer Leitfaden

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte veröffentlichte 2011 den Praxisleitfaden „Minority Rights: International Standards and Guidance for Implementation“. Er hat das Ziel nationale Entwicklungsstrategien und -programme stärker auf den Schutz und die Förderung der Rechte von Minderheiten auszurichten. Der Leitfaden richtet sich vorrangig an UN-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ist aber auch für andere entwicklungspolitische Akteure durchaus relevant. Die Publikation basiert auf allen internationalen Gesetzgebungen zum Thema Minderheitenrechte. Ihr Kernstück sind Checklisten und Ratschläge wie einzelne Rechte, etwa der Zugang zu sozialen Dienstleistungen und menschenwürdiger Arbeit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Partizipation, in Entwicklungsprogrammen geschützt und gewährleistet werden können.

Ein besonderes Augenmerk legt der Leitfaden auf die Situation spezifischer Minderheitengruppen. Er enthält Handlungsanweisungen sowohl in Bezug auf religiöse Minderheiten als auch auf Frauen und Mädchen, die benachteiligten Gruppen angehören. Letztere werden oft mehrfach diskriminiert: aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Minderheitenzugehörigkeit.

Die Zivilgesellschaft spielt eine wichtige Rolle in der Überwachung und Förderung von Menschenrechten. So veröffentlicht das UN Hochkommissariat für Menschenrechte seit vielen Jahren auch Ratgeber und Instrumente für Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der politisch-verbindlichen UN-Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten, angehören erschien 2012 erstmals ein Ratgeber zu Minderheitenrechten mit dem Titel „Promoting and Protecting Minority Rights: A Guide for Advocates“.

Der Ratgeber gibt all denjenigen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen, einen umfassenden Überblick über internationale und regionale Institutionen und Organisationen, die sich mit Minderheitenrechten beschäftigen. Die Publikation liefert detaillierte Informationen zu bestehenden Mechanismen, Prozessen und Foren. Sie zeigt auf, wie diese von gesellschaftlichen Akteuren genutzt werden können, um auf die Situation von Minderheiten aufmerksam zu machen und so zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation beizutragen.
 

Nina Eschke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR).
eschke@dimr.de
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Literatur:

Alfredsson, G., 2009: Minority Rights – Norms and Institutions. In Boyle, K., (ed.): New Institutions for Human Rights Protection. Oxford University Press.

Henrad, K., 2013: Minorities, International Protection. Max Planck Encyclopedia of Public International Law (MPEPIL).
http://www.mpepil.com

Minority Rights Group International: ‘State of the World’s Minorities’ reports.
http://www.minorityrights.org/990/state-of-the-worlds-minorities/state-of-the-worlds-minorities.html

OHCHR, 2010: Minority Rights - International Standards and Guidance for Implementation. Geneva/New York.
http://www.ohchr.org/Documents/Publications/MinorityRights_en.pdf

OHCHR, 2012: Promoting and Protecting Minority Rights – A Guide for Advocates. Geneva/ New York.
http://www.ohchr.org/Documents/Publications/HR-PUB-12-07_en.pdf

UN Human Rights Council, 2014: Report of the Independent Expert on minority issues. Rita Izsák – Ensuring the inclusion of minority issues in post-2015 development agendas, A/HRC/25/56.
http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G14/100/72/PDF/G1410072.pdf?OpenElement

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Um die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist gute Regierungsführung nötig – von der lokalen bis zur globalen Ebene.