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Rüstungskontrolle

Neue EU-Regeln für Rüstungsexporte

Mitte Dezember haben die EU-Außenmi­nister einen verbindlichen recht­li­chen Rahmen für den Verkauf von Rüs­tungs­gütern aus EU-Ländern be­schlos­sen.

Seit Mitte Dezember hat die EU erstmals verbindliche Rechtsnormen für den Export von Rüstungsgütern. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich damit verpflichtet, Waffen und Kriegsgerät nur aufgrund dieser gemeinsamen Kriterien zu exportieren. Vor zehn Jahren hatte die EU sich zwar bereits auf einen Verhaltenskodex geeinigt, dieser war bisher aber nicht bindend. Die Kontrolle über die jetzt verbindlich geltenden Regeln liegt bei den Mitgliedstaaten selbst.

Nach den neuen Regeln dürfen die EU-Länder Waffen und Kriegsgerät nur noch an Länder verkaufen, die die Menschenrechte und das Völkerrecht achten. Die regionale Stabilität und innere Sicherheit der Importländer sind dabei wichtige Kriterien. Außerdem müssen sie den anderen Ländern der Europäischen Union über die Ausfuhr von Waffen regelmäßig Bericht erstatten. Als Nächstes müssen die EU-Länder diese Regeln in nationale Gesetze umsetzen.

Mit den verbindlichen Regeln für den Export von Kriegsgütern hat die Europäische Union den bisher schon als unverbindliche Richtinie existierenden Verhaltenskodex aufgewertet. Dieser habe auch in der Vergangenheit schon für Transparenz gesorgt, meint die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE). Sie begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch die zunehmenden deutschen Rüstungsexporte.

Einnahmen aus diesen stiegen im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro. Deutschland belegt damit den dritten Platz hinter den USA und Russland. Der GKKE bereiten außerdem die zunehmenden Exporte in Krisen- und Konfliktgebiete Sorge. Die Rüstungsindustrie führte insgesamt Militärgüter im Wert von 910 Millionen Euro in Entwicklungsländer aus, darunter auch Afghanistan mit 180 Millionen Euro. Lieferungen in Entwicklungsländer machten 24 Prozent aller Einzelgenehmigungen aus. Von diesen 16.500 Anträgen wurden nur 110 abgelehnt. Die GKKE erneuert daher die schon 2006 geäußerte Kritik an der „Fortsetzung einer gelockerten Genehmigungspraxis“.

Neben den deutschen Rüstungsexporten sind aber auch die weltweiten Ausgaben für Rüstung gestiegen. NROs schätzen außerdem, dass etwa 20 Prozent der weltweit veranschlagten Kosten für Rüstungstransfers als Schmiergelder gezahlt würden. Die europäischen Staaten sind davon nicht ausgenommen.

Deutschland subventionierte die Rüstungsverkäufe indirekt durch Bürgschaften in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Auch für eine U-Boot-Lieferung an Pakistan sieht sie eine Exportbürgschaft über eine Milliarde Euro vor. Das aber bemängelt die GKKE. Die Abnahme von Geschäftsrisiken im Rüstungshandel stärke zwar den Standort, sei aber mit den EU-Regeln unvereinbar. Die GKKE fordert daher eine schnelle Umsetzung des Kodex in nationales Recht. Als positiv bewertet sie das Streubombenverbot, das Anfang Dezember in Oslo unterzeichnet wurde.

Jonas Wollenhaupt