Völkerrecht

Neues Buch prüft Apartheidsvorwurf gegen Israel

Ist der gegen Israel erhobene Vorwurf der Apartheid in den besetzten palästinensischen Gebieten begründet oder Ausdruck einer Israelfeindlichkeit? Das analysiert der Rechtswissenschaftler Kai Ambos in seinem neuen Buch.
Exklusive israelische Fernstraße mit Sicherheitsmauer im Westjordanland. picture-alliance/AP Photo/Mahmoud Illean Exklusive israelische Fernstraße mit Sicherheitsmauer im Westjordanland.

Kaum ein Thema wurde in den vergangenen Jahren so erbittert diskutiert wie der Apartheidvorwurf von Amnesty International, Human Rights Watch sowie den israelischen NGOs Yesh Din, B’Tselem und Kerem Navot gegen Israel. Dabei geht es um verschiedene Formen der systematischen Benachteiligung palästinensischer Menschen in den besetzten Gebieten, dem annektierten Ostjerusalem und Israel selbst.

Das Thema ist allerdings nicht neu. Schon in den 60er-Jahren beschäftigen sich palästinensische Intellektuelle mit möglichen Apartheidstrukturen in den palästinensischen Gebieten. Sie fanden damit früh Anklang bei dem Afrikanischen Nationalkongress, der sich gegen die Rassentrennung in Südafrika wehrte und heute dort die Regierung stellt.

Nun beschäftigt sich ein neues Buch des Völkerstrafrechtlers Kai Ambos mit dem Thema. Er meint, dass „der Apartheidvorwurf nicht leichtfertig erhoben werden darf, sondern erst nach gründlicher und unvoreingenommener Prüfung und auch dann mit Bedacht geäußert werden sollte“. Trotzdem rät er Israel dazu, sich mit der Anschuldigung ernsthaft auseinanderzusetzen. Für die Erhaltung des israelischen Staates ist die Lösung des Nahostkonflikts in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht existenziell wichtig.

Bevor Ambos sich mit dem Apartheidvorwurf im Westjordanland befasst, erklärt er zunächst die rechtliche Grundlage und geht auf das völkerrechtliche Verbot der Apartheid ein. In einer Auseinandersetzung mit dem Besatzungsrecht kommt Ambos zum Fazit, dass das Verbrechen der Apartheid von einem Staat außerhalb seiner eigenen Grenzen auf besetzten Gebieten begangen werden könne.

Internationale Vorwürfe

Nach einem umfassenden Einblick in die Geschichte der Apartheid in Südafrika widmet sich Ambos internationalen Apartheidvorwürfen gegen Israel. 2022 konstatierte der kanadische Rechtsprofessor Michael Lynk als Sonderberichterstatter der UN für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten in seinem Abschlussbericht: „Es ist Apartheid.“ Ihm zufolge weist Apartheid zwar in den palästinensischen Gebieten nicht dieselben Merkmale auf wie in Südafrika. Er erkannte aber „gnadenlose Merkmale der ‚Apartness‘-Herrschaft Israels“. Diese seien so drastisch in Südafrika nicht praktiziert worden. Er nannte separate Autobahnen, hohe Mauern und ausgedehnte Kontrollpunkte, mit denen die palästinensische Bevölkerung von der Außenwelt abgeschirmt werde. Er beanstandete zudem Raketeneinschläge und Panzerbeschuss der Zivilbevölkerung. Als problematisch bewertete er auch, dass Israel die soziale Fürsorge der internationalen Gemeinschaft überlasse.

Ambos geht auch auf Kritik an dem Apartheidvorwurf ein. Dafür zitiert er vor allem die israelische Organisation „NGO Monitor“. In weitgehender Übereinstimmung mit der israelischen Regierung weist die Organisation den Apartheidvorwurf entschieden zurück. Den Sonderbericht Lynks bezeichnete NGO Monitor als „finale Fiktion“, die viele „Unwahrheiten und Verzerrungen“ beinhalte.

Im dritten Abschnitt seiner Analyse wendet Ambos die rechtlichen Grundlagen des Apartheidverbrechens auf die besetzten palästinensischen Gebiete an. Trotz einer eingehenden Untersuchung kommt er zu dem Schluss, dass es schwierig ist, „zu zweifelsfreien, definitiven Erkenntnissen zu gelangen“. In seinem Fazit erklärt er, es hänge „letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Apartheidvorwurf gegen einen bestimmten Angeklagten vor einem unabhängigen Gericht Bestand haben kann“.

Ambos‘ Analyse zeigt, dass eine objektive Auseinandersetzung mit dem Apartheidvorwurf möglich ist. Trotzdem wird deutlich, wie schwammig der Begriff bis heute bleibt. Bisher wurden nur zwei ehemalige Sicherheitsbeamte aus der Apartheid­ära 2021 in Südafrika wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Apartheid angeklagt. Doch das könnte sich bald ändern. 2022 wurde der Internationale Gerichtshof (IGH) von der UN-Generalversammlung beauftragt, ein umfassendes Gutachten zur israelischen Besatzung zu erstatten. Dieses Gutachten wird sich auch mit den Vorwürfen der Apartheid auseinandersetzen.

Buch 
Ambos, K., 2024: Apartheid in Palästina? Frankfurt: Westend

Kim Berg ist Redakteurin bei der Kommunikationsagentur Fazit und spezialisiert auf politische Kommunikation.
kim.berg@fazit.de

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