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Verletzte Menschenrechte

Zur Sterilisation ­gezwungen

Die Regierung Alberto Fujimoris (1990–2000) ließ im Namen des Fortschritts in Peru Hunderttausende vor allem indigene Frauen zwangssterilisieren. Das Gerichtsverfahren gegen Fujimori wegen Anordnung der Zwangssterilisationen wurde am 24. Januar 2014 aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die betroffenen Frauen wollen weiter für ihr Recht kämpfen.
Heute droht indigenen Hochlandfrauen keine Zwangssterilisation mehr. Dembowski Heute droht indigenen Hochlandfrauen keine Zwangssterilisation mehr.

Zu Beginn der zweiten Amtszeit Fujimoris initiierte das Gesundheitsministerium das „Programm für reproduktive Gesundheit und Familienplanung 1996–2000“. Die Regierung beabsichtigte, das Bevölkerungswachstum auf maximal zwei Prozent pro Jahr zu reduzieren – die Anzahl der Kinder pro Frau von 3,6 auf 2,5 Kinder zu senken. Damit sollte die Gesundheit von Müttern und Kindern verbessert und die Armut im Land bekämpft werden.

Die Regierung propagierte Sterilisation als „freiwillige chirurgische Empfängnisverhütung“ (Anticoncepción Quirúgica Voluntária – AQV). Sie wurden etwa im Zuge von Kampagnen zum allgemeinen Gesundheitscheck durchgeführt, zu denen Frauen lokale Gesundheitseinrichtungen aufsuchen sollten. Laut dem UN-Sonderberichterstatter über Gewalt gegen Frauen versuchte das Gesundheitspersonal die Frauen zur Sterilisation zu überreden. Wenn sie sich widersetzten drohten ihnen die Mitarbeiter, sie bei der Polizei anzuzeigen oder ihnen zukünftig den Zugang zum Gesundheitszentrum zu verweigern.

Man zielte vor allem auf arme, indigene Frauen zwischen 30 und 49 Jahren mit vier oder mehr Kindern aus oft abgeschiedenen Gebieten und dem Andenhochland. Politiker und Gesundheitspersonal beschimpften sie öffentlich und persönlich als „dumme“ Gebärmaschinen. Diesen Anfeindungen ausgesetzt waren vor allem jene Frauen und ihre Familien, die nur die indigene Sprache Quechua sprachen und noch dazu Analphabeten waren.

Wenn die Frauen Informationen über die Sterilisation erhielten, dann nur in spanischer Sprache. Fragen zum Eingriff, der den meisten Angst bereitete, wiesen Mitarbeiter barsch und beleidigend zurück. Folglich willigten die meisten Frauen nicht freiwillig ein oder sahen sich oft nur im Stande, ihre Zustimmung per Fingerabdruck zu geben. Aufgrund der kulturellen Struktur indigener Gemeinschaften mussten die Ehemänner oft für ihre Frauen entscheiden. Manchmal war es Frauen nicht bewusst, dass sie die Zustimmung zur Sterilisation gaben und entdeckten es erst nach dem Eingriff. Frauen wurden aber auch mit körperlicher Gewalt zur Sterilisation gezwungen, wie Micaela Flores, Mutter von sieben Kindern aus der Provinz Anta, beschreibt. Sie und andere Frauen führte man bei der Gesundheitsvorsorge zu einem Lieferwagen: „Wir traten ohne Misstrauen ein. Aber wir hörten Schreie, und ich rannte weg.“ Dies half aber nichts, denn die Mitarbeiter fingen sie wieder ein: „Sie trugen mich auf eine Bahre, fesselten meine Füße, und dann schnitten sie mich auf.“
Auf die Mitarbeiter der Gesundheitszentren übte die Regierung wiederum Druck aus. Sie erteilte Strafen, wenn festgelegte monatliche Quoten nicht eingehalten wurden, und belohnte jede durchgeführte Sterilisation mit einem Betrag zwischen vier und zehn US-Dollar.

Das Nationalprogramm richtete sich an Frauen wie Männer. Offiziellen und inoffiziellen Berichten zufolge wurden zwischen 200 000 und 300 000 Frauen und anscheinend auch mehr als 16 000 Männer ohne Zustimmung sterilisiert. In den bisher dokumentierten Fällen starben 18 Frauen an den Folgen des Eingriffs. Die Dunkelziffer ist aber mit Sicherheit höher. Bis heute existiert kein Register über die Opfer noch über das Ausmaß der Folgen des Eingriffs. Manche Dorfgemeinschaften scheinen sich aufgrund des fehlenden Nachwuchses langsam zu verkleinern

Öffentliche Bekanntmachung

Erste Informationen über die strategische Durchführung von Zwangssterilisationen erreichten die peruanische Rechtsanwältin Giulia Tamayo der feministischen Nichtregierungsorganisation „Flora Tristan“ im Jahr 1997. Hilaria Supa, damals Anführerin einer indigenen Bauernbewegung, überreichte ihr Opfer-aussagen in Quechua. Supa hatte jede von ihnen persönlich aufgesucht. Tamayo deckte bei ihrer Recherche die staatliche Sterilisationskampagne auf und dokumentierte die sogenannten „Gesundheitsfestivals“, in denen man Gesundheitszentren feierte, die die höchste Zahl von Sterilisationen pro Monat durchgeführt hatten.

Darüber hinaus kam sie zu dem Schluss, dass nur 10 Prozent der ihr bekannten 314 967 sterilisierten Frauen bewusst und ohne Androhung dem Eingriff zugestimmt hatten. Die Opfer wussten auch nicht, dass diese Maßnahme eine Verletzung der medizinischen Ethik, des Strafrechts und Völkerrechts darstellte. Als Randgruppe der peruanischen Gesellschaft wurden sie „stille Opfer“, vom Staat diskriminiert und von ihren Ehemännern und Gemeinden auf Grund
ihrer „Wertlosigkeit“ als Frau oft anschließend aus­gestoßen.

Die Ergebnisse veröffentlichte Anwältin Tamayo in ihrem Bericht „Nichts Persönliches“, worauf sie
einige Zeit später Drohungen erhielt und das Land verlassen musste. Seit der Publikation fanden jedoch mehrere Untersuchungen und die Präsentation von Opferberichten vor nationalen und internationalen Instanzen statt, wie dem US-Repräsentantenhaus. Dies führte zur Einstellung der offiziellen Entwicklungshilfe der USA im Jahr 1998, die das Familienplanungsprogramm bis dato unterstützt hatte. Zunächst leugnete die Regierung Fujimoris die Fakten und übernahm keine Verantwortung. Als die finanzielle Hilfe aber auch von anderen Organisationen wegen des Skandals ausblieb, nahm die Regierung ein Jahr später Abstand von ihrem Quotensystem.

Präsident Alberto Fujimori, der im Jahr 2000 wegen eines Korruptionsskandals nach Japan floh und von dort aus sein Amt niederlegte, wurde wegen mehrerer Menschenrechtsverletzungen und Korruption angeklagt und verbüßt derzeit in Lima eine 25-jährige Haftstrafe. Der „Verband von Zwangssterilisation betroffener Frauen“ (Asociación de Mujeres Afectadas por las Esterilizaciones Forzadas, AMAEF) strebt als Vertretung von 2074 Opfern seit Jahren eine Klage gegen ihn und seine damalige Regierung wegen der Zwangssterilisationen an. Kongressabgeordnete beriefen sich bei einem Anklageversuch unter anderem auf den Tatbestand des Genozids. Vergangene Untersuchungen und Prozesse gegen Fujimori und seine drei Gesundheitsminister wurden permanent verschleppt und eingestellt. Bis heute führte nur der Fall einer betroffenen Frau aus Lima vor nationalen Gerichten zur Verurteilung der verantwortlichen Ärzte und Entschädigung des Opfers. Er bleibt eine Ausnahme.

Im Januar dieses Jahres entschied Staatsanwalt Marco Guzmán Baca, keine Anklage gegen Fujimori zu erheben, da nicht genügend Beweise für ein systematisch angeordnetes Vorgehen zwischen 1995 und 1999 vorlägen. Die Ermittlungen führten bislang lediglich zu Verurteilungen von vier Ärzten in Fällen von Menschenrechtsverletzungen und zur Eröffnung von Untersuchungen gegen sechs weitere. Ungünstig wirkt sich auch die peruanische Gesetzeslage aus: Da es Zwangssterilisation als Tatbestand nicht kriminalisiert, konnte der Betroffenenverband lediglich wegen Menschenrechts- und nicht wegen Körperverletzung klagen.

Mehr als 2000 Personen drückten in einem offenen Brief an den peruanischen Präsidenten Ollanta Humala ihre Empörung über die Einstellung des Verfahrens gegen Fujimori aus. Nationale Nichtregierungsorganisationen und Opfer legten unabhängig voneinander Einspruch ein. Die betroffenen Frauen wollen vor allem auch einen garantieren Zugang zum Gesundheitssystem erstreiten, da die meisten wegen des unprofessionellen Eingriffs bis heute mit körperlichen Problemen zu kämpfen haben.

Die Entscheidung gegen das Verfahren stellt die Unbefangenheit der peruanischen Justiz erneut in Frage. Es gibt verschiedene Dokumentationen von Zeugenaussagen. In Aufzeichnungen und persönlichen Interviews sagten die Opfer wiederholt aus, unter Täuschung, unzureichender Informationen, Erpressung oder ohne ihr Einverständnis sterilisiert worden zu sein. Diese sind von verschiedenen Instanzen anerkannt worden wie der UN-Kommission gegen Frauendiskriminierung (UN Committee on the Elimination of Discrimination against Women – CEDAW), der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, der peruanischen Volksanwaltschaft (Defensoría del Pueblo/Ombudsman) und einer unabhängigen Kommission des peruanischen Kongresses von 2002. Diese Gruppen haben den peruanischen Staat in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, unabhängige Ermittlungen für die Aufklärung und Verurteilung der Verantwortlichen einzuleiten.

Gewalt gegen Frauen

Staaten, die Zwangssterilisation systematisch vollziehen, begehen laut des Römer Statuts ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem verletzen sie die grundlegenden Menschenrechte. Die CEDAW-
Kommission erklärt Zwangssterilisation zu „einer schweren Verletzung der reproduktiven Rechte von Frauen“ und definiert es als eine „Methode der medizinischen Kontrolle der Fruchtbarkeit der Frau ohne ihre Zustimmung“ und als „Körperverletzung“ an der Frau. Der UN-Menschenrechtsrat erkennt Zwangssterilisation als Verletzung des Rechts auf Freiheit von Folter und Misshandlungen an und beantragte in der Vergangenheit, dass Staaten über spezifische Maßnahmen berichten müssen, die sie zur Bekämpfung dieser Maßnahme getroffen haben.

Die Art und Weise, wie speziell indigene Frauen Ziel des aggressiven Sterilisationsprogramms wurden, spiegelt die bestehenden patriarchalischen Strukturen und tiefverwurzelte allgemeine Diskriminierung gegenüber Indigenen innerhalb der peruanischen Gesellschaft wider. Allgemein bleibt festzuhalten, dass man Frauen in Peru als Objekt betrachtete, als ein Eigentum der Gesellschaft, welches die Regierung einem größeren Ziel unterordnete: dem Kampf gegen die Armut durch Geburtenkontrolle.

Der Fall Perus ist ein Beispiel, wie ärmere Länder versuchen, ihre Staatskasse durch Familienplanung zu sanieren und ungewollte soziale Gruppen zu reduzieren. Die internationale Staatengemeinschaft sollte in solchen Fällen härter durchgreifen sowie auf noch effektivere Bildung und Aufklärung vor allem in abgelegenen Regionen der jeweiligen Länder setzen.

Helena-Ulrike Marambio studierte Politikwissenschaft und internationale Menschenrechte. Sie promoviert über Legal Empowerment in Transitionen anhand der Fallstudie von Zwangssterilisationen in Peru (University of Essex, Britannien). In der Vergangenheit arbeitete sie bei Amnesty International in Chile und Britannien.
helena.marambio@gmail.com

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Um die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist gute Regierungsführung nötig – von der lokalen bis zur globalen Ebene.