Migration
Herausforderung für Asien
Die Rohingya sind eine Minderheit in Myanmar und vielleicht die am meisten verfolgte Volksgruppe der Welt. Die Regierung von Myanmar entzog den Rohingya 1982 die Staatsbürgerschaft. Offiziell gelten sie als Bengalen, die während der britischen Herrschaft in Bangladesch nach Myanmar emigriert sind. Die Rohingya leben in Arakan, dem früheren Rohang, im Bundesstaat Rakhine.
Ihre Muttersprache ist nicht Birmanisch, sondern sie sprechen einen Dialekt des Bengalischen, der so ähnlich auch in Chittagong in Südost-Bangladesch nahe der Grenze zu Myanmar gesprochen wird. Wie die Bangladescher sind die Rohingya mehrheitlich Muslime, während Myanmar vorwiegend buddhistisch geprägt ist.
Nach Ansicht der Regierung von Myanmar gehören die Rohingya nicht in ihr Land. Sie stehen nicht auf der Liste der 137 anerkannten ethnischen Minderheiten und sind keine Staatsbürger. Dabei leben die Rohingya seit 70 Jahren in Rohang/Arakan und besaßen seit der Unabhängigkeit 948 bis zum Jahr 1982 die myanmarische Staatsbürgerschaft.
Seit den 70er Jahren flohen zahlreiche Rohingya von Myanmar nach Bangladesch, um der systematischen Verfolgung durch die Behörden und durch die buddhistische Bevölkerung zu entgehen. Anfang der 90er Jahre folgte eine zweite massive Fluchtbewegung: 254 000 Rohingya flohen damals nach Bangladesch. Die meisten von ihnen – rund 234 000 – wurden nach Myanmar zurückgeschickt.
Seit 2012 hat die Verfolgung der Rohingya wieder zugenommen. Studien zufolge kann von einem schleichenden Völkermord gesprochen werden. Weil das Leben für sie in Myanmar zunehmend unerträglich wird, flüchten immer mehr Rohingya ins Ausland. Die meisten von ihnen passieren zunächst die Nordwestgrenze nach Bangladesch, um von dort in andere Länder weiterzuziehen. Andere fliehen in Richtung Süden nach Thailand und versuchen Malaysia, Singapur oder Indonesien zu erreichen.
Die Regierung von Bangladesch bleibt untätig und begründet dies mit nationalen Sicherheitsinteressen und fehlenden Mitteln. Rund 33 000 registrierte Flüchtlinge siechen in Bangladesch in Lagern dahin, und weitere 300 000 bis 500 000 unregistrierte Rohingya leben nach offiziellen Schätzungen anderswo im Land.
Reisen sie von Bangladesch aus weiter, verschleiern die meisten Rohingya ihre Identität. Nach einer Schätzung vom vergangenen Jahr halten sich rund 50 000 Rohingya mit gefälschten bangladeschischen Papieren in anderen Staaten auf. Meist wissen ihre Arbeitgeber allerdings über ihre Staatenlosigkeit Bescheid, was sie leicht zu Opfern von Ausbeutung macht.
Die Not der Rohingya wirkt sich zugleich negativ auf Migranten aus Bangladesch aus, die mit den Staatenlosen um Arbeitsplätze in der Golfregion oder in Malaysia, Singapur und Indonesien konkurrieren. Dass die Rohingya oftmals äußerst niedrige Löhne akzeptieren, hat Folgen für Bangladescher, die sich dann zu ebenso schlechten Arbeitsbedingungen einstellen lassen und die Missachtung grundlegender Menschenrechtsstandards hinnehmen müssen.
Aus historischer Sicht und mit Blick auf internationale Vereinbarungen und Standards bedeutet die Verweigerung der Staatsbürgerschaft eine schwere Menschenrechtsverletzung an den Rohingya. Fast immer sind Rohingya Migranten ohne legale Papiere. Schon allein dadurch werden diese glücklosen, verlassenen Menschen ihrer Menschenwürde und ihrer Menschenrechte beraubt. Hinzu kommt, dass die Rohingya-Flüchtlinge Rakhine und Bangladesch oftmals über gefährliche Routen verlassen – da sie keine Pässe haben, bleibt ihnen keine andere Wahl.
Ihre Staatenlosigkeit in Myanmar und ihr Flüchtlingsstatus in Bangladesch und anderen Ländern sind eine Herausforderung für die Staaten Süd- und Südostasiens. Auch Indien, das eine 4000 Kilometer lange Grenze mit Bangladesch teilt, ist davon berührt. Alle betroffenen Staaten müssen bei der Lösung des Problems zusammenarbeiten.
Die südostasiatische Staatengemeinschaft ASEAN müsste dabei eine Führungsrolle einnehmen. Im vergangenen Jahr hatten die ASEAN-Parlamentarier für Menschenrechte (APHR), eine aus Abgeordneten und anderen Persönlichkeiten bestehende Gruppe, die ASEAN-Mitglieder aufgefordert, Druck auf Myanmars Regierung auszuüben – obwohl sich die Staaten verpflichtet haben, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen (siehe Artikel von Katja Dombrowski). Sie riefen zu einer bindenden Flüchtlingskonvention der ASEAN-Staaten auf. Bangladesch ist kein ASEAN-Mitglied, aber seine Regierung sollte mit der Organisation zusammenarbeiten und sich der Herausforderung stellen.
Ridwanul Hoque ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität von Dhaka und lehrt gerade als Gastdozent an der La Trobe University in Melbourne, Australien.
ridwandulaw@gmail.com